Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen mittels Molchreinigung an PEHD-Leitungen von Industrieanlagen und Abwasseranlagen an den Standorten Ronneburg, Seelingstädt und Helmsdorf im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH. Die Rohrleitungen weisen Verschmutzungsgrade von 30% bis 50% auf (das heißt freier Rohrquerschnitt > 50 %). Die Verschmutzungen können als: - Sedimentablagerungen, - Eisenhydroxid-, Eisenoxidablagerungen, - Calcit- und - Gipsausfällungen einzeln oder in Kombination auftreten. An den folgenden Standorten befinden sich Rohrleitungen: - WBA Ronneburg / WHA Ronneburg (31.828 Meter) - WHA Seelingstädt/IAA Culmitzsch (10.820 Meter) - WHA Helmsdorf (4.680 Meter) Eine Ortbesichtigung der technischen Anlagen ist vor Angebotsabgabe möglich und ist vorab mit dem Formular "Rückanwort zur Ortbesichtigung" bis zum 14.06.2024 anzumelden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Molchreinigung an PEHD-Leitungen
Referenznummer: 1816984-U41
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen mittels Molchreinigung an PEHD-Leitungen von Industrieanlagen und Abwasseranlagen an den Standorten Ronneburg, Seelingstädt und Helmsdorf im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH.
Die Rohrleitungen weisen Verschmutzungsgrade von 30% bis 50% auf (das heißt freier Rohrquerschnitt > 50 %).
Die Verschmutzungen können als:
- Sedimentablagerungen,
- Eisenhydroxid-, Eisenoxidablagerungen,
- Calcit- und
- Gipsausfällungen
einzeln oder in Kombination auftreten.
An den folgenden Standorten befinden sich Rohrleitungen:
- WBA Ronneburg / WHA Ronneburg (31.828 Meter)
- WHA Seelingstädt/IAA Culmitzsch (10.820 Meter)
- WHA Helmsdorf (4.680 Meter)
Eine Ortbesichtigung der technischen Anlagen ist vor Angebotsabgabe möglich und ist vorab mit dem Formular "Rückanwort zur Ortbesichtigung" bis zum 14.06.2024 anzumelden.
Rahmenvereinbarung über Reinigungsleistungen mittels Molchreinigung an PEHD-Leitungen von Industrieanlagen und Abwasseranlagen an den Standorten Ronneburg, Seelingstädt und Helmsdorf im Bereich Sanierung Ronneburg der Wismut GmbH.
Die Rohrleitungen weisen Verschmutzungsgrade von 30% bis 50% auf (das heißt freier Rohrquerschnitt > 50 %).
Die Verschmutzungen können als:
- Sedimentablagerungen,
- Eisenhydroxid-, Eisenoxidablagerungen,
- Calcit- und
- Gipsausfällungen
einzeln oder in Kombination auftreten.
An den folgenden Standorten befinden sich Rohrleitungen:
- WBA Ronneburg / WHA Ronneburg (31.828 Meter)
- WHA Seelingstädt/IAA Culmitzsch (10.820 Meter)
- WHA Helmsdorf (4.680 Meter)
Eine Ortbesichtigung der technischen Anlagen ist vor Angebotsabgabe möglich und ist vorab mit dem Formular "Rückanwort zur Ortbesichtigung" bis zum 14.06.2024 anzumelden.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als
auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende
Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall
Vertragsbestandteil.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April
2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als
Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als
auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende
Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall
Vertragsbestandteil.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsrohrmolche📦
Stadt: 07580 Ronneburg, 07580 Zwirtschen, 08412 Hartmannsdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Greiz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 28.02.2025 zum 31.08.2025) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.08.2028.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-01 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-01 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-01 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
- Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Eigenerklärungen zu min. drei vergleichbaren Referenzen
- Nachweis der Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG
- Eigenerklärung zur vorhanden Reinigungstechnik (Aufstellung und Beschreibung der Technik die zum Einsatz kommt)
- Eigenerklärung welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Eigenerklärungen zu min. drei vergleichbaren Referenzen
- Nachweis der Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG
- Eigenerklärung zur vorhanden Reinigungstechnik (Aufstellung und Beschreibung der Technik die zum Einsatz kommt)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist
Eigenerklärungen:
- Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE140856559
Postleitzahl: 09117
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@wismut.de📧
Telefon: +493718120431📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E33256838🌏
Teilnahme-URL: http://www.subreport.de/E33256838🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 49 228 94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur
Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur
Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 100-307912 (2024-05-23)