Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Referenznummer: 042-RV-PDL/2024-03.443
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung und Zustellung von Postsendungen bis 1000 g (ohne Päckchen und Pakete) in den Leitregionen 21, 26, 27/28, 29, 30, 31, 34+37, 38, 48/49 sowie für die Postsendungen des IT. Niedersachsen (am Standort Hannover), Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) und des Zentralen Mahngerichts Uelzen (am Standort Altenholz) in insgesamt 12 Losen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur gemäß § 4 Postgesetz (PostG) erbracht werden. Die einzelnen Sendungsarten sind den jeweiligen Angebotsvordrucken zu entnehmen. Abgesehen von Los 30 (ZMG) und Los 20 (LStN) wird der Auftraggeber über die in den jeweiligen Angebotsvordrucken genannten Sendungsarten hinaus auch die weiteren erforderlichen Sendungsarten (Auslandssendungen, Büchersendungen etc.) unter 1000 g, das sogenannte "Randsortiment", über den Rahmenvertragspartner beauftragen. Hierzu ist den Angebotsunterlagen eine Artikelliste aller weiteren vom Bieter möglichen Sendungsarten bis 1000 g, die nicht im Angebotsvordruck explizit genannt worden sind, mit Artikelnummern und Nettopreisen beizufügen. Anpassungen dieses Rahmensortiments während der Vertragslaufzeit müssen zwingend mit dem Auftraggeber vorab besprochen werden. Das Randsortiment des Auftragnehmers wird zu dem von ihm angebotenen Konditionen Vertragsbestandteil. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Produkte/Dienstleistungen: Postbeförderung auf der Straße📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 74 000 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
DE9 (ganz Niedersachsen) Erfüllungsorte sind die Standorte der abrufberechtigten Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Lands Niedersachsen sowie der Drittkunden des LZN (vgl. Anlage "Übersicht Abholstellen").
Stadt: Niedersachsen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
Vertragsbeginn für alle 12 Lose ist voraussichtlich der 1. Juli 2025. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit am nächsten Monatsersten. Der Vertrag endet spätestens 24 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur Vertragsverlängerung ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich mitgeteilt. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens nach Ablauf von vier Jahren.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Postdienstleistungen Leitregion 21
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 025 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Postdienstleistungen Leitregion 29
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 250 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-27 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-27 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-20 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter den Nrn. 1, 2 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 5 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 3, 4 (beide bei Bedarf) sowie 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter den Nrn. 1, 2 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 5 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 3, 4 (beide bei Bedarf) sowie 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Postsendungen (Brief- oder sonstige Postsendungen, keine Paket- oder Kurierdienstleistungen). Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (11/2023) erbracht werden
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in ihrer Art vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes pro Jahr in Euro netto, des Auftragsumfangs (Sendungsvolumen p.a.), des Auftragszeitraums, der Art der erbrachten Leistungen sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten. Als in der Art vergleichbar gelten Aufträge über die Abholung, Beförderung und deutschlandweite Zustellung von Postsendungen (Brief- oder sonstige Postsendungen, keine Paket- oder Kurierdienstleistungen). Referenzen, die vor 2021 beendet wurden, werden nicht berücksichtigt. Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr (11/2023) erbracht werden
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Brief- und Postsendungen, keine Paket- oder Kurierdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: Los 1 IT.N Output Center Hannover 670.000,00 Euro Los 2 Leitregion 21 1.000.000,00 Euro Los 3 Leitregion 29 560.000,00 Euro Los 4 Leitregion 26 2.380.000,00 Euro Los 5 Leitregion 27/28 1.200.000,00 Euro Los 6 Leitregion 30 2.350.000,00 Euro Los 7 Leitregion 31 1.400.000,00 Euro Los 8 Leitregion 34/37 830.000,00 Euro Los 9 Leitregion 38 1.330.000,00 Euro Los 10 Leitregion 48/49 1.450.000,00 Euro Los 20 Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) 5.250.000,00 Euro Los 30 ZMG Uelzen über Dataport AöR Altenholz 70.800,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Brief- oder sonstige Postsendungen, nicht Paket- oder Kurierdienstleistungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.
Als Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jedes von ihm angebotene Los einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (in Euro netto) in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags (Brief- und Postsendungen, keine Paket- oder Kurierdienstleistungen) aus den vergangenen drei Jahren in folgenden Höhen nachzuweisen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zum Umsatz und Referenzen" enthalten: Los 1 IT.N Output Center Hannover 670.000,00 Euro Los 2 Leitregion 21 1.000.000,00 Euro Los 3 Leitregion 29 560.000,00 Euro Los 4 Leitregion 26 2.380.000,00 Euro Los 5 Leitregion 27/28 1.200.000,00 Euro Los 6 Leitregion 30 2.350.000,00 Euro Los 7 Leitregion 31 1.400.000,00 Euro Los 8 Leitregion 34/37 830.000,00 Euro Los 9 Leitregion 38 1.330.000,00 Euro Los 10 Leitregion 48/49 1.450.000,00 Euro Los 20 Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) 5.250.000,00 Euro Los 30 ZMG Uelzen über Dataport AöR Altenholz 70.800,00 Euro Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose abgibt, hat er einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Brief- oder sonstige Postsendungen, nicht Paket- oder Kurierdienstleistungen) aus den letzten drei Jahren nachzuweisen, der mindestens der Summe der geforderten Mindestjahresumsätze dieser Lose entspricht. Weist der für den Zuschlag mehrerer oder aller Lose vorgesehene Bieter diesen erhöhten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nicht nach, wird diesem der Zuschlag nur für die Anzahl von Losen erteilt, für die er den summierten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz nachweisen konnte. Aus diesem Grunde hat der Bieter bei Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose mit Angebotsabgabe zu erklären, in welcher Reihenfolge er in einem solchem Fall die Berücksichtigung seiner Angebote wünscht, also welches Angebot prioritär, sekundär, tertiär usw. bezuschlagt werden soll. Die Erklärung ist bei der Abgabe von Angeboten auf mehrere oder alle Lose zwingend mit den Angeboten einzureichen. Tritt der oben beschriebene Fall ein und ein Bieter soll den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten und liegt in diesem Fall die Erklärung über die zu berücksichtigende Reihenfolge auch auf Nachforderung nicht vor, werden sämtliche Angebote des Bieters vom Verfahren ausgeschlossen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels die diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung VV-NB, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels die diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung VV-NB, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Nationale Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mathias.garche@lzn.de📧
Telefon: +49 51189848102📞
Fax: +49 51189848199 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRRZR/documents🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRRZR🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHRRZR🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Maximale Verlängerungen: 2
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRRZR
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 242-760548 (2024-12-10)