Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vom Bieter und deren Nachunternehmer - bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft - sind sämtliche Eignungsnachweise und
sonstige Erklärungen zu Eignung zur Berufsausübung (BT-747/
BT-750), Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(BT-747/BT-750) und Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750) mit dem
Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung zur Eignung zur Berufsausübung
(BT-747/BT-750), Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750) und Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750) und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123/124
GWB kann ganz oder teilweise erbracht werden mit der vom
Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis) oder unter Verwendung des in
den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblatts 124
(Eigenerklärung zur Eignung).
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse -
soweit beitragspflichtig, Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen).
- Angabe ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124 benannten
Einzelnachweise innerhalb der gesetzten angemessenen First
nach Aufforderung vorzulegen. Gleichwertige Bescheinigungen
von anerkannten Stellen aus anderen Mitgliedstaaten sind
zugelassen.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister
gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern