Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung

NRW.Bank AöR

Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-19 Auftragsbekanntmachung
2024-08-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung
Referenznummer: 658-004301-00-101-79520
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 658-004301-00-101-79520
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Unterstützungsleistungen im Bereich der Kreditbearbeitung insbesondere der öffentlichen Wohnraumförderung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Der Bereich öffentliche Wohnraumförderung stellt eines der zentralen Fördersegmente der NRW.BANK im Förderfeld "Wohnraum" dar. Zielgruppe sind Selbstnutzer oder Mieter innerhalb definierter Einkommensgrenzen. Bei Selbstnutzern erfolgt die Förderung direkt im Rahmen der Eigentumsförderung, Mieter werden mittelbar gefördert durch die Kreditvergabe an Investoren in der öffentlichen Mietwohnraumförderung. Die NRW.BANK zieht im Rahmen der öffentliche Wohnraumförderung nach Maßgabe der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen einen externen Dienstleister (nachfolgend: Auftragnehmerin) hinzu, der sie auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung als Verwaltungshelfer im Rahmen der bankseitig vorgegebenen Bearbeitungsrichtlinien umfassend auf sämtlichen Stufen des jeweiligen Verwaltungsverfahrens unterstützt und hierbei ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf fachliche Weisung der NRW.BANK tätig wird. Die Unterstützung umfasst nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung vorgelagerte Unterstützungstätigkeiten bei der Kreditbearbeitung insbesondere im Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung, soweit diese der der Auftragnehmerin zugeordnet wurden. Hierzu hat die Auftragnehmerin auch eine angemessene Projektstruktur zu schaffen und vorzuhalten. Eine eigene hoheitliche Kompetenz kommt der Auftragnehmerin nicht zu. Explizit ausgeschlossen werden eigenständige Kreditentscheidungen, Förder- oder Darlehensberatung von Kunden oder Antragsstellenden durch die Auftragnehmerin sowie Aktivitäten im Kontext der Verbuchung oder Auszahlung von Förderdarlehen. Auch die Freigabe von Ratings oder anderen entscheidungsrelevanten Beurteilungen obliegen allein den hierfür jeweils zuständigen Kompetenzträgern der NRW.BANK. Die Auftragnehmerin hat die eingesetzten Arbeitskräfte - unabhängig der initialen Schulung und fortlaufenden fachlichen Begleitung durch die NRW.BANK - selbst zu schulen, anzuleiten, zu steuern und zu überwachen. Dies schließt nicht aus, dass die NRW.BANK jederzeit weitere Kontrollen umsetzen kann. Die Letztentscheidungskompetenz der NRW.BANK bleibt unberührt. Basierend auf dem vorgegebenen Leistungsumfang wird die Auftragnehmerin die geforderten Arbeiten zuverlässig für die NRW.BANK erledigen. Die Auftragnehmerin gewährleistet dies insbesondere durch: - Adäquate Teamstruktur, die auf eine enge Abstimmung mit der NRW.BANK, einen angemessenen Ressourceneinsatz und die Wirtschaftlichkeit der Prozesse achtet - Einsatz einer erfahrenen Teamleitung, die die fachliche Arbeit koordinieret und steuert, als Multiplikator im jeweiligen Team fungiert und sich regelmäßig mit den zuständigen Ansprechpartnern der NRW.BANK abstimmt - Ausreichende Bereitstellung von qualifizierten sachlichen und personellen Ressourcen zur auftragsgemäßen operativen Durchführung der Unterstützungstätigkeiten im Bereich der Kreditbearbeitung - Qualitätsmanagement zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Leistungserbringung - Wissenstransfer innerhalb der eingesetzten Teams bei Personalwechseln - Grundkenntnisse der erforderlichen bankspezifischen Tätigkeiten und Abläufe sämtlicher Teammitglieder - Flexibilität in der Skalierung des eingesetzten Personals Da es sich um eine nichtwesentliche Auslagerung gem. MaRisk AT 9, FISG handelt, gelten ergänzend die als Anlage 18 beigefügten Regelungen für nichtwesentliche Auslagerungen Die NRW.BANK schätzt unverbindlich, dass nach dieser Rahmenvereinbarung insgesamt 4.165 Personentage (PT) abgerufen werden (bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren), gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 135 Personentage - Teamleiter: 470 Personentage - Sachbearbeiter: 3.560 Personentage Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 8.725 Personentage, gestaffelt wie folgt: - Projektleiter: 255 Personentage - Teamleiter: 950 Personentage - Sachbearbeiter: 7.520 Personentage Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: NRW.BANK AöR
Kavalleriestraße 22
Postleitzahl: 40213
Stadt: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Projektmanagementkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schulungs-, Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept
Qualifikation und Erfahrung des Teams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-19 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-19 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-12 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die NRW.BANK sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mindestumsatz: Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Unterstützungsleistungen im Banken- und Versicherungsumfeld insbesondere im Bereich der Kreditbearbeitung) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Unterstützungsleistungen im Banken- und Versicherungsumfeld insbesondere im Bereich der Kreditbearbeitung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 3.500.000 Euro betragen haben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Erforderlich ist die Angabe von mindestens einer geeigneten Referenz der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Die NRW.BANK behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Bitte beachten Sie: (a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen kumulativ nachgewiesen ist: - Erbringung von Unterstützungsleistungen im Banken- und Versicherungsumfeld insbesondere im Bereich der Kreditbearbeitung - auf grundsätzlich allen Stufen der Sachbearbeitung (nicht lediglich Datenerfassung) - mit mindestens 2 Teams bestehend aus jeweils mindestens einem Teamleiter und 8 Sachbearbeitern - für einen Zeitraum von mindestens sechs zusammenhängenden Monaten im Referenzzeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2024
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: NRW.BANK AöR
Nationale Registrierungsnummer: DE 223501401
Postanschrift: Kavalleriestr. 22
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@nrwbank.de 📧
Telefon: +49211 91741-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DUZT/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DUZT 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DUZT 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 1
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DUZT 1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die nachstehenden Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bewerbers- / Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der die NRW.BANK von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat. Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Teilnahmeantrag bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt. Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die NRW.BANK überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die NRW.BANK kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis etwa meldepflichtiger Subventionen ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben. 4. Vorzulegen Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung) d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) f) Vordruck 04b Eigenerklärung Subventionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) g) Vordruck 04c Eigenerklärung Sanktionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied) h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften) k) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner l) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe m) Vordruck 08: Preisblatt n) Vordruck 09: Projektmanagementkonzept o) Vordruck 10: Schulungs- Multiplikatoren- und Qualitätssicherungskonzept p) Vordruck 11: Qualifikation und Erfahrung des Teams 5. Auf gesonderte Anforderung vor Zuschlagserteilung ist vorzulegen: a) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221147-3045 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 142-441175 (2024-07-19)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-16)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-22 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-22 16:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-08-22 16:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-16 00:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-16+02:00 📅

Änderungen
Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist wurde bis zum 22.08.2024, 16:00 Uhr verlängert. Der Submissionstermin verschiebt sich demgemäß auf den 22.08.2024, 16:01 Uhr.
Andere zusätzliche Informationen
Die Angebotsfrist wurde bis zum 22.08.2024, 16:00 Uhr verlängert. Der Submissionstermin verschiebt sich demgemäß auf den 22.08.2024, 16:01 Uhr.
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: abe0e282-fae2-4410-9b75-48a21c63cfe1-01
Quelle: OJS 2024/S 160-497520 (2024-08-16)