Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Werttransporten geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung ist mit einer Laufzeit von einem Jahr abzuschließen mit der Option, diese dreimal durch eine einseitige Erklärung seitens des AG jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den AG. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf eines Vertragslaufjahres. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Diese einseitige Erklärung des AG kann maximal dreimal (für die Jahre 2026, 2027 und 2028) genutzt werden. Basierend auf den Erfahrungswerten aus dem Jahr 2023 werden schätzungsweise 70 Werttransporte pro Jahr anfallen. Die Höchstmenge der unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen beträgt 400 Transporte bezogen auf den maximalen Vereinbarungszeitraum von vier Jahren. Es besteht zudem kein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Umsatzes. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden. Vertragspartner des/der erfolgreichen Bieter(s) ist die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch das BVA, Dienstsitz Köln, Barbarastr. 1, 50735 Köln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Werttransportleistungen für die Münze Deutschland
Referenznummer: Z I 5- X -395/24
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Werttransporten geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist mit einer Laufzeit von einem Jahr abzuschließen mit der Option, diese dreimal durch eine einseitige Erklärung seitens des AG jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den AG.
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf eines Vertragslaufjahres. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Diese einseitige Erklärung des AG kann maximal dreimal (für die Jahre 2026, 2027 und 2028) genutzt werden.
Basierend auf den Erfahrungswerten aus dem Jahr 2023 werden schätzungsweise 70 Werttransporte pro Jahr anfallen. Die Höchstmenge der unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen beträgt 400 Transporte bezogen auf den maximalen Vereinbarungszeitraum von vier Jahren.
Es besteht zudem kein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Umsatzes. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden.
Vertragspartner des/der erfolgreichen Bieter(s) ist die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch das BVA, Dienstsitz Köln, Barbarastr. 1, 50735 Köln.
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens soll eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Werttransporten geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarung ist mit einer Laufzeit von einem Jahr abzuschließen mit der Option, diese dreimal durch eine einseitige Erklärung seitens des AG jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den AG.
Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf eines Vertragslaufjahres. Der Vertrag kann durch einseitige Erklärung des AG um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Diese einseitige Erklärung des AG kann maximal dreimal (für die Jahre 2026, 2027 und 2028) genutzt werden.
Basierend auf den Erfahrungswerten aus dem Jahr 2023 werden schätzungsweise 70 Werttransporte pro Jahr anfallen. Die Höchstmenge der unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen beträgt 400 Transporte bezogen auf den maximalen Vereinbarungszeitraum von vier Jahren.
Es besteht zudem kein Anspruch auf das Erreichen eines bestimmten Umsatzes. Eine Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden.
Vertragspartner des/der erfolgreichen Bieter(s) ist die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch das BVA, Dienstsitz Köln, Barbarastr. 1, 50735 Köln.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Z I 5 - X - 395/24
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Postanschrift: Franz-Zebisch-Str. 15
92637
Postleitzahl: 92637
Stadt: Weiden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-15 📅
Datum des Endes: 2028-01-14 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung ist mit einer Laufzeit von einem Jahr abzuschließen mit der Option, diese dreimal durch eine einseitige Erklärung seitens des AG jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den AG.
Die Rahmenvereinbarung ist mit einer Laufzeit von einem Jahr abzuschließen mit der Option, diese dreimal durch eine einseitige Erklärung seitens des AG jeweils um 1 Jahr zu verlängern. Der AN hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den AG.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fulfillmnt-Dienstleister
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es ist ein in den Vergaberichtlinien genanntes Verfahren (§ 15 VGV - offenes Verfahren)
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-12-18 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich das Nachfordern von Unterlagen gemäß § 56 Abs.2 ff. VGV vor.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine
Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine
Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Gesamtumsatz, Betriebshaftpflicht und Bankauskunft: 1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
2. Eigenerklärung bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung
3. Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Gesamtumsatz, Betriebshaftpflicht und Bankauskunft: 1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
2. Eigenerklärung bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung
3. Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen, Quailitätsmanagement, Sicherheitsstandards, Ausrüstung: 1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Durchführung von Werttransporten.
2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung (Art, technische Ausstattung/Angaben zur Sicherheitstechnik und Anzahl der vorhandenen Geldtransportfahrzeuge, Kommunikationsmittel, sonstige sicherheitstechnische Ausrüstung); aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte und Fahrzeuge das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere, dass die mit der für Valoren 2. Klasse rechtlich und sicherheitstechnisch vorgeschriebenen Ausrüstung vorhanden ist.
4. • Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsstandards nach DIN 77210-1:2018-07 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) oder durch Nachweis einer ordentlichen Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) seit mindestens einem Jahr oder dem AG kann die Einhaltung der Sicherheitsstandards mit der Eigenerklärung Sicherheitstandards nachgewiesen werden
5. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Referenzen, Quailitätsmanagement, Sicherheitsstandards, Ausrüstung: 1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Durchführung von Werttransporten.
2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung (Art, technische Ausstattung/Angaben zur Sicherheitstechnik und Anzahl der vorhandenen Geldtransportfahrzeuge, Kommunikationsmittel, sonstige sicherheitstechnische Ausrüstung); aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte und Fahrzeuge das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere, dass die mit der für Valoren 2. Klasse rechtlich und sicherheitstechnisch vorgeschriebenen Ausrüstung vorhanden ist.
4. • Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsstandards nach DIN 77210-1:2018-07 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) oder durch Nachweis einer ordentlichen Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) seit mindestens einem Jahr oder dem AG kann die Einhaltung der Sicherheitsstandards mit der Eigenerklärung Sicherheitstandards nachgewiesen werden
5. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kernarbeitsnorm, Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionen Russland: 1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kernarbeitsnorm, Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionen Russland: 1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
nach § 123 und 124 GWB (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesverwaltungsamt (BVA)
Obere Bundesbehörde
Nationale Registrierungsnummer: 0204 - DE8118844176
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Postleitzahl: 13086
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle im Referat Z I 5
E-Mail: vergabestelle@bva.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +49 228-99358681645 📠
URL: http://www.bva.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=728412🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=722119🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 0204 - 49228-94990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 228-712725 (2024-11-14)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-19 14:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-12-19 14:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7a52dae9-da5f-4328-881f-a4c8475bf297-02
Quelle: OJS 2024/S 244-766726 (2024-12-13)