Im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sind die europäischen Zahlstellen verpflichtet jährlich eine Qualitätsbewertung für die drei Systeme (LPIS, GSA, AMS) des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) nach Art. 68, 69 u 70 der VO (EU) 2021/2116 durchzuführen. Hierfür stellt die europäische Kommission (EU-KOM) jährlich VHR-Bilddaten (ohne Orthorektifizierung) des aktuellen Jahres zum Nachvollzug der Überprüfung von Fördervoraussetzungen und Parzellenabgrenzung (Messung) im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen LPIS (Land Parcel Identification System), geodatenbasierte Antragssystem GSA (Geo-Spatial Application) und dem Flächenüberwachungssystem AMS (Area Monitoring System) bereit. Die VHR-Daten werden über das Kontrolljahr hinweg, je nach Aufnahmemöglichkeit, verteilt durch das JRC (Joint Research Centre) bereitgestellt. Der Aufnahmezeitraum beginnt im März und kann bis in den August hineingehen. Sie sind in Zonen zu je 10 x 10 km über einen bereitgestellten ftp-Link abrufbar. Im Zuge dessen soll die Dienstleistung der Bilddatenaufbereitung für die 6 Zahlstellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen über einen Rahmenvertrag zum Abruf bereitgestellt werden. Die Leistung ist ein fertig prozessiertes Bild, dass zum Abruf bereitgestellt wird. Die Zonen werden durch die EU-KOM ausgewählt und in Deutschland auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Dienstleistung umfasst die Aufbereitung der von der EU_KOM bereitgestellten Satellitendaten (VHR-Daten) im Rahmen der Qualitätsbewertungen der Systeme AMS, GSA und LPIS.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung VHR Bilddatenaufbereitung (Orthorekitifizierung)
Referenznummer: 2024H3000005
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sind die europäischen Zahlstellen verpflichtet jährlich eine Qualitätsbewertung für die drei Systeme (LPIS, GSA, AMS) des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) nach Art. 68, 69 u 70 der VO (EU) 2021/2116 durchzuführen. Hierfür stellt die europäische Kommission (EU-KOM) jährlich VHR-Bilddaten (ohne Orthorektifizierung) des aktuellen Jahres zum Nachvollzug der Überprüfung von Fördervoraussetzungen und Parzellenabgrenzung (Messung) im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen LPIS (Land Parcel Identification System), geodatenbasierte Antragssystem GSA (Geo-Spatial Application) und dem Flächenüberwachungssystem AMS (Area Monitoring System) bereit.
Die VHR-Daten werden über das Kontrolljahr hinweg, je nach Aufnahmemöglichkeit, verteilt durch das JRC (Joint Research Centre) bereitgestellt. Der Aufnahmezeitraum beginnt im März und kann bis in den August hineingehen.
Sie sind in Zonen zu je 10 x 10 km über einen bereitgestellten ftp-Link abrufbar.
Im Zuge dessen soll die Dienstleistung der Bilddatenaufbereitung für die 6 Zahlstellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen über einen Rahmenvertrag zum Abruf bereitgestellt werden. Die Leistung ist ein fertig prozessiertes Bild, dass zum Abruf bereitgestellt wird. Die Zonen werden durch die EU-KOM ausgewählt und in Deutschland auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Dienstleistung umfasst die Aufbereitung der von der EU_KOM bereitgestellten Satellitendaten (VHR-Daten) im Rahmen der Qualitätsbewertungen der Systeme AMS, GSA und LPIS.
Im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik sind die europäischen Zahlstellen verpflichtet jährlich eine Qualitätsbewertung für die drei Systeme (LPIS, GSA, AMS) des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) nach Art. 68, 69 u 70 der VO (EU) 2021/2116 durchzuführen. Hierfür stellt die europäische Kommission (EU-KOM) jährlich VHR-Bilddaten (ohne Orthorektifizierung) des aktuellen Jahres zum Nachvollzug der Überprüfung von Fördervoraussetzungen und Parzellenabgrenzung (Messung) im System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen LPIS (Land Parcel Identification System), geodatenbasierte Antragssystem GSA (Geo-Spatial Application) und dem Flächenüberwachungssystem AMS (Area Monitoring System) bereit.
Die VHR-Daten werden über das Kontrolljahr hinweg, je nach Aufnahmemöglichkeit, verteilt durch das JRC (Joint Research Centre) bereitgestellt. Der Aufnahmezeitraum beginnt im März und kann bis in den August hineingehen.
Sie sind in Zonen zu je 10 x 10 km über einen bereitgestellten ftp-Link abrufbar.
Im Zuge dessen soll die Dienstleistung der Bilddatenaufbereitung für die 6 Zahlstellen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen über einen Rahmenvertrag zum Abruf bereitgestellt werden. Die Leistung ist ein fertig prozessiertes Bild, dass zum Abruf bereitgestellt wird. Die Zonen werden durch die EU-KOM ausgewählt und in Deutschland auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Dienstleistung umfasst die Aufbereitung der von der EU_KOM bereitgestellten Satellitendaten (VHR-Daten) im Rahmen der Qualitätsbewertungen der Systeme AMS, GSA und LPIS.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenaufbereitung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 06a07a64-4547-4097-84ea-0e22f195588b
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeit 2 Jahre plus zweimalig um weitere 12 Monate Verlängerungsoption, insgesamt maximal 4 Jahre
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: xxxxx
Stadt: deutschlandweit
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 6
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-28 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/bf20b243-f51c-498a-8379-d68553b035ad/suitabilitycriteria
-Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
-Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verarbeitung von Rasterdaten), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen
-Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte
Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
-Nachweis einer bestehenden, marktüblichen Berufs-bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/bf20b243-f51c-498a-8379-d68553b035ad/suitabilitycriteria
-Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
-Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verarbeitung von Rasterdaten), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen
-Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte
Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
-Nachweis einer bestehenden, marktüblichen Berufs-bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens
Technische und berufliche Fähigkeiten
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/bf20b243-f51c-498a-8379-d68553b035ad/suitabilitycriteria
-Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Dienstleistungen im Bereich der Verarbeitung von Rasterdaten aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, der Menge an aufbereitetetn/orthorektifizierten Bilddaten mit einer Bodenauflösung von mindestens 50 cm in Quadratkiometern sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), anzugeben. Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z.B. in allgemeinen Bürobroschüren o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
-Bitte beschreiben Sie, wie Sie Ihre internen Prozesse anhand eines Qualitätsmanagementsystems (z.B: DIN ISO 9001) umsetzen/sicherstellen.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/bf20b243-f51c-498a-8379-d68553b035ad/suitabilitycriteria
-Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Dienstleistungen im Bereich der Verarbeitung von Rasterdaten aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, der Menge an aufbereitetetn/orthorektifizierten Bilddaten mit einer Bodenauflösung von mindestens 50 cm in Quadratkiometern sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), anzugeben. Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z.B. in allgemeinen Bürobroschüren o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
-Bitte beschreiben Sie, wie Sie Ihre internen Prozesse anhand eines Qualitätsmanagementsystems (z.B: DIN ISO 9001) umsetzen/sicherstellen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: -
Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist,wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriftenanderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eineGeldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. -Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherungund zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. -Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärungdass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwereVerfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge inFrage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführendenInformationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung,Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. -Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG,§ 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften jeMitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe isteine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123, 124 GWB abzugeben.
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: -
Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist,wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriftenanderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eineGeldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. -Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherungund zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. -Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärungdass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwereVerfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge inFrage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführendenInformationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung,Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. -Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG,§ 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften jeMitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe isteine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123, 124 GWB abzugeben.
-Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Lanndwirtschaft, Forsten und Tourismus
-Land Baden Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
-Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
-Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
-Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
-Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
-Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Lanndwirtschaft, Forsten und Tourismus
-Land Baden Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
-Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
-Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
-Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
-Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Höchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren ist das 1,5-fache des ursprünglichen Auftragswerts. Der Höchstwert ergibt sich aus der Summe der abgerufenen Nettoauftragswerte.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS (Oberschwelle)
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben
Höchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren ist das 1,5-fache des ursprünglichen Auftragswerts. Der Höchstwert ergibt sich aus der Summe der abgerufenen Nettoauftragswerte.
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS (Oberschwelle)
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung“
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung“
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 217-679846 (2024-11-05)