Beschreibung der Beschaffung
Die nachfolgend ausgeschriebenen Wartungsarbeiten sind
gemäß DIN14677 in der jeweils aktuellen Fassung einmal
jährlich an autarken Feststellanlagen (FSA) im gesamten
Stadtgebiet von Essen durchzuführen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Wartungs-
und Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen
daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen.
Die Feststellanlagen befinden sich in:
93 Schulen
46 Kindertagesstätten oder Jugendeinrichtungen
19 Kultur-, Sozial- oder Verwaltungsgebäuden.
Bei den Feststellanlagen handelt sich um:
585 x 1-flügelige Türen
402 x 2-flügelige Türen
Die Anzahl der zusätzliche automatische Sturz und/oder
Deckenmeldern beträgt 1337. Ungefähr 1/3 der
Feststellanlagen werden zusätzlich durch eine im Objekt
befindliche Brandmeldeanlage angesteuert.
Zur Kennzeichnung der einzelnen FSA wurden die Türen
eindeutig beschriftet. Dies erfolgte durch eine Kombination der
Wirtschaftseinheit (WE) und einer fortlaufenden Nummer der
FSA. Mit der Wartung 2024 müssen die Daten der
Feststellanlagen an Hand der dem LV beigefügten Liste
(2024-03-01_Übersicht_Objekte_Feststellanlagen) überprüft
und eventuelle Abweichungen eingetragen werden.
Alle Leistungen, die über die ausgeschriebenen Wartungsleistungen hinausgehen,
insbesondere notwendige Reparaturen und Ersatzteile, bei denen Kosten bis max. 500,00 EUR
anfallen, können direkt ausgeführt werden. Im Nachgang müssen die Reparaturen
unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter zur Beauftragung mitgeteilt werden.
Es muß dafür ein Arbeitsnachweis über den benötigte Zeitaufwand, unterschrieben vom
Hausmeister oder der dafür zuständigen Person, sowie der materielle Aufwand mit der
Rechnung eingereicht werden.
Der Zeitaufwand wird nach dem im Angebot angegebenen Verrechnungssatz abgerechnet.
Der Materialaufwand wird nach dem im Angebot angegebenen Materialpreis abgerechnet.
Sollten für die Mängelbeseitigung höhere Kosten als die genannten 500,00 EUR anfallen,
sollte der Einsatz einer weiteren Fachfirma, z.B. Schlosser, erforderlich werden oder sollte
ein sicherheitsrelevanter Schaden vorliegen, so ist dieses auf dem Wartungsprotokoll zu
vermerken und dem zuständigen Sachbearbeiter unverzüglich mitzuteilen, damit diese
Arbeiten separat beauftragt bzw. weitere Maßnahmen veranlasst werden können.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Netto
Auftragswert von 25.000 EUR über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Weitere Informationen sind dem Vergabeunterlagen zu entnehmen.