Rahmenvereinbarung zur Fertigung und Lieferung von Standardverpackungen für Archivalien nach DIN ISO 16245 A (oder gleichwertig) für das Geheime Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag zur Fertigung und Lieferung von maximal 22.000 Archivkartonagen und max. 52.000 Jurismappen im Zeitraum von 4 Jahren. Vorgesehen ist, dass die Leistung nach Bedarf auf Abruf zu leisten ist. Pro Jahr umfasst die zu liefernde Menge maximal 5.500 Archivkartonagen sowie 13.000 Jurismappen. Die AG verpflichtet sich zur Abnahme von mindestens 50 % der Maximalmenge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-03-21 Auftragsbekanntmachung
2024-03-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Fertigung und Lieferung von Standardverpackungen für Archivalien nach DIN ISO 16245 A (oder gleichwertig) für das Geheime Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK)
Referenznummer: SPK-ZVS-24-00014-oV-GStA
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag zur Fertigung und Lieferung von maximal 22.000 Archivkartonagen und max. 52.000 Jurismappen im Zeitraum von 4 Jahren. Vorgesehen ist, dass die Leistung nach Bedarf auf Abruf zu leisten ist. Pro Jahr umfasst die zu liefernde Menge maximal 5.500 Archivkartonagen sowie 13.000 Jurismappen. Die AG verpflichtet sich zur Abnahme von mindestens 50 % der Maximalmenge.
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Produkte/Dienstleistungen: Verarbeitetes Papier und Pappe 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: SPK-ZVS-24-00014-oV-GStA_Los_1
Titel: ARCHIVKARTONAGEN nach DIN ISO 16245-A (oder gleichwertig)
Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag zur Fertigung und Lieferung von maximal 22.000 Archivkartonagen im Zeitraum von 4 Jahren. Die Archivkartonagen dienen zur Außenverpackung von Archivalien, insbesondere von Akten, Einzelschreiben und Faszikeln. Da sie teilweise direkten Kontakt mit dem Archivgut haben, sollen mit dieser Ausschreibung ausschließlich Archivkartons aus chemisch langzeitbeständiger Wellpappe gemäß Typ A der DIN ISO 16245 (oder gleichwertig) beschafft werden. Das Material muss neben der Normerfüllung DIN ISO 16245 Typ A (oder gleichwertig) folgende Eigenschaften aufweisen: - das verwendete Material darf auch nach einer Wassereinwirkzeit von 48 h nicht ausbluten. - Der Karton muss genügend abgelagert sein, sodass eine Verformung des Materials durch zu viel Restfeuchtigkeit ausgeschlossen ist Die Einhaltung der Qualität nach DIN ISO 16245 A (oder gleichwertig) ist schriftlich zu garantieren (bspw. Mittels Eigenerklärung zu Zertifizierungen oder Prüfungen) oder durch Zertifikate verdeutlicht werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung kann von der Auftraggeberin höchstens zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden. Macht die Auftraggeberin von einer Verlängerungsoption Gebrauch, teilt sie dies dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform mit. Für den Fall der Ausschöpfung aller Verlängerungsoptionen können Leistungen spätestens am 31.05.2028 abgerufen werden.
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Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: SPK-ZVS-24-00014-oV-GStA_Los_2
Titel: JURISMAPPEN nach DIN ISO 16245-A (oder gleichwertig)
Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag zur Fertigung und Lieferung von maximal 52.000 Jurismappen im Zeitraum von 4 Jahren. Die Jurismappen dienen zur Innenverpackung von Archivalien, insbesondere von Akten, Einzelschreiben und Faszikeln. Da sie direkten Kontakt mit dem Archivgut haben, sollen mit dieser Ausschreibung Jurismappen aus chemisch langzeitbeständigem Karton gemäß Typ A der DIN ISO 16245 (oder gleichwertig) beschafft werden. Das Material muss neben der Normerfüllung DIN ISO 16245 Typ A (oder gleichwertig) folgende Eigenschaften aufweisen: - das verwendete Material darf auch nach einer Wassereinwirkzeit von 48 h nicht ausbluten. - Der Karton muss genügend abgelagert sein, sodass eine Verformung des Materials durch zu viel Restfeuchtigkeit ausgeschlossen ist Die Einhaltung der Qualität nach DIN ISO 16245 A (oder gleichwertig) ist schriftlich zu garantieren (bspw. Mittels Eigenerklärung zu Zertifizierungen oder Prüfungen) oder durch Zertifikate verdeutlicht werden.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-23 10:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-23 10:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vorliegen. - Erklärung, dass dem Bieter bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von der Auftragserteilung gem. § 31 Abs. 1 UVgO i. V. m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB und im Falle einer Zuschlagserteilung die Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 18 (1) der Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zur Folge haben können. - Erklärung, dass das Formular „04a_Unternehmensdaten-WReg-Auszug“ wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht wurde. - Erklärung, dass das Formular „04b_ Eigenerklaerung_Sanktionen_RUS“ wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht wurde.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über die Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Geforderte Deckungssummen: Personenschäden mind. 3 Mio EUR, Sach-/ Vermögensschäden mind. 1,5 Mio EUR). Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d. h. zweifach maximiert sein.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärung über die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Eigenerklärung, dass das Unternehmen schon mindestens 3 Jahre in der Branche am Markt tätig ist. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes (befähigtes) Personal beschäftigt um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht auszuführen. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen über die notwendigen Hilfsmittel, Werkzeuge und Materialien verfügt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung aller notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen das zum Einsatz kommende Personal über fachkundige Sprachkenntnisse (Niveau C1, Sprache: deutsch) verfügt, so dass die vereinbarte Leistung problemlos erbracht werden kann. - Angaben zu Referenzen: Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre (2021, 2022, 2023 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem in der Bekanntmachung beschriebenem Leistungsgegenstand in Art (Lieferung von Standardverpackungen) und Umfang zu vergleichen und müssen zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt worden sein.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21 des SchwarzArbG und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Nationale Registrierungsnummer: DE338204900
Postanschrift: Von-der-Heydt-Str. 16-18
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zvs@hv.spk-berlin.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=623183 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen. --- b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung. --- c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden. --- d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten. ---  e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen. ---  f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen. ---  g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden. ---  h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen. ---  i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind in der jeweils aktuellsten Fassung zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV wird festgelegt, dass Unterlagen nachgefordert werden können: (1) Wenn erforderliche unternehmensbezogene Unterlagen bei Abgabe des Angebots nicht vorliegen, werden diese nachgefordert. Werden diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. (2) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Sind dem Angebot leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nicht oder nicht vollständig beigefügt oder fehlen entsprechende Angaben im Angebot, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. ---  j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 0228 9499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. --- Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. --- Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. --- Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). --- Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt. --- Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich. --- Hinweis: Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 059-174849 (2024-03-21)
Auftragsbekanntmachung (2024-03-22)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) vorliegen. - Erklärung, dass dem Bieter bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von der Auftragserteilung gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB und im Falle einer Zuschlagserteilung die Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 18 (1) der Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zur Folge haben können. - Erklärung, dass das Formular „04a_Unternehmensdaten-WReg-Auszug“ wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht wurde. - Erklärung, dass das Formular „04b_ Eigenerklaerung_Sanktionen_RUS“ wahrheitsgemäß ausgefüllt und eingereicht wurde.
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-22+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 751c8561-8998-47ff-aea8-2f54e39160b7-01
Quelle: OJS 2024/S 060-176805 (2024-03-22)