Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts

Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betreib kann nur durch Wartung und Instandhaltung nicht mehr sichergestellt werden. Das Vergabeverfahren besteht aus zwei Losen. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 2 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 1 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 500 W Sendeleistung und Luftkühlung Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender - Messstellen (Richtkoppler) - Rüstsätze Prüflast Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender - Messstellen (Richtkoppler) - Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen - Bautechnische Begehung (BTB) - Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) - Lieferleistungen - Aufbau der Sendeanlagen - Aufbauarbeiten der Kühlung - Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen - Technische Unterstützung (optional) - Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem je Los geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 16 mittelgroßen und großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss je Los in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend gemeinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 01.01.2025. Der Rahmenvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit diese Option schriftlich in Anspruch nimmt. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlagen“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Los 1: Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Los 2: Mindestabnahmemenge: 3 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen. Die optionalen Leistungen, für welche keine Abnahmeverpflichtung durch den Auftragnehmer besteht, werden nicht in den Gesamt-Angebotspreis einberechnet. Die Abfrage dieser Preise durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-23 Auftragsbekanntmachung
2024-11-19 Auftragsbekanntmachung
2025-02-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen
Referenznummer: EU-I/T 12/2024
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betreib kann nur durch Wartung und Instandhaltung nicht mehr sichergestellt werden. Das Vergabeverfahren besteht aus zwei Losen. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 2 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 1 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 500 W Sendeleistung und Luftkühlung Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender - Messstellen (Richtkoppler) - Rüstsätze Prüflast Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender - Messstellen (Richtkoppler) - Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen - Bautechnische Begehung (BTB) - Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) - Lieferleistungen - Aufbau der Sendeanlagen - Aufbauarbeiten der Kühlung - Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen - Technische Unterstützung (optional) - Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem je Los geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 16 mittelgroßen und großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss je Los in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend gemeinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 01.01.2025. Der Rahmenvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit diese Option schriftlich in Anspruch nimmt. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlagen“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Los 1: Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Los 2: Mindestabnahmemenge: 3 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen. Die optionalen Leistungen, für welche keine Abnahmeverpflichtung durch den Auftragnehmer besteht, werden nicht in den Gesamt-Angebotspreis einberechnet. Die Abfrage dieser Preise durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Sendegeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, Rundfunk oder Fernsehen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 935 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: EU-I/T 12/2024 - Los 1
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen mit Flüssigkeitskühlung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 522 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betreib kann nur durch Wartung und Instandhaltung nicht mehr sichergestellt werden. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: • Lieferung von UKW-Sendeanlagen: - UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung - UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen • Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen • Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 7 mittelgroßen und großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend gemeinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 01.01.2025. Der Rahmenvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit diese Option schriftlich in Anspruch nimmt. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlagen“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Los 1: Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen. Die optionalen Leistungen, für welche keine Abnahmeverpflichtung durch den Auftragnehmer besteht, werden nicht in den Gesamt-Angebotspreis einberechnet. Die Abfrage dieser Preise durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption um 12 Monate.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: EU-I/T 12/2024 - Los 2
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen mit Luftkühlung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 413 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online-Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betreib kann nur durch Wartung und Instandhaltung nicht mehr sichergestellt werden. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: • Lieferung von UKW-Sendeanlagen: - UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Luftkühlung - UKW-Sender mit 2 KW Sendeleistung und Luftkühlung - UKW-Sender mit 1 KW Sendeleistung und Luftkühlung - UKW-Sender mit 500 W Sendeleistung und Luftkühlung • Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen • Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen • Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 9 mittelgroßen und großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend gemeinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 01.01.2025. Der Rahmenvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit diese Option schriftlich in Anspruch nimmt. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlagen“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Los 2: Mindestabnahmemenge: 3 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 9 St. UKW-Sendeanlagen. Die optionalen Leistungen, für welche keine Abnahmeverpflichtung durch den Auftragnehmer besteht, werden nicht in den Gesamt-Angebotspreis einberechnet. Die Abfrage dieser Preise durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken.
Mehr anzeigen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-25 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-25 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-18 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter/ jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung) - wie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert -mit dem Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen. (A1.1). In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
A2.1 Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: A2.1 Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
Einsatz von Unterauftragnehmern und Bildung von Bietergemeinschaften: Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 4.3.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
A3.1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherung mit den geforderten Deckungssummen, alternativ Eigenerklärung A3.2 Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre zum Nachweis der Eigenkapitalquote A3.3 Nachweis der Bonität anhand des Bonitätsindex: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall. Mindestens 2 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
B3.2 Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren B3.3 Bewertung des Bonitätsindex: B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung: 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 0% und < 10%; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%; 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%; 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%;   B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel): 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität; 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität; 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität; In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
A4.1 Vorlage einer geeigneten, losspezifischen Referenz 1 A4.2 Vorlage einer geeigneten, losspezifischen Referenz 2 A4.3 Vorlage einer Beschreibung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement: A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes, losspezifisches Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hins. Art und Größe gem. losspezifischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate Los N“ für das entsprechende Los und beschreiben Sie das Referenzprojekt 1 passend zum Los anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen. Zusätzlich wird jede Referenz einer Bewertung gem. der nachstehenden Zielerfüllungsgrade für die Kriterien 1–15 unterzogen. A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes, losspezifisches Referenzprojekt 2 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hins. Art und Größe gem. losspezifischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate Los N“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 2 anhand der darin aufgeführten Kriterien. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ebenfalls ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt 2 der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen. Zusätzlich wird jede Referenz einer Bewertung gem. der nachstehenden Zielerfüllungsgrade für die Kriterien 1–15 unter-zogen. A4.3 – Nachweise oder eigenverfasste Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
B4.1 Bewertung der eingereichten Referenz 1 B4.1 Bewertung der eingereichten Referenz 2 B4.2 Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement: Bewertung zu den Kriterien A4.1, A4.2 und A4.3 Anhand der vorgelegten Unterlagen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Bewertungen je Los wie folgt vorgenommen: B4.1 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichen den Bewertung anhand der losspezifischen 16 Kriterien wie im Referenztemplate aufgelistet. Die Bewertung des Referenzprojekts 1 erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt 1 der ausgeschriebenen Leistung des Loses nahekommt. 0 Punkte – Nichterfüllung der Mindestanforderungen: Es werden nicht alle Mindestkriterien a und b erfüllt und/oder es werden weniger als 8 der 16 Kriterien erfüllt; 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Es werden 8 oder 9 der 16 Kriterien erfüllt; 25 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 10 oder 11 der 16 Kriterien erfüllt; 30 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 12 oder mehr der 16 Kriterien erfüllt; B4.2 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 2. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung anhand der losspezifischen 16 Kriterien wie im Referenztemplate aufgelistet. Die Bewertung des Referenzprojekts 2 erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt 2 der ausgeschriebenen Leistung des Loses nahekommt. 0 Punkte – Nichterfüllung der Mindestanforderungen: Es werden nicht alle Mindestkriterien a und b erfüllt und/oder es werden weniger als 8 der 16 Kriterien erfüllt; 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Es werden 8 oder 9 der 16 Kriterien erfüllt; 25 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 10 oder 11 der 16 Kriterien erfüllt; 30 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 12 oder mehr der 16 Kriterien erfüllt; B4.3 – Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“. 1 Punkt – Niedriger Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt; 4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt; 7 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt; 10 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat) In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. (A1.1)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
E-Mail: vergabe-it@swr.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.swr.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.swr.de/unternehmen/ausschreibungen/ausschreibungen-104.html 🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/5ea1f24908eedfb5eb2ec67cb02a2a38 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de 📧
Telefon: +49 721174290 📞
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 (721) 926-8730 📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 209-649342 (2024-10-23)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Lieferungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 935 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 522 000 EUR 💰
413 000 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A1.1 Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter/ jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung) - wie in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert -mit dem Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen. (A1.1). In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Hinweis zu Unterauftragnehmern: Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.5 vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 4.3.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit mindestens folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall. Mindestens 2 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. A3.2 – Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen zur Ermittlung der Eigenkapitalquote über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Nachweis einer mindestens positiven Eigenkapitalquote durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre. A3.3 – Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
B3.2 – Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung: 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 0% und < 10%; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%; 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%; 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%;   B3.3 – Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel): 2 Punkte – Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität; 6 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität; 11 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität; 15 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität; In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.1 – Ein in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes, losspezifisches Referenzprojekt 1 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hins. Art und Größe gem. losspezifischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte die „Anlage 09 – Referenztemplate Los N“ für das entsprechende Los und beschreiben Sie das Referenzprojekt 1 passend zum Los anhand der darin aufgeführten Kriterien und Fragestellungen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen. Zusätzlich wird jede Referenz einer Bewertung gem. der nachstehenden Zielerfüllungsgrade für die Kriterien 1–15 unterzogen. A4.2 – Ein zweites, in den vergangenen drei Jahren durchgeführtes, losspezifisches Referenzprojekt 2 zur Lieferung und Implementierung UKW-Sendeanlagen, vergleichbar mit diesem Verfahrensgegenstand hins. Art und Größe gem. losspezifischer Anforderungen. Verwenden Sie zur Darstellung bitte ebenfalls die „Anlage 09 – Referenztemplate Los N“ und beschreiben Sie das Referenzprojekt 2 anhand der darin aufgeführten Kriterien. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ebenfalls ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt 2 der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Deshalb muss jede Referenz die Mindestkriterien a, b und c erfüllen. Zusätzlich wird jede Referenz einer Bewertung gem. der nachstehenden Zielerfüllungsgrade für die Kriterien 1–15 unter-zogen. A4.3 – Nachweise oder eigenverfasste Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“. In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen
Bewertung zu den Kriterien A4.1, A4.2 und A4.3 Anhand der vorgelegten Unterlagen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Bewertungen je Los wie folgt vorgenommen: B4.1 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 1. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichen den Bewertung anhand der losspezifischen 16 Kriterien wie im Referenztemplate aufgelistet. Die Bewertung des Referenzprojekts 1 erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt 1 der ausgeschriebenen Leistung des Loses nahekommt. 0 Punkte – Nichterfüllung der Mindestanforderungen: Es werden nicht alle Mindestkriterien a und b erfüllt und/oder es werden weniger als 8 der 16 Kriterien erfüllt; 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Es werden 8 oder 9 der 16 Kriterien erfüllt; 25 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 10 oder 11 der 16 Kriterien erfüllt; 30 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 12 oder mehr der 16 Kriterien erfüllt; B4.2 – Bewertung des nachgewiesenen Referenzprojekts 2. Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung anhand der losspezifischen 16 Kriterien wie im Referenztemplate aufgelistet. Die Bewertung des Referenzprojekts 2 erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad (Zielerfüllungsgrad) das Referenzprojekt 2 der ausgeschriebenen Leistung des Loses nahekommt. 0 Punkte – Nichterfüllung der Mindestanforderungen: Es werden nicht alle Mindestkriterien a und b erfüllt und/oder es werden weniger als 8 der 16 Kriterien erfüllt; 20 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Es werden 8 oder 9 der 16 Kriterien erfüllt; 25 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 10 oder 11 der 16 Kriterien erfüllt; 30 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Es werden 12 oder mehr der 16 Kriterien erfüllt; B4.3 – Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf „Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen“. 1 Punkt – Niedriger Zielerfüllungsgrad – QM befriedigend umgesetzt; 4 Punkte – Mittlerer Zielerfüllungsgrad – QM gut ein- und umgesetzt; 7 Punkte – Hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt; 10 Punkte – Sehr hoher Zielerfüllungsgrad – QM sehr gut ein- und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat) In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 30 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 70 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 61 Eignungspunkte kumuliert wirtschaftlichen/ finanziellen und technischen/ beruflichen Leistungsfähigkeit und aus erreicht.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-19+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Neuer Wert
Text:
Ursprüngliche Angebotsfrist: 25.11.2024, 12:00 Uhr. Ursprüngliche Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 18.11.2024. Ursprüngliches Datum der Angebotsöffnung: 25.11.2024, 12:01 Uhr. Neue Angebotsfrist: 02.12.2024, 23:59 Uhr. Neue Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 25.11.2024. Neues Datum der Angebotsöffnung: 03.12.2024, 09:00 Uhr.
Mehr anzeigen
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 14. Die Angebotsfrist wird um eine Woche bis zum 02.12.2024, 12:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen endet am 25.11.2024.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d8bc0948-3ad8-4d78-a721-6734d75530f8-01
Quelle: OJS 2024/S 226-709137 (2024-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen (Los1)
Kurze Beschreibung:
Betrifft ausschließlich das Los 1: Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD versorgt mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein Sendegebiet, in dem insgesamt etwa 15 Millionen Menschen leben. Darüber hinaus liefert der SWR dem ARD-Gemeinschaftsprogramm zu und nutzt die Online Verbreitungswege. Der SWR betreibt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ein eigenes terrestrisches UKW-Sendernetz an ca. 100 Standorten zur Versorgung der Bevölkerung mit analogen Hörfunkprogrammen. Die UKW-Sender wurden in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig erneuert, um die UKW-Versorgung mit hoher Qualität zu gewährleisten. Auch in den nächsten Jahren müssen alte UKW-Sendeanlagen ersetzt werden. Die zu ersetzenden UKW-Sendeanlagen haben mit über 20 Jahren Betriebsdauer das Ende ihres technischen Lebenszyklus erreicht, der Betreib kann nur durch Wartung und Instandhaltung nicht mehr sichergestellt werden. Das Vergabeverfahren besteht aus zwei Losen. An die Leistungen des Auftragnehmers stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: Lieferung von UKW-Sendeanlagen: • UKW-Sender mit 10 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Wasserkühlung • UKW-Sender mit 5 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 2 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 1 KW Sendeleistung und Luftkühlung • UKW-Sender mit 500 W Sendeleistung und Luftkühlung Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender - Messstellen (Richtkoppler) - Rüstsätze Prüflast Funktionskomponenten für den Aufbau der Sendeanlagen - Pumpen - Rüstsätze Sender - Messstellen (Richtkoppler) - Prüflasten - Rüstsätze Prüflast - Wärmetauscher mit weiteren zugehörigen Funktionskomponenten (z.B. Wärmetauscher-Gestelle, Edelstahlverrohrung, Kühlwasserschläuche, etc.) - Weichenanschlüsse Leistungen zur Implementierung an den Standorten der Sendeanlagen - Bautechnische Begehung (BTB) - Planungsleistungen (z.B. Gestellpläne, Elektroanschlüsse, etc.) - Lieferleistungen - Aufbau der Sendeanlagen - Aufbauarbeiten der Kühlung - Inbetriebnahme und Abnahme der Sendeanlagen am jeweiligen Standort Serviceleistungen im Regelbetrieb der UKW-Sendeanlagen - Technische Unterstützung (optional) - Ersatzteilversorgung Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt, die technische Erneuerung mehrerer großer UKW-Sendeanlagen in den Jahren 2025 bis 2028. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem je Los geeigneten Auftragnehmer zur Lieferung und Implementierung von 16 mittelgroßen und großen UKW-Sendeanlagen an Standorten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Der Auftragnehmer muss je Los in der Lage sein, die in diesen Unterlagen beschriebenen Erneuerungen vorzubereiten, die erforderlichen Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, sowie diese an den Standorten zu montieren, zu integrieren und abschließend gemeinsam mit dem SWR in Betrieb zu nehmen. Die Leistungen werden je Sendestandort als Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung beauftragt. Dabei sind jeweils zwei Standorte pro Kalenderjahr zur Erneuerung vorgesehen. Der beabsichtigte Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 01.01.2025. Der Rahmenvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen und kann optional durch den Auftraggeber einmalig um 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit diese Option schriftlich in Anspruch nimmt. Der Rahmenvertrag endet damit spätestens nach einer Laufzeit von 48 Monaten. Die Abnahmemengen sind in der „Vertragsunterlagen“ in Kapitel 4.2 dargestellt. Los 1: Mindestabnahmemenge: 4 St. UKW-Sendeanlagen; Geplante Abnahmemenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Optionale Höchstmenge: 7 St. UKW-Sendeanlagen; Die optionalen Leistungen, für welche keine Abnahmeverpflichtung durch den Auftragnehmer besteht, werden nicht in den Gesamt-Angebotspreis einberechnet. Die Abfrage dieser Preise durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken.
Mehr anzeigen
Beschreibung
Interne Kennung: EU-I/T 12/2024
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Implementierung von UKW-Sendeanlagen (Los 1)
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge

Auftragsvergabe
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 649342-2024

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 034-109658 (2025-02-17)