Für das Logistik Zentrum Niedersachsen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen vergeben werden. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen. Die Artikel werden in den Webshop des Logistik Zentrum Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen des Jahres 2023. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Bereich "Briefhüllen und Versandtaschen" zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Der Umfang des Randsortiments ergibt sich aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers. Aus diesem Grund wird auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen Produkte aus dem Bereich "Briefhüllen und Versandtaschen" abgefragt. Der Rabattsatz gilt für alle Produkte des Randsortiments. Alle anderen Warengruppen sind von dieser Ausschreibung ausgenommen. Entweder wurden diese bereits in der Vergangenheit gesondert ausgeschrieben oder werden in Kürze in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: "Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen"
Referenznummer: 0085-RV-BMA/2023-03.431
Kurze Beschreibung:
“Für das Logistik Zentrum Niedersachsen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen vergeben werden. Dem LZN obliegt...”
Kurze Beschreibung
Für das Logistik Zentrum Niedersachsen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen vergeben werden. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen. Die Artikel werden in den Webshop des Logistik Zentrum Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen des Jahres 2023. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Bereich "Briefhüllen und Versandtaschen" zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Der Umfang des Randsortiments ergibt sich aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers. Aus diesem Grund wird auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen Produkte aus dem Bereich "Briefhüllen und Versandtaschen" abgefragt. Der Rabattsatz gilt für alle Produkte des Randsortiments. Alle anderen Warengruppen sind von dieser Ausschreibung ausgenommen. Entweder wurden diese bereits in der Vergangenheit gesondert ausgeschrieben oder werden in Kürze in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben.
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Produkte/Dienstleistungen: Briefumschläge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Logistik Zentrum Niedersachsen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen vergeben werden. Dem LZN obliegt...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Logistik Zentrum Niedersachsen soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen vergeben werden. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Briefhüllen und Versandtaschen. Die Artikel werden in den Webshop des Logistik Zentrum Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen des Jahres 2023. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Bereich "Briefhüllen und Versandtaschen" zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Der Umfang des Randsortiments ergibt sich aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers. Aus diesem Grund wird auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen Produkte aus dem Bereich "Briefhüllen und Versandtaschen" abgefragt. Der Rabattsatz gilt für alle Produkte des Randsortiments. Alle anderen Warengruppen sind von dieser Ausschreibung ausgenommen. Entweder wurden diese bereits in der Vergangenheit gesondert ausgeschrieben oder werden in Kürze in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gepolsterte Versandtaschen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-20 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 7 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD1V1” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:123
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 140-436176 (2024-07-18)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-19) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-03 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wurde bis zum 03.09.2024 verlängert und aufgrund von gestellten Bieterfragen wurden die Leistungsbeschreibungen - Allgemeiner Teil (Teil...”
Text
Die Angebotsfrist wurde bis zum 03.09.2024 verlängert und aufgrund von gestellten Bieterfragen wurden die Leistungsbeschreibungen - Allgemeiner Teil (Teil A) und Technischer Teil (Teil B) angepasst.
“Die Angebotsfrist wurde bis zum 03.09.2024 verlängert und aufgrund von gestellten Bieterfragen wurden die Leistungsbeschreibungen - Allgemeiner Teil (Teil...”
Die Angebotsfrist wurde bis zum 03.09.2024 verlängert und aufgrund von gestellten Bieterfragen wurden die Leistungsbeschreibungen - Allgemeiner Teil (Teil A) und Technischer Teil (Teil B) angepasst.
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Quelle: OJS 2024/S 161-498211 (2024-08-19)