Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams sowie der Mitarbeitenden im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffungen notwendig. Zur wirtschaftlichen Abwicklung der Ersatzbeschaffung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen wurde eine Beschaffungsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gebildet. Unter Federführung des Südwestrundfunk (SWR) wird mit der vorliegenden EU-Ausschreibung das Ziel verfolgt, eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung (Kauf) von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) zu schließen. Aus dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Anstalten und Einrichtungen bezugsberechtigt: • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice • ARTE Deutschland • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Hessischer Rundfunk (HR) • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Des Weiteren sind auch Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung größer 50 % beträgt, bezugsberechtigt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die jeweiligen Bedarfe sind den Mengen in den Vertrags- und Verfahrensunterlagen zu entnehmen. Die Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) wird aufgeteilt in folgende Lose ausgeschrieben: • Los 1: LB1 - PKW Langstrecke BEV • Los 2: LB2 - PKW Kombi Kompakt BEV • Los 3: LB3 - Kleinbus mit Heckklappe BEV • Los 4: LB4 - Kleinbus mit Heckklappe PHEV • Los 5: LB5 - Kleintransporter < 3,5t BEV Optionale Leistungen in den Losen sind: Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-31.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV)
Referenznummer: EU-A/P 06/2024
Kurze Beschreibung:
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams sowie der Mitarbeitenden im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffungen notwendig. Zur wirtschaftlichen Abwicklung der Ersatzbeschaffung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen wurde eine Beschaffungsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gebildet.
Unter Federführung des Südwestrundfunk (SWR) wird mit der vorliegenden EU-Ausschreibung das Ziel verfolgt, eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung (Kauf) von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) zu schließen. Aus dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Anstalten und Einrichtungen bezugsberechtigt:
• ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
• ARTE Deutschland
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutsche Welle (DW)
• Hessischer Rundfunk (HR)
• Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
• Saarländischer Rundfunk (SR)
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Des Weiteren sind auch Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung größer 50 % beträgt, bezugsberechtigt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die jeweiligen Bedarfe sind den Mengen in den Vertrags- und Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) wird aufgeteilt in folgende Lose ausgeschrieben:
• Los 1: LB1 - PKW Langstrecke BEV
• Los 2: LB2 - PKW Kombi Kompakt BEV
• Los 3: LB3 - Kleinbus mit Heckklappe BEV
• Los 4: LB4 - Kleinbus mit Heckklappe PHEV
• Los 5: LB5 - Kleintransporter < 3,5t BEV
Optionale Leistungen in den Losen sind:
Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
Jede Landesrundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität ihrer Produktions- und Redaktionsteams sowie der Mitarbeitenden im Allgemeinen, einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch entsprechende Ersatzbeschaffungen notwendig. Zur wirtschaftlichen Abwicklung der Ersatzbeschaffung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen wurde eine Beschaffungsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gebildet.
Unter Federführung des Südwestrundfunk (SWR) wird mit der vorliegenden EU-Ausschreibung das Ziel verfolgt, eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung (Kauf) von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) zu schließen. Aus dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Anstalten und Einrichtungen bezugsberechtigt:
• ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
• ARTE Deutschland
• Bayerischer Rundfunk (BR)
• Deutsche Welle (DW)
• Hessischer Rundfunk (HR)
• Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
• Norddeutscher Rundfunk (NDR)
• Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
• Saarländischer Rundfunk (SR)
• Südwestrundfunk (SWR)
• Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Des Weiteren sind auch Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung größer 50 % beträgt, bezugsberechtigt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die jeweiligen Bedarfe sind den Mengen in den Vertrags- und Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) wird aufgeteilt in folgende Lose ausgeschrieben:
• Los 1: LB1 - PKW Langstrecke BEV
• Los 2: LB2 - PKW Kombi Kompakt BEV
• Los 3: LB3 - Kleinbus mit Heckklappe BEV
• Los 4: LB4 - Kleinbus mit Heckklappe PHEV
• Los 5: LB5 - Kleintransporter < 3,5t BEV
Optionale Leistungen in den Losen sind:
Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 15 050 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: EU-A/P 06/2024 - Los 1
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) -
Los 1 (LB1: PKW Langstrecke BEV)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 500 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Weitere Lieferorte sind:
Köln, Baden-Baden, München, Bonn, Berlin, Frankfurt am Main, Leipzig, Hamburg, Potsdam, Saarbrücken, Mainz
Die genauen Anlieferadressen sind in den Vertrags- und Verfahrensunterlagen angegeben.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
- Optionen zur Vertragsverlängerung: Zur Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) soll nach VgV § 21 ff. eine Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit bzw. die Leistungserbringung beginnt am 01.02.2025 und endet am 31.01.2027, wenn der Vertrag nicht verlängert wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.01.2029.
- Optionale Leistungen: Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
- Optionen zur Vertragsverlängerung: Zur Lieferung von standardisierten, fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) soll nach VgV § 21 ff. eine Rahmenvereinbarung über einen Zeitraum von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit bzw. die Leistungserbringung beginnt am 01.02.2025 und endet am 31.01.2027, wenn der Vertrag nicht verlängert wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.01.2029.
- Optionale Leistungen: Sonder- bzw. Zusatzausstattungen der einzelnen Fahrzeuge
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: EU-A/P 06/2024 - Los 2
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen (BEV + PHEV) -
Los 2 (LB2: PKW Kombi Kompakt BEV)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 857 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen. (A1)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen. (A1)
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)
Berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung, Bescheinigung des Finanzamtes über die steuerliche Erfassung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die fristgerechte Zahlung der anfallenden Steuern und Abgaben), nicht älter als ein Jahr. (A2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungsschein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.
• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.
oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
- Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.
- Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.1) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich.
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr.
→ Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
- Bewertung der Bonität (B3.2) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Risikoklasse I
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungsschein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
• 3.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 6.000.000 €.
• 100.000 € pauschal für Vermögensschäden
Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 200.000 €.
oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die o. g. Summen angepasst werden. Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
- Darstellung der Umsatzentwicklung (A3.2) im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren.
- Bewertung der Umsatzentwicklung (B3.1) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (2,5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich.
Hoher Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
- Nachweis der Bonität (A3.3) anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist, nicht älter als 1 Jahr.
→ Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse IV bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister.
- Bewertung der Bonität (B3.2) nach dem folgenden Bewertungsschema:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Risikoklasse II
Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Risikoklasse I
Technische und berufliche Fähigkeiten
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit: - Nachweis einer aktuell gültigen Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (A4.1) oder formlose Eigenerklärung des Bieters, dass ein vergleichbares Qualitätsmanagement umgesetzt wird.
- Nachweis von drei Referenzen (A4.2) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre mit folgenden Angaben:
• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten)
• Auftragszeitraum / Vertragslaufzeit (von – bis)
• Auftragsvolumen (netto, in €)
• Kurze Beschreibung der Leistung (in Stichworten)
• Anzahl der gelieferten Fahrzeuge
• Auflistung der Lieferorte
• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
- Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1):
Die eingereichten Referenzen werden vergleichend im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad in Art und Größenordnung (Auftragszeitraum/Vertragslaufzeit, Auftragsvolumen, Anzahl der gelieferten Fahrzeuge, Auflistung der Lieferorte) bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hierbei ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Pro Referenz können maximal 15 Punkte erreicht werden. Dabei wird jede Referenz einzeln wie folgt bewertet:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Die Referenz kommt nur in einem der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Die Referenz kommt in zwei bis drei der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Die Referenz kommt in allen vier der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- Darstellung der Serviceinfrastruktur in Deutschland bezogen auf den Auftragsgegenstand (BEV + PHEV) (A4.3)
- Bewertung der Serviceinfrastruktur in Deutschland (B4.2):
Die Bewertung der dargestellten Serviceinfrastruktur in Deutschland erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Insgesamt können max. 35 Punkte erzielt werden. Bewertet werden:
• die Dichte des Servicenetzes (Anzahl von Serviceniederlassungen oder autorisierten Servicepartnern), wobei die maximale Anzahl der Serviceniederlassungen in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im oberen Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im unteren Quartil liegen, erhalten 0 Pkt.
• die Entfernung von den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten zur nächsten Serviceniederlassung oder autorisiertem Servicepartner, wobei die maximale, durchschnittliche Entfernung der Serviceniederlassungen zu den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im unteren Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im oberen Quartil liegen, erhalten 0 Pkt.
• Verfügbarkeit eines Spezialisierungsgrads hinsichtlich der Abwicklung von Aufträgen öffentlicher Auftraggeber, wobei die Verfügbarkeit solcher spezialisierten Niederlassungen oder Partner mit 5 Pkt. und das Fehlen einer solchen Spezialisierung mit 0 Pkt. bewertet wird.
- Nachweis beim Einsatz von Unterauftragnehmern (A.4.4; nur falls zutreffend):
Der Nachweis, dass die geplanten Unterauftragnehmer zur Durchführung der übertragenen Tätigkeiten und Leistungen durch den Hersteller qualifiziert und autorisiert sind, ist im Rahmen der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden formlosen Eigenerklärung zu erbringen.
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit: - Nachweis einer aktuell gültigen Zertifizierung über ein Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (A4.1) oder formlose Eigenerklärung des Bieters, dass ein vergleichbares Qualitätsmanagement umgesetzt wird.
- Nachweis von drei Referenzen (A4.2) in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre mit folgenden Angaben:
• Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten)
• Auftragszeitraum / Vertragslaufzeit (von – bis)
• Auftragsvolumen (netto, in €)
• Kurze Beschreibung der Leistung (in Stichworten)
• Anzahl der gelieferten Fahrzeuge
• Auflistung der Lieferorte
• Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern
- Bewertung der eingereichten Referenzen (B4.1):
Die eingereichten Referenzen werden vergleichend im Hinblick auf ihren Schwierigkeitsgrad in Art und Größenordnung (Auftragszeitraum/Vertragslaufzeit, Auftragsvolumen, Anzahl der gelieferten Fahrzeuge, Auflistung der Lieferorte) bewertet und danach, ob und in welchem Grad sie der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hierbei ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung mit dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Pro Referenz können maximal 15 Punkte erreicht werden. Dabei wird jede Referenz einzeln wie folgt bewertet:
Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Die Referenz kommt nur in einem der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Mittlerer Zielerfüllungsgrad (7,5 Pkt.) = Die Referenz kommt in zwei bis drei der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
Hoher Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Die Referenz kommt in allen vier der o. g. Kriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
- Darstellung der Serviceinfrastruktur in Deutschland bezogen auf den Auftragsgegenstand (BEV + PHEV) (A4.3)
- Bewertung der Serviceinfrastruktur in Deutschland (B4.2):
Die Bewertung der dargestellten Serviceinfrastruktur in Deutschland erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Insgesamt können max. 35 Punkte erzielt werden. Bewertet werden:
• die Dichte des Servicenetzes (Anzahl von Serviceniederlassungen oder autorisierten Servicepartnern), wobei die maximale Anzahl der Serviceniederlassungen in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im oberen Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren Anzahl von Serviceniederlassungen im unteren Quartil liegen, erhalten 0 Pkt.
• die Entfernung von den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten zur nächsten Serviceniederlassung oder autorisiertem Servicepartner, wobei die maximale, durchschnittliche Entfernung der Serviceniederlassungen zu den Standorten des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten in vier Quartile eingeteilt wird. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im unteren Quartil liegen, erhalten 15 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung in den beiden mittleren Quartilen liegen, erhalten 7,5 Pkt. Servicenetze, deren maximale, durchschnittliche Entfernung im oberen Quartil liegen, erhalten 0 Pkt.
• Verfügbarkeit eines Spezialisierungsgrads hinsichtlich der Abwicklung von Aufträgen öffentlicher Auftraggeber, wobei die Verfügbarkeit solcher spezialisierten Niederlassungen oder Partner mit 5 Pkt. und das Fehlen einer solchen Spezialisierung mit 0 Pkt. bewertet wird.
- Nachweis beim Einsatz von Unterauftragnehmern (A.4.4; nur falls zutreffend):
Der Nachweis, dass die geplanten Unterauftragnehmer zur Durchführung der übertragenen Tätigkeiten und Leistungen durch den Hersteller qualifiziert und autorisiert sind, ist im Rahmen der vom Bieter mit dem Angebot einzureichenden formlosen Eigenerklärung zu erbringen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Feststellung der Eignung: Die Eignung je Los wird festgestellt, wenn der Bieter alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt und mindestens 60 Eignungspunkte erreicht.
Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 1 (Angebotsschreiben) der Vertrags- und Verfahrensunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe-ap@swr.de📧
Telefon: 000📞
URL: www.swr.de/ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: www.swr.de/ausschreibungen🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/e1768e18aac2870d6532b653e5b50ea4🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 1 (Angebotsschreiben) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 1 (Angebotsschreiben) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 214-668531 (2024-10-31)