Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (Amt für Feuerwehr und Katastrophenschutz) beabsichtigt in der Funktion des federführenden Organisators den Einkauf von TETRA-Handfunkgeräten und erforderlichem Zubehör der Marken Motorola und Sepura zur Deckung des Bedarf des kreiseigenen Amts für Feuerwehr und Katastrophenschutz, von insgesamt 51 der 54 kreisangehörigen Gemeinden und von 5 im Rhein-Neckar-Kreis ansässigen Werkfeuerwehren zu vergeben.
Der Organisator besitzt für die Vertragsdurchführung besondere Steuerungsfunktionen und handelt dabei im Namen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis und der unter aufgeführten 51 Gemeinden sowie 5 Werkfeuerwehren. Die Rahmenvereinbarung wird je Los mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
Gemeinde- und Stadtverwaltungen:
Altlußheim, Rathausplatz 1, 68804 Altlußheim, Angelbachtal, Schlossstr. 1, 74918 Angelbachtal, Bammental, Hauptstraße 71, 69245 Bammental, Brühl, Hauptstr. 1, 68782 Brühl, Dielheim, Hauptstr. 37, 69234 Dielheim, Dossenheim, Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim, Eberbach, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach, Edingen- Neckarhausen, Hauptstr. 60, 68535 Edingen-Neckarhausen, Epfenbach, Hauptstr. 28, 74925 Epfenbach, Eppelheim, Schulstr. 2, 69214 Eppelheim, Eschelbronn, Bahnhofstr. 1, 74927 Echelbronn, Gaiberg, Hauptstr. 44, 69251 Gaiberg, Heddesbach, Hauptstr. 2, 69434 Heddesbach, Heddesheim, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Heiligkreuzsteinach, Silberne Bergstr. 3, 69253 Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, Hemsbach, Schloßgasse 41, 69502 Hemsbach, Hirschberg, Großsachsener Str. 14, 69493 Hirschberg, Hockenheim, Rathausstr. 1, 68766 Hockenheim, Ilvesheim, Schloßstr. 9, 6854 Ilvesheim, Ladenburg, Hauptstr. 7, 68526 Ladenburg, Laudenbach, Untere Str. 2, 69514 Laudenbach, Leimen, Rathausstr. 8, 69181 Leimen, Lobbach, Hauptstr. 52, 74931 Lobbach, Malsch, Kirchberg 10, 69254 Malsch, Mauer, Heidelberger Str. 34, 69256 Mauer, Meckesheim, Friedrichstr. 10, 74909 Meckesheim, Mühlhausen, Schulstr. 6, 69242 Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, 74924 Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Bahnhofstr. 54, 69151 Neckargemünd, Neidenstein, Schloßstr. 9, 74933 Neidenstein, Neulussheim, St. Leoner Str. 5, 68809 Neulussheim, Nussloch, Sinsheimer Str. 19, 69226 Nussloch, Oftersheim, Mannheimer Str. 49, 68723 Oftersheim, Plankstadt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt, Rauenberg, Wieslocher Str. 21, 69231 Rauenberg, Reichartshausen, Rathausstr. 3, 74934 Reichartshausen, Reilingen, Hockenheimer Str. 1-3, 68799 Reilingen, Schönau, Rathausstr. 28, 69250 Schönau, Schönbrunn, Herdestr. 2, 69436 Schönbrunn, Schriesheim, Friedrichstr. 28-30, 69198 Schriesheim, Schwetzingen, Hebelstr. 1, 68723 Schwetzingen, Sinsheim, Wilhelmstr. 14-18, 74889 Sinsheim, Spechbach, Hauptstr. 35, 74937 Spechbach, St. Leon-Rot, Rathausstr. 2, 68789 St. Leon- Rot, Waibstadt, Hauptstr. 31, 74915 Waibstadt, Weinheim, Obertorstr. 9, 69469 Weinheim, Wiesenbach, Hauptstr. 26, 69257 Wiesenbach, Wiesloch, Marktstr. 13, 69168 Wiesloch, Wilhelmsfeld, Joh.-Wilhelm-Str. 61, 69259 Wilhelmsfeld, Zuzenhausen, Hauptstr. 25, 74939 Zuzenhausen.
Werkfeuerwehren:
Werkfeuerwehr Corden Pharma, Otto-Hahn-Str., 68723 Plankstadt
Werkfeuerwehr HDM, Gutenbergring, 69168 Wiesloch
Werkfeuerwehr KS Gleitlager, Am Bahnhof 14, 68789 St. Leon-Rot
Werkfeuerwehr PZN, Heidelberger Str. 1a, 69168 Wiesloch
Werkfeuerwehr Freudenberg, Höhnerweg 6, 69469 Weinheim
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage u.a. zu erklären, dass:
1.) die geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO /§ 53 BDSG/§ 6 LDSG) durch den Bieter und dessen Erfüllungsgehilfen vor, während und nach der Projektausführung/Beauftragung beachtet werden.
2.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen.
Neben den Angebotspositionen sind im Leistungsverzeichnis ergänzende Fragebögen zu beantworten.
Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 746):
Es ist anzugeben, ob das Unternehmen börsennotiert ist.
Pflichtangabe für EU-Bekanntmachung (Feld BT- 706):
Es ist die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) des Unternehmers gem. § 3 GWG anzugeben.
Hinweis: Diese Angabe ist bei börsennotierten Unternehmen nicht erforderlich.
Hersteller- und Produktvorgaben:
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Hersteller und Produkte sind zwingend und alternativlos vorgegeben.
Es wurde die Einsatzmöglichkeit von Alternativen geprüft und abgewogen.
Diese sind entweder:
a.)
technisch nicht möglich, da für den Betrieb im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ausschließlich zertifizierte Endgeräte nach § 9 Abs. 6 Satz 2 ZertV eingesetzt werden dürfen, oder b.)
b.)
technisch zwar möglich, aber mit unverhältnismäßigen technischen, funktionalen und/oder organisatorischen Schwierigkeiten beim Gebrauch der jeweiligen Alternative verbunden. Die Unzumutbarkeit des Einsatzes von Alternativprodukten ist insbesondere dahingehend begründet, da diese in eine bestehende Infrastruktur eingebunden werden müssen.
HINWEIS ZUR E-VERGABE:
Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass Angebote per E-Mail und/ oder Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige/n elektronische/n Angebotsabgabe/n darstellen.
Die Angebotsabgabe in Papierform und / oder mittels E-Mail bzw. Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Bieter-Cockpit (Bieterportal) des E-Vergabe-Systems gilt darüber hinaus als verbindlicher Kommunikationsweg und wird für die Zustellung/Entgegennahme rechtserheblicher Erklärungen genutzt (gilt somit als "Briefkasten" des Bieters in seinem Machtbereich).
Zur Angebotsabgabe:
Der systemeigene Bieter-Assistent/Cockpit führt den Bieter durch die Bearbeitung bis hin zur Angebotsabgabe. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support unter Tel.-Nr.: 0711/66601-475 oder per E-Mail zur Verfügung über
bietermrn@staatsanzeiger.de (Kontaktdaten werden auch systemseitig angezeigt).
Die Vergabeunterlagen sind nach Registrierung komplett elektronisch im System auszufüllen und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich.
Es ist zu beachten, dass alle Fragestellungen der Ausschreibungsunterlage individuell zu beantworten sind. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass bloße Verweise auf standardisierte Unterlagen (z.B. vorgefertigte Broschüren) nicht zulässig sind und nicht als Angebotsbestandteil gewertet werden.
Mögliche Bieterfragen bzgl. der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind unverzüglich über das E-Vergabe-System an uns zu richten und werden von uns ausschließlich über das System beantwortet. Es können nur Fragen rechtzeitig bearbeitet werden, die voraussichtlich bis 15.10.2024 über die E-Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Sollten die Auskünfte von allgemeinem Interesse sein, werden sie allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle stellt ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung.
Das Leistungsverzeichnis (Preisteil + Infofragebögen) muss innerhalb des E-Vergabe-Systems ausgefüllt werden.
Angeforderte und ergänzende Unterlagen sind bieterseitig im E-Vergabe-System als Anlage hochzuladen und dem Angebot somit beizufügen.
Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabe-System einreichen.
Das Ende der Angebotsfrist ist dabei unbedingt zu beachten.
Die einzureichenden Unterlagen sind der "Checkliste für Bietende" zu entnehmen.
Es gelten ausschließlich die Ausschreibungsbedingungen.
Daher werden Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters nicht akzeptiert.
Das Einreichen solcher Unterlagen kann zum Angebotsausschluss führen.
Beachten Sie auch die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen.