Das Landratsamt Neu-Ulm möchte als attraktiver Arbeitgeber für seine ca. 630 Beschäftigten (Höchstgrenze Rahmenvertrag) im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ein Firmenfitnessprogramm mit Verbundnetzwerk bereitstellen. Ziel der Ausschreibung ist ein niederschwelliger Zugang zu verschiedensten Sport-, Wellness- und Fitnesseinrichtungen, die eine große Bandbreite an unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Fitness, Fun-Sport und Wellness/ Entspannung anbieten. Diese große Vielfalt an Angeboten soll möglichst viele Beschäftigte des Landratsamts Neu Ulm ansprechen und sie dabei unterstützen, Ihre Gesundheit zu erhalten. Die Nutzung der Verbundpartner des Netzwerkes muss für die Beschäftigten des Landratsamts Neu-Ulm sowohl wohnort- und arbeitsplatznah sowie deutschlandweit möglich sein. Die Kosten der einzelnen Mitgliedschaften des Firmenfitnessprogramms gliedern sich dabei in einen Eigenbeitrag der Beschäftigten und einen Arbeitgeberanteil. Der Auftraggeber geht unverbindlich davon aus, dass ca. 25% der Beschäftigten (166 Mitarbeitende) Interesse an der Nutzung eines Angebots mit Eigenbeteiligung haben. Dabei besteht aber kein Anspruch seitens des erfolgreichen Bieters auf die tatsächliche Teilnahme der entsprechenden Anzahl an Beschäftigten. Insofern besteht auch keine Mindestabnahmemenge durch das Landratsamt Neu-Ulm bzw. dessen Mitarbeiter. Gleichzeitig muss die Möglichkeit der Nutzung des Angebots für alle Beschäftigten des Landratsamts Neu-Ulm bestehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Firmenfitness im Verbundsystem für Beschäftigte des Landratsamts Neu-Ulm
Referenznummer: 11-24-03-EU
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Neu-Ulm möchte als attraktiver Arbeitgeber für seine ca. 630 Beschäftigten (Höchstgrenze Rahmenvertrag)
im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ein Firmenfitnessprogramm mit Verbundnetzwerk bereitstellen. Ziel der
Ausschreibung ist ein niederschwelliger Zugang zu verschiedensten Sport-, Wellness- und Fitnesseinrichtungen,
die eine große Bandbreite an unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Fitness, Fun-Sport und Wellness/
Entspannung anbieten. Diese große Vielfalt an Angeboten soll möglichst viele Beschäftigte des Landratsamts Neu Ulm ansprechen und sie dabei unterstützen, Ihre Gesundheit zu erhalten. Die Nutzung der Verbundpartner des
Netzwerkes muss für die Beschäftigten des Landratsamts Neu-Ulm sowohl wohnort- und arbeitsplatznah sowie
deutschlandweit möglich sein. Die Kosten der einzelnen Mitgliedschaften des Firmenfitnessprogramms gliedern sich
dabei in einen Eigenbeitrag der Beschäftigten und einen Arbeitgeberanteil. Der Auftraggeber geht unverbindlich
davon aus, dass ca. 25% der Beschäftigten (166 Mitarbeitende) Interesse an der Nutzung eines Angebots mit
Eigenbeteiligung haben. Dabei besteht aber kein Anspruch seitens des erfolgreichen Bieters auf die tatsächliche
Teilnahme der entsprechenden Anzahl an Beschäftigten. Insofern besteht auch keine Mindestabnahmemenge durch
das Landratsamt Neu-Ulm bzw. dessen Mitarbeiter. Gleichzeitig muss die Möglichkeit der Nutzung des Angebots für
alle Beschäftigten des Landratsamts Neu-Ulm bestehen.
Das Landratsamt Neu-Ulm möchte als attraktiver Arbeitgeber für seine ca. 630 Beschäftigten (Höchstgrenze Rahmenvertrag)
im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ein Firmenfitnessprogramm mit Verbundnetzwerk bereitstellen. Ziel der
Ausschreibung ist ein niederschwelliger Zugang zu verschiedensten Sport-, Wellness- und Fitnesseinrichtungen,
die eine große Bandbreite an unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Fitness, Fun-Sport und Wellness/
Entspannung anbieten. Diese große Vielfalt an Angeboten soll möglichst viele Beschäftigte des Landratsamts Neu Ulm ansprechen und sie dabei unterstützen, Ihre Gesundheit zu erhalten. Die Nutzung der Verbundpartner des
Netzwerkes muss für die Beschäftigten des Landratsamts Neu-Ulm sowohl wohnort- und arbeitsplatznah sowie
deutschlandweit möglich sein. Die Kosten der einzelnen Mitgliedschaften des Firmenfitnessprogramms gliedern sich
dabei in einen Eigenbeitrag der Beschäftigten und einen Arbeitgeberanteil. Der Auftraggeber geht unverbindlich
davon aus, dass ca. 25% der Beschäftigten (166 Mitarbeitende) Interesse an der Nutzung eines Angebots mit
Eigenbeteiligung haben. Dabei besteht aber kein Anspruch seitens des erfolgreichen Bieters auf die tatsächliche
Teilnahme der entsprechenden Anzahl an Beschäftigten. Insofern besteht auch keine Mindestabnahmemenge durch
das Landratsamt Neu-Ulm bzw. dessen Mitarbeiter. Gleichzeitig muss die Möglichkeit der Nutzung des Angebots für
alle Beschäftigten des Landratsamts Neu-Ulm bestehen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sport📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#
Postleitzahl: 89231
Stadt: Neu-Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neu-Ulm
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-04 📅
Datum des Endes: 2028-10-03 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Das Landratsamt Neu-Ulm vergibt über die zu erbringende Dienstleistung
einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten mit einer zweimaligen Option der
Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, die das Landratsamt Neu-Ulm einseitig ziehen kann, spätestens
jedoch zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes. Die abgegebenen Preise gelten jedoch für die
Maximallaufzeit von 48 Monaten. Das Angebot soll nach Vertragsabschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt
bereitgestellt werden. Forciert wird ein Vertragsbeginn in der KW 40 / 41 2024.
Das Landratsamt Neu-Ulm vergibt über die zu erbringende Dienstleistung
einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten mit einer zweimaligen Option der
Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, die das Landratsamt Neu-Ulm einseitig ziehen kann, spätestens
jedoch zwei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes. Die abgegebenen Preise gelten jedoch für die
Maximallaufzeit von 48 Monaten. Das Angebot soll nach Vertragsabschluss zum nächstmöglichen Zeitpunkt
bereitgestellt werden. Forciert wird ein Vertragsbeginn in der KW 40 / 41 2024.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Folgende qualitative Zuschlagskriterien wurden festgelegt:
B1: Anzahl der Verbundpartner im Landkreis Neu-Ulm Max. 40 Pkt.
B2: Bonuspunkte für eine bestimmte Mindestanzahl an Verbundpartnern in den jeweiligen Landkreisgemeinden Max. 27 Pkt.
B3: Bonuspunkte für eine bestimmte Mindestanzahl an Verbundpartnern in den jeweiligen dem Landkreis Neu-Ulm angrenzenden Stadt- bzw. Kreisgebieten Max. 36 Pkt.
B4: Vorhandensein eines Partnertarifs: Max. 10 Pkt
B5: Inwieweit wird die Häufigkeit der Nutzung der Verbundpartner anzahlmäßig (bspw. beschränkte Check-In Anzahl pro Tag oder pro Monat) für die Nutzer in dem angebotenen Modell beschränkt? Max. 10 Pkt.
Näheres ist den Vergabeunterlagen bzw. der Excel-Datei „Leistungskriterien und Preisblatt“ zu entnehmen.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl aus den Leistungskriterien B1 – B 5 sowie dem Kriterium Preis erhält den Zuschlag.
Daneben müssen folgende Mindestvoraussetzungen eingehalten werden. Eine Nichterfüllung dieser Kriterien (Ausschlusskriterien) führt zum Angebotsausschluss:
1. Das Angebot des Bieters zeichnet sich durch eine große Vielfalt an unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Fitness (z.B. Sport, Bewegung, Muskelaufbau, Cardio-Training, Rückenfit, etc.), Fun-Sport und Wellness bzw. Entspannung aus (Verbundsystem). Deutschlandweit weist der Bieter mindestens 500 Verbundpartner vor.
2. Der Bieter weist ein Partnernetzwerk vor, das deutschlandweit genutzt werden kann.
3. Neben den Angeboten vor Ort gehören auch Online-Kurse/Seminare in digitaler Form zum Angebotsinhalt.
4. Folgende Onlineangebote müssen in Deutsch den Nutzern zur Verfügung stehen:
mindestens 5 verschiedene Fitnessangebote durch Videos oder Online-Kurse (z.B. Pilates, Cardio, Bodyforming, u.ä)- mindestens 2 verschiedene Entspannungs- und Gesundheitskurse durch Video- oder Online-Kurse (z.B. Rückenfit, Schulter-Nacken-Training, u.ä.)
5. Die Kosten der Mitgliedschaft teilen sich in einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil auf. Da das Landratsamt Neu-Ulm über begrenzte Personalkapazitäten und eine angespannte Personallage verfügt, erfolgt die Zahlung und Abwicklung des Arbeitnehmeranteils direkt zwischen den Beschäftigten und dem erfolgreichen Bieter.
6. Es muss jedem Beschäftigten des Auftraggebers möglich sein, die Teilnahme am Verbundprogramm monatlich zu beginnen und zu beenden, sofern eine An- bzw. Abmeldung zu einem festgelegten Termin im Vormonat erfolgt.
7. Die Beschäftigten müssen die Möglichkeit erhalten, über eine geeignete Plattform Verbundpartner und Onlinekurse zu finden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Neu-Ulm, Vergabestelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten. Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten. Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-09-17 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Neu-Ulm, Vergabestelle
Zusätzliche Informationen:
Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten. Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten. Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-10 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers und ist nur im Rahmen des § 56 VgV möglich.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignungskriterien: A) Angabe des Unternehmens, ob eine Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht
oder ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Entsprechende Nachweise (je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem das jeweilige Unternehmen niedergelassen ist) sind erst auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle einzureichen. B) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 oder §124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde
im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot
der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Falls ein Unternehmen die vorstehenden Erklärungen nur
eingeschränkt abgeben kann, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche
Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz
1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden. C) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Der
Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, muss dieser auf
Verlangen eingereicht werden. D) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzliche
Sozialversicherung. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt wurden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise in Form von
Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä. vorzulegen. E) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
F) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland (Formblatt L127) Die Bieter /Bietergemeinschaft
werden darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
geforderten Bestätigungen oder Nachweise (bezogen auf alle Eignungskriterien) innerhalb der dann gesetzten
Frist vorgelegt werden müssen. Es erfolgt ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren, wenn in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die
erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden. Vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen
Nachunternehmen ist die Eigenerklärung zur Eignung, sowie die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs
zu Russland (Formblatt L127) auszufüllen und einzureichen
Eignungskriterien: A) Angabe des Unternehmens, ob eine Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht
oder ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann. Entsprechende Nachweise (je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem das jeweilige Unternehmen niedergelassen ist) sind erst auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle einzureichen. B) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 oder §124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde
im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot
der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Falls ein Unternehmen die vorstehenden Erklärungen nur
eingeschränkt abgeben kann, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche
Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz
1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden. C) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Der
Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, muss dieser auf
Verlangen eingereicht werden. D) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzliche
Sozialversicherung. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt wurden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise in Form von
Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä. vorzulegen. E) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
F) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland (Formblatt L127) Die Bieter /Bietergemeinschaft
werden darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
geforderten Bestätigungen oder Nachweise (bezogen auf alle Eignungskriterien) innerhalb der dann gesetzten
Frist vorgelegt werden müssen. Es erfolgt ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren, wenn in Bezug
auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die
erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden. Vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen
Nachunternehmen ist die Eigenerklärung zur Eignung, sowie die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs
zu Russland (Formblatt L127) auszufüllen und einzureichen
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Insbesondere gelten für alle Bieter die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der
geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der
geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 161-498914 (2024-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Neu-Ulm möchte als attraktiver Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ein Firmenfitnessprogramm mit Verbundnetzwerk bereitstellen. Ziel der Ausschreibung ist ein niederschwelliger Zugang zu verschiedensten Sport-, Wellness- und Fitnesseinrichtungen, die eine große Bandbreite an unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Fitness, Fun-Sport und Wellness/Entspannung anbieten. Diese große Vielfalt an Angeboten soll möglichst viele Beschäftigte des Landratsamts Neu-Ulm ansprechen und sie dabei unterstützen, Ihre Gesundheit zu erhalten. Die Nutzung der Verbundpartner des Netzwerkes muss für die Beschäftigten des Landratsamts Neu-Ulm sowohl wohnort- und arbeitsplatznah sowie deutschlandweit möglich sein. Die Kosten der einzelnen Mitgliedschaften des Firmenfitnessprogramms gliedern sich dabei in einen Eigenbeitrag der Beschäftigten und einen Arbeitgeberanteil.
Das Landratsamt Neu-Ulm möchte als attraktiver Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ein Firmenfitnessprogramm mit Verbundnetzwerk bereitstellen. Ziel der Ausschreibung ist ein niederschwelliger Zugang zu verschiedensten Sport-, Wellness- und Fitnesseinrichtungen, die eine große Bandbreite an unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Fitness, Fun-Sport und Wellness/Entspannung anbieten. Diese große Vielfalt an Angeboten soll möglichst viele Beschäftigte des Landratsamts Neu-Ulm ansprechen und sie dabei unterstützen, Ihre Gesundheit zu erhalten. Die Nutzung der Verbundpartner des Netzwerkes muss für die Beschäftigten des Landratsamts Neu-Ulm sowohl wohnort- und arbeitsplatznah sowie deutschlandweit möglich sein. Die Kosten der einzelnen Mitgliedschaften des Firmenfitnessprogramms gliedern sich dabei in einen Eigenbeitrag der Beschäftigten und einen Arbeitgeberanteil.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR (framework approximate) 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0000
Menge: 1
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Folgende qualitative Zuschlagskriterien wurden festgelegt: B1: Anzahl der Verbundpartner im
Landkreis Neu-Ulm Max. 40 Pkt. B2: Bonuspunkte für eine bestimmte Mindestanzahl an Verbundpartnern
in den jeweiligen Landkreisgemeinden Max. 27 Pkt. B3: Bonuspunkte für eine bestimmte Mindestanzahl an
Verbundpartnern in den jeweiligen dem Landkreis Neu-Ulm angrenzenden Stadt- bzw. Kreisgebieten Max.
36 Pkt. B4: Vorhandensein eines Partnertarifs: Max. 10 Pkt B5: Inwieweit wird die Häufigkeit der Nutzung der
Verbundpartner anzahlmäßig (bspw. beschränkte Check-In Anzahl pro Tag oder pro Monat) für die Nutzer
in dem angebotenen Modell beschränkt? Max. 10 Pkt. Näheres ist den Vergabeunterlagen bzw. der Excel Datei „Leistungskriterien und Preisblatt“ zu entnehmen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl aus
den Leistungskriterien B1 – B 5 sowie dem Kriterium Preis erhält den Zuschlag. Daneben müssen folgende
Mindestvoraussetzungen eingehalten werden. Eine Nichterfüllung dieser Kriterien (Ausschlusskriterien) führt zum
Angebotsausschluss: 1. Das Angebot des Bieters zeichnet sich durch eine große Vielfalt an unterschiedlichen
Angeboten in den Bereichen Fitness (z.B. Sport, Bewegung, Muskelaufbau, Cardio-Training, Rückenfit,
etc.), Fun-Sport und Wellness bzw. Entspannung aus (Verbundsystem). Deutschlandweit weist der Bieter
mindestens 500 Verbundpartner vor. 2. Der Bieter weist ein Partnernetzwerk vor, das deutschlandweit genutzt
werden kann. 3. Neben den Angeboten vor Ort gehören auch Online-Kurse/Seminare in digitaler Form zum
Angebotsinhalt. 4. Folgende Onlineangebote müssen in Deutsch den Nutzern zur Verfügung stehen: mindestens
5 verschiedene Fitnessangebote durch Videos oder Online-Kurse (z.B. Pilates, Cardio, Bodyforming, u.ä)-
mindestens 2 verschiedene Entspannungs- und Gesundheitskurse durch Video- oder Online-Kurse (z.B.
Rückenfit, Schulter-Nacken-Training, u.ä.) 5. Die Kosten der Mitgliedschaft teilen sich in einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmeranteil auf. Da das Landratsamt Neu-Ulm über begrenzte Personalkapazitäten und eine
angespannte Personallage verfügt, erfolgt die Zahlung und Abwicklung des Arbeitnehmeranteils direkt zwischen
den Beschäftigten und dem erfolgreichen Bieter. 6. Es muss jedem Beschäftigten des Auftraggebers möglich sein,
die Teilnahme am Verbundprogramm monatlich zu beginnen und zu beenden, sofern eine An- bzw. Abmeldung zu
einem festgelegten Termin im Vormonat erfolgt. 7. Die Beschäftigten müssen die Möglichkeit erhalten, über eine
geeignete Plattform Verbundpartner und Onlinekurse zu finden.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 11-24-03-EU
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-10-24 📅
Titel: Rahmenvertrag Firmenfitness im Verbundsystem für Beschäftigte des Landratsamts Neu-Ulm
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 1 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: EGYM Wellpass GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: EGYM Wellpass GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EGYM Wellpass GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE43ZZZ00000585851
Postanschrift: Einsteinstraße 172
Postleitzahl: 81677
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: business-development@egym.com📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 498914-2024
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Neu-Ulm
Nationale Registrierungsnummer: 09-0378174-73
Abteilung: Fachbereich 31 - Vergabestelle
Postanschrift: Kantstraße 8
Postleitzahl: 89231
Postort: Neu-Ulm
Region: Neu-Ulm
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachbereich 31 - Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@landkreis-nu.de📧
Telefon: +49 731704031201📞
Fax: +49 731704031998 📠
URL: https://landkreis-nu.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 227-710789 (2024-11-19)