Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig bei der Stadt Esslingen, deren Eigenbetriebe und Schulen anfallenden Bedarfe für IT – Hardware inklusive zugehöriger Standardsoftware und zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden. Der neue Leasingrahmenvertrag soll für eine Grundlaufzeit von 2 Jahren inkl. 2-maliger Option zur Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, welches nachweislich die notwendigen leasingtypische Prozesse abbilden und Dienstleistungen im Umfeld des Leasings wie z. B. Bestandsverwaltung, Rollback, Logistik und Datenlöschung bei Rückgabe der Leasingobjekte professionell anbieten kann. Der Leasingrahmenvertrag muss zum 01.11.2024 beginnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für das Leasing von Standard IT-Hardware und verbundenen Dienstleistungen für die Städtische Gebäude Esslingen
Referenznummer: SGE-IT-2024-01
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig bei der Stadt Esslingen, deren Eigenbetriebe und Schulen anfallenden Bedarfe für IT – Hardware inklusive zugehöriger Standardsoftware und zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden.
Der neue Leasingrahmenvertrag soll für eine Grundlaufzeit von 2 Jahren inkl. 2-maliger Option zur Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, welches nachweislich die notwendigen leasingtypische Prozesse abbilden und Dienstleistungen im Umfeld des Leasings wie z. B. Bestandsverwaltung, Rollback, Logistik und Datenlöschung bei Rückgabe der Leasingobjekte professionell anbieten kann.
Der Leasingrahmenvertrag muss zum 01.11.2024 beginnen.
Mit dieser Ausschreibung soll ein neuer Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der künftig bei der Stadt Esslingen, deren Eigenbetriebe und Schulen anfallenden Bedarfe für IT – Hardware inklusive zugehöriger Standardsoftware und zugehöriger Dienstleistungen abgeschlossen werden.
Der neue Leasingrahmenvertrag soll für eine Grundlaufzeit von 2 Jahren inkl. 2-maliger Option zur Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate mit einem Unternehmen abgeschlossen werden, welches nachweislich die notwendigen leasingtypische Prozesse abbilden und Dienstleistungen im Umfeld des Leasings wie z. B. Bestandsverwaltung, Rollback, Logistik und Datenlöschung bei Rückgabe der Leasingobjekte professionell anbieten kann.
Der Leasingrahmenvertrag muss zum 01.11.2024 beginnen.
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦 Beschreibung
Interne Kennung: SGE-IT-2024-01
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Esslingen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-27 📅
Zusätzliche Informationen:
Es ist nicht ausgeschlossen, dass eignungsbezogene Nachweise nachgefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug: A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
BaFin- Zulassung: A2.2 - Nachweis, dass der Bieter (oder Unterauftragnehmer) ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Finanzdienstleistungsunternehmen nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung: A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
o Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis
o Für Personenschäden mindestens 300.000 € je Schadensereignis
oder
o Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung: A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
o Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis
o Für Personenschäden mindestens 300.000 € je Schadensereignis
oder
o Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt wird.
Boniätsnachweis: A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität muss daraus ableitbar sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder ein hiermit ver-gleichbares Dokument sind keine anerkannte Bonitätsnachweise und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Boniätsnachweis: A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität muss daraus ableitbar sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder ein hiermit ver-gleichbares Dokument sind keine anerkannte Bonitätsnachweise und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: A4.1 - Nachweis von drei Referenzprojekten über Leasingrahmenverträge für handelsübliche IT-Komponenten mit BSI – konformer Datenlöschung in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2021)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hierzu ist die Anlage 09 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Referenzen: A4.1 - Nachweis von drei Referenzprojekten über Leasingrahmenverträge für handelsübliche IT-Komponenten mit BSI – konformer Datenlöschung in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2021)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hierzu ist die Anlage 09 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zustätzlich zu den nationalen Ausschlussgründen gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässigist,soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkanntund gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablaufder Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdemAuftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach EingangderMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässigist,soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkanntund gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablaufder Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdemAuftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach EingangderMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 153-476652 (2024-08-05)