Hansestadt Lübeck und ihre Schulen bauen in Zusammenarbeit mit der SWL Digital eine lernförderliche IT-Infrastruktur auf. SWL Digital erbringt hierfür in separaten Aufträgen unterschiedliche Dienstleistungen. SWL Digital fungiert als single Point of Contact und soll Netzwerkarbeiten durchführen. Dafür sucht die SWL Digital geeignete Dienstleister / Rahmenvertragspartner im Rahmen dieser Ausschreibung. Durch den Rahmenvertrag sollen sowohl große Inbetriebnahme-Aufträge, als auch laufende Wartungs-Aufträge für bestehende Schul-Netzwerke ermöglicht werden. Neben den Schulen sollen folgende Objekte optional abgedeckt werden: Städtische Gebäude und Flächen der Hansestadt Lübeck und Umland wie z.B. Schulgebäude, Kitas, Volkshochschulen, Turnhallen, Bibliotheken, Jugendzentren, Nachbarschaftsbüros, Sportstätten etc. - Neben der SWL Digital GmbH können die zum aktuellen Zeitpunkt existierenden Schwestergesellschaften, z.B. SWL Innovation GmbH und die TraveKom projects GmbH & Co. KG, die einzelnen Abrufe aus dem geplanten Rahmenvertrag für ihre Projekte tätigen. Das Auftragsvolumen aller Gesellschaften ist der geschätzten Gesamtauftragssumme bereits berücksichtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-30.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für schulische Netzwerkarbeiten inkl. Turnhallen und weiteren Einrichtungen
Referenznummer: R 5915/24
Kurze Beschreibung:
“Hansestadt Lübeck und ihre Schulen bauen in Zusammenarbeit mit der SWL Digital eine lernförderliche IT-Infrastruktur auf. SWL Digital erbringt hierfür in...”
Kurze Beschreibung
Hansestadt Lübeck und ihre Schulen bauen in Zusammenarbeit mit der SWL Digital eine lernförderliche IT-Infrastruktur auf. SWL Digital erbringt hierfür in separaten Aufträgen unterschiedliche Dienstleistungen. SWL Digital fungiert als single Point of Contact und soll Netzwerkarbeiten durchführen. Dafür sucht die SWL Digital geeignete Dienstleister / Rahmenvertragspartner im Rahmen dieser Ausschreibung. Durch den Rahmenvertrag sollen sowohl große Inbetriebnahme-Aufträge, als auch laufende Wartungs-Aufträge für bestehende Schul-Netzwerke ermöglicht werden. Neben den Schulen sollen folgende Objekte optional abgedeckt werden: Städtische Gebäude und Flächen der Hansestadt Lübeck und Umland wie z.B. Schulgebäude, Kitas, Volkshochschulen, Turnhallen, Bibliotheken, Jugendzentren, Nachbarschaftsbüros, Sportstätten etc. - Neben der SWL Digital GmbH können die zum aktuellen Zeitpunkt existierenden Schwestergesellschaften, z.B. SWL Innovation GmbH und die TraveKom projects GmbH & Co. KG, die einzelnen Abrufe aus dem geplanten Rahmenvertrag für ihre Projekte tätigen. Das Auftragsvolumen aller Gesellschaften ist der geschätzten Gesamtauftragssumme bereits berücksichtigt.
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Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden geeignete Dienstleister für die Ausführung der Netzwerkarbeiten gesucht. Da der genaue Leistungsumfang für die kommenden Jahre durch die SWL...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden geeignete Dienstleister für die Ausführung der Netzwerkarbeiten gesucht. Da der genaue Leistungsumfang für die kommenden Jahre durch die SWL Digital nicht definiert werden kann, wird das in den vergangenen Haushaltsjahren zur Verfügung stehende Budget für Netzwerkinfrastruktur als Bemessungsgrundlage für den voraussichtlichen Leistungsumfang angenommen. Dieses Budget / Volumen ist wie folgt unverbindlich vorgeplant: Plangröße pro Jahr ca. 250.000 Euro, maximal 400.000 EUR x 4 Jahre = ca. 1,6 Mio. EUR als Maximum Zusätzlich kann von ca. 2 x 200.000 Euro für die Sporthallen in 2025+2026 ausgegangen werden. Somit beträgt das geschätzte, maximale Auftragsvolumen ca.2 Mio. bei einer Laufzeit von 4 Jahren.. - Aufgrund von bisher nicht geplanten Maßnahmen, Neu- und Umbauten oder durch Nichtumsetzung von geplanten Projekten etc. ist eine Über- oder Unterschreitung des o.g. Budgets / Volumens von 25% zu berücksichtigen. Seitens des Auftraggebers besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung. Die geschätzten Auftragswerte sind reine Planwerte. - Jede Schule bzw. jeder Standort wird als ein Teilprojekt betrachtet, für die nach einer Begehung ein eigenes Angebot gelegt wird. Entsprechend erfolgen auch die Projektumsetzung, die Abnahme, die Rechnungsstellung und Zahlung je Teilprojekt. Der Bieter sollte unbedingt auf schulische Besonderheiten hinsichtlich der Projektumsetzung achten. Bspw. sind Installationen hauptsächlich in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen. Die genaue Umsetzung muss je Teilprojekt mit den Schulleitungen, Medienkoordinator:innen und Hausmeister:innen abgestimmt werden. SWL Digital begleitet hierbei zwecks Kundenzufriedenheit und Qualitätssicherung dauerhaft den Prozess.
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Zusätzliche Informationen:
“Projektnummer: R 5915/24 - Alle Bieter haben die im Bereich "Verfahrensangaben/Bedingungen" definierten Eignungsnachweise im aktuellen Umfang vollständig zu...”
Zusätzliche Informationen
Projektnummer: R 5915/24 - Alle Bieter haben die im Bereich "Verfahrensangaben/Bedingungen" definierten Eignungsnachweise im aktuellen Umfang vollständig zu erbringen. Angebote, die keine vollständigen Eignungsnachweise beinhalten, können von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzkomponenten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzverkabelung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Lübeck und näheres Umland”
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abschließbare, mechanische Verriegelung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Kostenkriterium (Name): Kosten für Gesamtlaufzeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 85.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantie über Folgejahre inklusive
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-04 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-04 13:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotsöffnung erfolgt digital über die Vergabeplattform.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Für die Öffnung der Angebote sind Herr Nils Retzlaff (Leiter Einkauf) und Herr Eugen Eckhardt (Stv. Leiter Einkauf) zuständig.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei der Angebotsangabe sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für alle abgeforderten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bei der Angebotsangabe sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für alle abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen. Angebote, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (23) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden. Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat. 1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist. 2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist. 3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen. Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden. 4. Eigenerklärung, dass gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 kein Russlandbezug besteht. Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen. 5. Erklärung zu Paragraf 4 VGSH 6. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben. 7. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, 9. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, 10. Bescheinigung über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, 9. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, 10. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr), 11. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen. 12. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“13. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
13. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil. 14. Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter. 15. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden min. 3 (vergleichbar in Art und Umfang der Leistung mit Schwerpunkt Netzwerkarbeiten in der schulischen Infrastruktur) 16. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar 17. Nachweise / Qualifikationen zum Ausbau passiver Schulnetze nach EN 50173 im Allgemeinen, Klassenräumen und Fachräumen 18. Nachweise / Qualifikationen für Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme aktiver Hardware im Bereich Schul IT: Schulserver mit Diensten wie DHCP und DNS, Radius, Druckerverwaltung 19. Nachwiese / Qualifikationen für geschultes Personal und Nachweis über die Betreuung, Inbetriebnahme und Wartung im Bereich aktiver WLAN Komponenten (Switche, Router, Accesspoints). WLAN Verwaltung mittels (zentralem) Controller. 20. Nachweise für die Erfahrung über Montagen und den geschulten Umgang mit großflächigen interaktiven Displays zur Anbindung an die errichteten Netzwerke 21. Nachweise / Zusicherung über Vorhalten von einem HelpDest zur Meldung von Störungen und Anfragen. Servicezeiten sind mindestens werktags von 7.30 bis 15.30 Uhr zu besetzen. Die Reaktions- und Lösungszeiten sind einzuhalten. 22. Zusicherung der Servicezeiten: mindestens werktags von 7.30 bis 15.30 Uhr erreichbar. Reaktions- und Lösungszeiten sind bei kritischen Fällen einzuhalten: Prio 1 kritisch (Reaktionszeit: Sofort im Rahmen der Servicezeiten, Lösungszeit: schnellstmöglich und nachvollziehbar dokumentiert) 23. Zusicherung der Reaktionszeit für Vor Ort Begutachtung möglicher Hardwareschäden innerhalb von 4 Stunden nach Meldung/Beauftragung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“gem. Verdingungsunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYH2EY
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach der Angebotsabgabe technische Aufklärungsgespräche zu führen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431 988-4542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 191-588558 (2024-09-30)