Die Charité CFM Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), schreibt eine Rahmenvereinbarung für den Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages für Microsoft-Produkte mit einem Auftragnehmer aus. Das Ziel ist Lizenzen per Enterprise Agreement und Select Plus über eine Laufzeit von 3 Jahren ab Zuschlagserteilung zu beziehen. Der Auftraggeber ist nach eigener Einschätzung bezugsberechtigt gemäß den Konditionenverträgen „BMI-Konditionenverträge“ und beabsichtigt, diesen beizutreten. Der Auftragnehmer ist ein Handelspartner von Microsoft Corporation und als solcher zum Verkauf und zur Verschaffung von Lizenzen an Microsoft-Produkte in der Lage. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Handelspartner Microsoft-Lizenzen
Referenznummer: DL 7/24
Kurze Beschreibung:
Die Charité CFM Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), schreibt eine Rahmenvereinbarung für den Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages für Microsoft-Produkte mit einem Auftragnehmer aus. Das Ziel ist Lizenzen per Enterprise Agreement und Select Plus über eine Laufzeit von 3 Jahren ab Zuschlagserteilung zu beziehen.
Der Auftraggeber ist nach eigener Einschätzung bezugsberechtigt gemäß den Konditionenverträgen „BMI-Konditionenverträge“ und beabsichtigt, diesen beizutreten.
Der Auftragnehmer ist ein Handelspartner von Microsoft Corporation und als solcher zum Verkauf und zur Verschaffung von Lizenzen an Microsoft-Produkte in der Lage.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Charité CFM Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Charité), schreibt eine Rahmenvereinbarung für den Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages für Microsoft-Produkte mit einem Auftragnehmer aus. Das Ziel ist Lizenzen per Enterprise Agreement und Select Plus über eine Laufzeit von 3 Jahren ab Zuschlagserteilung zu beziehen.
Der Auftraggeber ist nach eigener Einschätzung bezugsberechtigt gemäß den Konditionenverträgen „BMI-Konditionenverträge“ und beabsichtigt, diesen beizutreten.
Der Auftragnehmer ist ein Handelspartner von Microsoft Corporation und als solcher zum Verkauf und zur Verschaffung von Lizenzen an Microsoft-Produkte in der Lage.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für den Plattformenverbund📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: DL 7/24
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:startup#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 36 Monate Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optionale Softwareprodukte (Produkte, welche aktuell nicht in Verwendung sind, aber zukünftig bezogen werden können; Softwareprodukte sind in Anlage 1 Preisblatt benannt) und optionale Beratungsleistungen nach Aufwand.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-02-27 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-02 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen (e-Vergabe).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-22 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß der gesetzlichen Bedingungen (§ 56 Abs. VgV) können die Unterlagen nachgefordert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung: Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor der Angebotsaufforderung, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist) gemäß Formblatt „Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“.
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen:
das Formblatt „Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ sowie der Nachweis selbst. Es sind zwei Dokumente einzureichen:
das Formblatt „Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ sowie der Nachweis selbst.
Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung: Nachweis der Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als sechs Monate vor der Angebotsaufforderung, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist) gemäß Formblatt „Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“.
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen:
das Formblatt „Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ sowie der Nachweis selbst. Es sind zwei Dokumente einzureichen:
das Formblatt „Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ sowie der Nachweis selbst.
Angaben zur Abfrage im Wettbewerbsregister: Es sind Angaben zur Abfrage im Wettbewerbsregister zu tätigen. Hierfür ist das Formblatt „Abfrage Wettbewerbsregister“ zu verwenden. Das Formblatt ist ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung zu Jahresumsatz und Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zum Nachweis des geforderten Mindestumsatzes im Tätigkeitsbereich p.a. hat der Bieter / die Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung nach dem Formblatt „Erklärung Eignung Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ vorzulegen. Mindestjahresumsatz in Höhe von 500.000 Euro (netto) jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung in Höhe von 300.000 Euro (netto) jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Erklärung zu Jahresumsatz und Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zum Nachweis des geforderten Mindestumsatzes im Tätigkeitsbereich p.a. hat der Bieter / die Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung nach dem Formblatt „Erklärung Eignung Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ vorzulegen. Mindestjahresumsatz in Höhe von 500.000 Euro (netto) jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung in Höhe von 300.000 Euro (netto) jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung: Der Bieter muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der Erklärung gemäß Formblatt ,,Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen.
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: das Formblatt ,,Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ sowie der Nachweis selbst. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall.
Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung: Der Bieter muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der Erklärung gemäß Formblatt ,,Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen.
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: das Formblatt ,,Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ sowie der Nachweis selbst. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 2.500.000,00 (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, in Höhe von mindestens EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzprojekte: Nachweis über mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren seit dem Datum der Absendung der EU-Bekanntmachung („Referenzbetrachtungszeitraum“) erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt ,,Erklärung Referenzen'' zu verwenden.
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Folgende Mindeststandards gelten für jede Referenz:
a. mit dem Referenzgeber bestand/besteht in den letzten 5 Jahren ein Rahmenvertrag für Microsoft-Produkte für einen Zeitraum von mind. 2 Jahren
b. der Referenzgeber war/ist Öffentlicher Auftraggeber und nutzte/nutzt das Enterpreise Agreement (Microsoft) und
c. die Bestellungen des Referenzgebers beinhalteten Produktlizenzen und Software Assurance.
Referenzprojekte: Nachweis über mindestens drei (3) geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren seit dem Datum der Absendung der EU-Bekanntmachung („Referenzbetrachtungszeitraum“) erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt ,,Erklärung Referenzen'' zu verwenden.
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Folgende Mindeststandards gelten für jede Referenz:
a. mit dem Referenzgeber bestand/besteht in den letzten 5 Jahren ein Rahmenvertrag für Microsoft-Produkte für einen Zeitraum von mind. 2 Jahren
b. der Referenzgeber war/ist Öffentlicher Auftraggeber und nutzte/nutzt das Enterpreise Agreement (Microsoft) und
c. die Bestellungen des Referenzgebers beinhalteten Produktlizenzen und Software Assurance.
Nachweis gültiges Zertifikat LSP und ESA: Gültiges Zertifikat als von Microsoft autorisierter Licensing Solutions Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) gemäß Formblatt „Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“.
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen:
das Formblatt „Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ sowie der Nachweis selbst. Gültiges Zertifikat LSP und ESA ist zwingend erforderlich.
Nachweis gültiges Zertifikat LSP und ESA: Gültiges Zertifikat als von Microsoft autorisierter Licensing Solutions Partner (LSP) und Enterprise Software Advisor (ESA) gemäß Formblatt „Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“.
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen:
das Formblatt „Erklärung zur Registereintragung, Umsatz, Versicherung, Zertifizierung“ sowie der Nachweis selbst. Gültiges Zertifikat LSP und ESA ist zwingend erforderlich.
Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen" eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe abzugeben. Das Formblatt ist zwingend ausgefüllt einzureichen.
Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bewerber / das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen" eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe abzugeben. Das Formblatt ist zwingend ausgefüllt einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: insolvency
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10109205
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 9013 8316📞 Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10109204 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können 98137_10109206 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 043-124234 (2024-02-27)