Rahmenvertrag HE-Komplett mit Seilkrantechnologie (Kurzstreckenseilkran) in den Revieren Rehefeld und Oberfrauendorf für 2024 (2 Lose) Los 1: max. 1500 fm + SH sowie weitere Bedarfspositionen gemäß LV Los 2: max. 2500 fm + SH sowie weitere Bedarfspo
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag HE-Komplett mit Seilkrantechnologie
Reference number: 2024FB09-300-045
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag HE-Komplett mit Seilkrantechnologie (Kurzstreckenseilkran) in den Revieren Rehefeld und Oberfrauendorf für 2024 (2 Lose)
Los 1: max. 1500 fm...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag HE-Komplett mit Seilkrantechnologie (Kurzstreckenseilkran) in den Revieren Rehefeld und Oberfrauendorf für 2024 (2 Lose)
Los 1: max. 1500 fm + SH sowie weitere Bedarfspositionen gemäß LV
Los 2: max. 2500 fm + SH sowie weitere Bedarfspo
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte komplett mit Seilkrantechnologie (zugesicherte Mindestmenge: 753 fm ), Sanitärholz, Zaunauf- und Abbau, Häckseln, Wegeinstandsetzung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Holzernte komplett mit Seilkrantechnologie (zugesicherte Mindestmenge: 753 fm ), Sanitärholz, Zaunauf- und Abbau, Häckseln, Wegeinstandsetzung und Bedarfsarbeiten im Zeitlohn
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte komplett mit Seilkrantechnologie (zugesicherte Mindestmenge: 1416 fm ), Sanitärholz, Häckseln, Wegeinstandsetzung und Bedarfsarbeiten im Zeitlohn” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-18 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-18 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“lt. Vertragsbedingungen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“lt. Vertragsbedingungen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“PEFC-Zertifizierung, MVAS1999 und RSA21-Schulungen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 033-097466 (2024-02-14)