Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU), um die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen. Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bie-ter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung zur Deckung des Bedarfs der KITU-Mitglieder über die Lieferung von Lizenzen zur dauerhaften Nutzung einer Standardsoftware, Installation und Ersteinrichtung sowie Einführung durch bspw. Schulungen an Administratoren und Nutzern sowie kundenspezifische Anpassung einer Gesamtlösung mit ihren Modulen bzw. Funktionen zur Unterrichtsdurchführung mit der Vor- und Nachbereitung und der Einbindung des Systems in die Infrastruktur und Systemlandschaft sowie den Erwerb und die Lieferung von Lizenzen zu decken. Die Softwarelösung muss die Bereiche Kommunikation, Organisation, Netzwerk-, Geräte- und Nutzerverwaltung unterstützen und somit die zeitgemäßen Anforderungen aus der pädagogischen Praxis an eine Schul-IT Plattform im Rahmen der Vermittlung digitaler Kompetenzen erfüllt werden. (nachfolgend „Ziellösung“ oder „Gesamtlösung“). Es sind nach Bedarf Hardwarekomponenten für die Ziellösung durch den Auftragnehmer anzubieten. Nutzer der Ziellösung sind Lehrende und Lernende sowie deren Erziehungsberechtigte und Administratoren der Schulträger bzw. der KID. Die Module der Gesamtlösung müssen so konzipiert sein, dass bei etwaigen Updates, Releasewechsel oder Upgrades nur ein kostenfreier Integrationsaufwand bei eingesetzten Ziellösungen des Auftragnehmers beim Auftraggeber oder seinen Kunden auftritt. Hintergrund DigitalPakt Schule Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Hintergrund IKT-RL Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt. Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Kollaborationsplattform und Administrationslösung für Schulen zur Unterstützung des Digitalen Lernens
Referenznummer: KID_KPS_02/2024
Kurze Beschreibung:
“Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und...”
Kurze Beschreibung
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU), um die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bie-ter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung zur Deckung des Bedarfs der KITU-Mitglieder über die Lieferung von Lizenzen zur dauerhaften Nutzung einer Standardsoftware, Installation und Ersteinrichtung sowie Einführung durch bspw. Schulungen an Administratoren und Nutzern sowie kundenspezifische Anpassung einer Gesamtlösung mit ihren Modulen bzw. Funktionen zur Unterrichtsdurchführung mit der Vor- und Nachbereitung und der Einbindung des Systems in die Infrastruktur und Systemlandschaft sowie den Erwerb und die Lieferung von Lizenzen zu decken. Die Softwarelösung muss die Bereiche Kommunikation, Organisation, Netzwerk-, Geräte- und Nutzerverwaltung unterstützen und somit die zeitgemäßen Anforderungen aus der pädagogischen Praxis an eine Schul-IT Plattform im Rahmen der Vermittlung digitaler Kompetenzen erfüllt werden. (nachfolgend „Ziellösung“ oder „Gesamtlösung“). Es sind nach Bedarf Hardwarekomponenten für die Ziellösung durch den Auftragnehmer anzubieten.
Nutzer der Ziellösung sind Lehrende und Lernende sowie deren Erziehungsberechtigte und Administratoren der Schulträger bzw. der KID.
Die Module der Gesamtlösung müssen so konzipiert sein, dass bei etwaigen Updates, Releasewechsel oder Upgrades nur ein kostenfreier Integrationsaufwand bei eingesetzten Ziellösungen des Auftragnehmers beim Auftraggeber oder seinen Kunden auftritt.
Hintergrund DigitalPakt Schule
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Hintergrund IKT-RL
Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt.
Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 200 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU), um die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bie-ter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung zur Deckung des Bedarfs der KITU-Mitglieder über die Lieferung von Lizenzen zur dauerhaften Nutzung einer Standardsoftware, Installation und Ersteinrichtung sowie Einführung durch bspw. Schulungen an Administratoren und Nutzern sowie kundenspezifische Anpassung einer Gesamtlösung mit ihren Modulen bzw. Funktionen zur Unterrichtsdurchführung mit der Vor- und Nachbereitung und der Einbindung des Systems in die Infrastruktur und Systemlandschaft sowie den Erwerb und die Lieferung von Lizenzen zu decken. Die Softwarelösung muss die Bereiche Kommunikation, Organisation, Netzwerk-, Geräte- und Nutzerverwaltung unterstützen und somit die zeitgemäßen Anforderungen aus der pädagogischen Praxis an eine Schul-IT Plattform im Rahmen der Vermittlung digitaler Kompetenzen erfüllt werden. (nachfolgend „Ziellösung“ oder „Gesamtlösung“). Es sind nach Bedarf Hardwarekomponenten für die Ziellösung durch den Auftragnehmer anzubieten.
Nutzer der Ziellösung sind Lehrende und Lernende sowie deren Erziehungsberechtigte und Administratoren der Schulträger bzw. der KID.
Die Module der Gesamtlösung müssen so konzipiert sein, dass bei etwaigen Updates, Releasewechsel oder Upgrades nur ein kostenfreier Integrationsaufwand bei eingesetzten Ziellösungen des Auftragnehmers beim Auftraggeber oder seinen Kunden auftritt.
Hintergrund DigitalPakt Schule
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Hintergrund IKT-RL
Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt.
Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabestelle schreibt den Bedarf Mitglieder an einer Gesamtlösung als Kollaborationsplattform und Administrationslösung an Schulen zur Unterstützung...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf Mitglieder an einer Gesamtlösung als Kollaborationsplattform und Administrationslösung an Schulen zur Unterstützung des Digitalen Lernens für ein pädagogische Netz, inklusive Modulen und Funktionen aus den Bereichen, Kommunikation, Organisation, Unterricht, Netzwerk- und Geräteverwaltung für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem Gesamtauftragsvolumen von 5.500.000,00 bis 6.200.000,00 € (netto) aus.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog Die technischen und fachlichen Spezifikationen werden im elektronischen Leistungsverzeichnis durch die aufgezeigten Leistungspositionen (siehe Bietercockpit/Vergabemanager), der die Bewertungskriterien zu entnehmen sind, konkretisiert.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV): - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV): - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgendspezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden;
- Angaben über die Gesamtumsätze
der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
-Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 500.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden EUR 2.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfallabgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall. Wenn eine Bietergemeinschaft sich bewirbt, genügt der Nachweis der Betriebshaftpflicht durch ein Mitglied, die übrigen Nachweise sind jedoch von jedem Mitglied und durch jedes Drittunternehmen einzureichen, auf deren Eignung sich ein Bieter bezieht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgendspezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Angaben zum Firmenprofil Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
-Referenzen
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
- des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
- der Auftraggeber,
- des Leistungszeitraums,
- sowie Beschreibung des Projektesund dessen Umsetzung.
Die KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Lieferung, Installation und Einführung von mindestens 250 Kollaborationsplattformen bei Schulträgern bei ≥ 5 Schulen oder mindestens 2.000 Schulen mit ≥ 1.000 Benutzergruppen je Schule an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 200.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu finanzieren. Die KID wird mit dem Einzelabruf verbindlich mitteilen, ob die Finanzierung über ein dann von der KID zu benennendes Leasingunternehmen erfolgt und die Rechnungsstellung an dieses Leasingunternehmen zu erfolgen hat. Im Fall einer solchen Leasingfinanzierung wird die KID sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem jeweiligen Einzelabruf an das Leasingunternehmen abtreten.
“Die Kommunikation für das Vergabeverfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform www.deutsche-evergabe.de!...”
Die Kommunikation für das Vergabeverfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform www.deutsche-evergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über deutsche-evergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über deutsche-evergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter www.deutsche-evergabe.de.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 242444b0-228e-4704-83f9-aab308e7a319
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle/Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 242444b0-228e-4704-83f9-aab308e7a319
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle/Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 175-541136 (2024-09-06)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 200 000 EUR 💰
“Aufgrund von Bieterfragen und redaktionellen Fehlern sind Leistungsanforderung 1.6.2 und die allgemeinen Informationen unter Produkte/Leistungen...”
Aufgrund von Bieterfragen und redaktionellen Fehlern sind Leistungsanforderung 1.6.2 und die allgemeinen Informationen unter Produkte/Leistungen (Preisliste) angepasst worden.
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Quelle: OJS 2024/S 195-601797 (2024-10-04)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 200 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-14 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 23
“Aufgrund einer Bieterfrage vom 04.10.2024, 11.08 Uhr und damit seitens der Vergabestelle auf alle Punkte der eingegangenen Bieterfrage plausibel...”
Aufgrund einer Bieterfrage vom 04.10.2024, 11.08 Uhr und damit seitens der Vergabestelle auf alle Punkte der eingegangenen Bieterfrage plausibel nachvollziehbar und sachlich eingegangen werden kann, wurde die Angebotsfrist auf den 14.10.2024, 12:00 Uhr verlängert.
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Quelle: OJS 2024/S 196-603894 (2024-10-07)