Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mit-glied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
4. Geben Sie bitte die durchschnittliche Anzahl Ihrer fest angestellten Beschäftigten, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Aufgaben betraut sind, jeweils für die Jahre 2021, 2022 und 2023 an.
Bei Bewerbergemeinschaften oder bei der Einbindung von Unterauftragnehmern werden die Zahlen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von jedem Unterauftragnehmer für die Wertung addiert. Gewertet wird die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der Jahre 2021, 2022 und 2023.
Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den beigefügten Standardkatalog der EEE hinaus.
--> Durchschnittliche Mitarbeiterzahl in allen Jahren des geforderten Zeit-raums vorhanden.
5. Bitte weisen Sie nach, dass Sie im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes bereits erfolgreich arbeiten. Geben Sie dazu drei Referenzen in den letzten 5 Jahren (Projektende darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen) an und beschreiben Sie diese kurz mit folgenden Mindestinhalten:
- Bezeichnung des Projekts mit Benennung des Auftraggebers
- Kurzbeschreibung des Projekts (Inhalt und Art Ihrer Leistungen)
- Leistungszeitraum des Projekts
- Umfang Ihrer Leistung (in Euro oder in Personentagen)
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Inanspruchnahme eines Eignungsverleihers i. S. § 47 VgV, der gleichzeitig als späterer Unterauf-tragnehmer i. S. § 36 VgV vorgesehen ist, muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
--> 3 Referenzen müssen eingereicht werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Referenz durch den Bieter selbst, durch ein Unternehmen der Bietergemeinschaft oder durch den Eignungsleiher erbracht wurde.
6. Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen als Zahlungsdienstleister Zahlungsabwicklungen für Dritte im electronic cash-System und/oder internationale Kartenzahlungen abwickelt? --> Anforderung muss erfüllt werden
7. Sichern Sie zu, dass Ihr Unternehmen kabelgebundene und mobile Bezahlterminals anbietet und betreibt? --> Anforderung muss erfüllt werden
8. Sichern Sie zu, dass in Ihrem Unternehmen ein Datenschutzkonzept für die Bereitstellung von betriebsbereiten, kabelgebundenen und mobilen Bezahlterminals und deren Betrieb vorliegt und dass Sie dieses im vorliegenden Fall einhalten können? --> Anforderung muss erfüllt werden
9. Sichern Sie zu, dass Sie Bezahlterminals mit Zulassung der Deutschen Kreditwirtschaft gemäß dem jeweils aktuellen Stand der aktuellen Liste der zugelassenen EMV-fähigen POS-Terminals (EMV Debit/Credit) / DC POS 3.0 sowie der aktuellen DK-Richtlinie Technische Anhang (TA) 7.2 anbieten? --> Anforderung muss erfüllt werden
10. Sichern Sie zu, dass Ihre Bezahlterminals als Manipulationsschutz ein Terminal-Sicherheitssiegel haben? --> Anforderung muss erfüllt werden
11. Sichern Sie zu, dass Ihre Bezahlterminals ein Sicherheits-PIN-Pad (PCI PED) haben, sofern dies zur Eingabe am Gerät notwendig ist? --> Anforderung muss erfüllt werden
12. Sichern Sie zu, dass Ihre Geräte eine EMV-Zulassung haben? --> Anforderung muss erfüllt werden
13. Sichern Sie zu, dass Sie der abrufenden Stelle, wenn die Zulassung eines Bezahlterminals aus-läuft, die nicht mehr zugelassenen Bezahlterminals durch ein funktionsgleiches zugelassenes Gerät kostenfrei ersetzen? --> Anforderung muss erfüllt werden
14. Sichern Sie zu, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten in deutscher Sprache auf der Stufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfolgt? --> Anforderung muss erfüllt werden
15. Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz innerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürli-cher Personen bei der Verarbeitung personen-bezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1-88)? --> Anforderung muss erfüllt werden