Auftragsbekanntmachung (2024-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Medientechnik
Referenznummer: VgV_2024-029
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Lieferung, Montage, Unterstützung, Inbetriebnahme sowie der Support von Konferenz- und Medientechnik.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber ist bestrebt, das Beschaffungsvolumen über den Auftragnehmer abzuwickeln. Gleichwohl kann der Auftraggeber eine Verpflichtung, eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber ist bestrebt, das Beschaffungsvolumen über den Auftragnehmer abzuwickeln. Gleichwohl kann der Auftraggeber eine Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl an Produkten abzunehmen, nicht übernehmen. Das dargestellte Beschaffungsvolumen von 2,4 Mio. Euro stellt einen unverbindlichen Orientierungswert dar.
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Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-15 📅
Datum des Endes: 2025-07-14 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-28 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-28 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung: Die Darstellung muss das Leistungs- und Produktspektrum des Bieters im Bereich Medientechnik umfassen und eine Kurzbeschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung muss das Leistungs- und Produktspektrum des Bieters im Bereich Medientechnik umfassen und eine Kurzbeschreibung beinhalten sowie die nachfolgenden Punkte umfassen: Name des Unternehmens/ Geschäftsführer/ Geschäftssitz/ Gesellschaftsform/ Gründungsdatum.
Referenzen des Projektleiters: Min. zwei (2) Referenzen über vergleichbare Aufgabenstellungen in Projekten im Bereich der Umsetzung von Medientechnik-Lösungen in den letzten 3 Jahren unter Nennung des Projektleiters.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen: Auftraggeber/ Ansprechpartner/ Art der Leistung/ Volumen/ Zeitraum.
Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter: Die Angaben zum Projektleiter und dessen Vertreter müssen bezogen auf die beschriebene Leistung jeweils folgende Angaben umfassen: Name/ Abgeschlossene Ausbildung/ Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung in der Projektleiterrolle/ Zertifizierungen/ Weiterbildungen.
Zertifizierung Crestron: Für die Installation, Programmierung sowie Inbetriebnahme der Gesamtanlage ist es erforderlich, dass min. zwei (2) Mitarbeiter (Programmierer oder min. Techniker) des Bieters vom Hersteller in den Bereichen Steuerungstechnik (Touch-panel, Steuerzentralen) sowie für die digitale Video-Signalverteilung zertifiziert bzw. ausgebildet worden ist. Und min. über ein (1) Jahr Berufserfahrung verfügen. Aus diesem Grund muss eine Zertifizierung nach "Intermediate System Programming" UND "Crestron Core System Programming" von min. zwei (2) Mitarbeitern sowie min. 1 Jahr Erfahrung auf diesem Gebiet bestätigt werden. NACHWEIS DER BERUFSERFAHRUNG ÜBER MIN. EINE (1) REFERENZ JE GENANNTEN MITARBEITER & BESTÄTIGUNG DER ZERTIFIZIERUNG FÜR ZWEI (2) MITARBEITER. HINWEIS zur Referenz: In jeder Referenz MUSS explizit auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: Branche/ Projektname/ Inhalt des Projekts (max. 1 DIN A4 Seite)/ Zeitraum. HINWEIS: Eine Zertifizierung nach "Intermediate System Programming" und "Crestron Core System Programming" ist ausreichend. Eine zusätzliche Zertifizierung nach "Advanced System Programming" wäre wünschenswert. Ein Fehlen der letzten genannten Zertifizierung führt jedoch nicht zum Ausschluss.
Zertifizierung QSC / QSYS: Für die Installation, Programmierung sowie Inbetriebnahme der Gesamtanlage ist es erforderlich, dass min. zwei (2) Mitarbeiter (Programmierer oder min. Techniker) des Bieters vom Hersteller in den Bereichen Steuerungstechnik (Touchpanel, Steuerzentralen) sowie für die digitale Audio - und Videosignalverteilung zertifiziert ODER ausgebildet worden ist. Und min. über ein (1) Jahr Berufserfahrung verfügen. Aus diesem Grund muss eine Zertifizierung nach QSYS Level One UND QSYS Level Two von min. zwei (2) Mitarbeitern sowie min. 1 Jahr Erfahrung auf diesem Gebiet bestätigt werden. NACHWEIS DER BERUFSERFAHRUNG ÜBER MIN. EINE (1) REFERENZ JE GENANNTEN MITARBEITER & BESTÄTIGUNG DER ZERTIFIZIERUNG FÜR ZWEI (2) MITARBEITER. HINWEIS zur Referenz: In jeder Referenz MUSS explizit auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: Branche/ Projektname/ Inhalt des Projekts (max. 1 DIN A4 Seite)/ Zeitraum. HINWEIS: Eine zusätzliche Zertifizierung nach "QSYS Reflect Enterprise Manager" wäre wünschenswert. Ein Fehlen dieser Zertifizierung führt jedoch nicht zum Ausschluss.
Zertifizierung Dante: Für die Installation, Programmierung sowie Inbetriebnahme der Gesamtanlage ist es erforderlich, dass min. zwei (2) Mitarbeiter (Programmierer oder min. Techniker) des Bieters vom Hersteller im Bereich digitale Audiosignalverteilung und Dante Netzwerktechnik zertifiziert bzw. ausgebildet worden ist. Und min. über ein (1) Jahr Berufserfahrung verfügen. Aus diesem Grund muss eine Zertifizierung nach Dante Level 1 Sec. Edition UND Dante Level 2 Sec. Edition UND Dante Level 3 Sec. Edition von mind. zwei (2) Mitarbeitern sowie min. 1 Jahr Erfahrung auf diesem Gebiet bestätigt werden. NACHWEIS DER BERUFSERFAHRUNG ÜBER MIN. EINE (1) REFERENZ JE GENANNTEN MITARBEITER & BESTÄTIGUNG DER ZERTIFIZIERUNG FÜR ZWEI (2) MITARBEITER. HINWEIS zur Referenz: In jeder Referenz MUSS explizit auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: Branche/ Projektname/ Inhalt des Projekts (max. 1 DIN A4 Seite)/ Zeitraum.
Haftpflichtversicherung: Eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung (während der geplanten Vertragslaufzeit) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bei folgendem Versicherungsunternehmen (Bezeichnung, Deckungssumme pro Versicherungsjahr sind zu benennen).
Eigenerklärungen
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18f1063dfb0-672f88331f1bbbc1”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Postleitzahl: 85764
Postort: Neuherberg
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bianca.lander@helmholtz-munich.de📧
Telefon: +49 8931872727📞
Fax: +49 8931873327 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 084-252570 (2024-04-26)