Ausgeschrieben wird Multifunktionspapier-100% Recyclingpapier mit folgenden Ausführungen: DIN A4, 80g/qm geriest und ungeriest DIN A3, 80g/qm DIN A4, 80g/qm farbig (pastell und intensiv) für die Dienststellen des Geschäftsbereiches des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Der Rahmenvertrag gilt für den Zeitraum vom 01.06.2024 bis 31.05.2025 mit einmaliger Verlängerungsoption von einem weiteren Jahr bis 31.05.2026 URL für elektronisch Angebotsabgabe: https://www.auftraege.bayern.de Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=dUCua3%252fiouU%253d
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Multifunktionspapier 100% Recyclingpapier
Referenznummer: 2024R1000001
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird Multifunktionspapier-100% Recyclingpapier mit folgenden Ausführungen:
DIN A4, 80g/qm geriest und ungeriest
DIN A3, 80g/qm
DIN A4, 80g/qm farbig (pastell und intensiv)
für die Dienststellen des Geschäftsbereiches des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Der Rahmenvertrag gilt für den Zeitraum vom 01.06.2024 bis 31.05.2025 mit einmaliger Verlängerungsoption von einem weiteren Jahr bis 31.05.2026
URL für elektronisch Angebotsabgabe:
https://www.auftraege.bayern.de
Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=dUCua3%252fiouU%253d
Ausgeschrieben wird Multifunktionspapier-100% Recyclingpapier mit folgenden Ausführungen:
DIN A4, 80g/qm geriest und ungeriest
DIN A3, 80g/qm
DIN A4, 80g/qm farbig (pastell und intensiv)
für die Dienststellen des Geschäftsbereiches des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Der Rahmenvertrag gilt für den Zeitraum vom 01.06.2024 bis 31.05.2025 mit einmaliger Verlängerungsoption von einem weiteren Jahr bis 31.05.2026
URL für elektronisch Angebotsabgabe:
https://www.auftraege.bayern.de
Die Auftragsunterlagen stehen gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=dUCua3%252fiouU%253d
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierpapier📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: de5109cf-682b-4dc3-8680-9b833f13354f
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦 Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit beträgt ab 01.06.2024 ein Jahr mit der Option auf automatische Verlängerung für ein weiteres Jahr bis zum 31.05.2026
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️
Postleitzahl: 84030
Stadt: diverse Dienststellen im Ressort (Bayern)
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-13 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/9086ecac-c6b3-4093-b931-efb5978f1762/suitabilitycriteria
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz:
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für
Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende
Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem
entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die
Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Bitte geben Sie den Nettogesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B. 2022) in Euro an.
Bitte geben Sie den Nettogesamtumsatz des vorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B. 2021) in Euro an.
Bitte geben Sie den Nettogesamtumsatz des vorvorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B. 2020) in Euro an.
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Multifunktionspapieren), bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in
einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht
oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null
einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem
geforderten Umfang vorliegen.
Bitte geben Sie den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B. 2022) in
Euro an.
Bitte geben Sie den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags des vorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B. 2021)
in Euro an
Bitte geben Sie den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags des vorvorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B.
2020) in Euro an.
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für
Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen?
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von zu geringeren Deckungssummen und/oder zu geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine
Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die
Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/9086ecac-c6b3-4093-b931-efb5978f1762/suitabilitycriteria
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsatz:
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für
Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende
Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem
entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die
Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
Bitte geben Sie den Nettogesamtumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B. 2022) in Euro an.
Bitte geben Sie den Nettogesamtumsatz des vorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B. 2021) in Euro an.
Bitte geben Sie den Nettogesamtumsatz des vorvorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B. 2020) in Euro an.
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Multifunktionspapieren), bezogen
auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in
einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht
oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null
einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem
geforderten Umfang vorliegen.
Bitte geben Sie den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B. 2022) in
Euro an.
Bitte geben Sie den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags des vorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B. 2021)
in Euro an
Bitte geben Sie den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags des vorvorletzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs (z. B.
2020) in Euro an.
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für
Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen?
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von zu geringeren Deckungssummen und/oder zu geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine
Bestätigung der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die
Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
„Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG.
2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
„Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG.
2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
„Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung RUS (Oberschwelle)
Information zu statistischen Angaben
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Schutzerklärung Scientology
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Höchstmenge der gemäß der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren ist das 1,5 fache der Schätzmenge.
Die Höchstmenge ergibt sich aus der Summe der abgerufenen Papiermengen.
Schätzmenge:
Position 1: 32.200.000 Blatt
Position 2: 7.000.000 Blatt
Position 3: 600.000 Blatt
Position 4: 100.000 Blatt,
Position 5: 160.000 Blatt
Höchstmenge:
Position 1: 48.300.000 Blatt,
Position 2: 10.500.000 Blatt
Position 3: 900.000 Blatt
Position 4: 150.000 Blatt
Position 5: 240.000 Blatt
„Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung RUS (Oberschwelle)
Information zu statistischen Angaben
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Schutzerklärung Scientology
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Höchstmenge der gemäß der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren ist das 1,5 fache der Schätzmenge.
Die Höchstmenge ergibt sich aus der Summe der abgerufenen Papiermengen.
Schätzmenge:
Position 1: 32.200.000 Blatt
Position 2: 7.000.000 Blatt
Position 3: 600.000 Blatt
Position 4: 100.000 Blatt,
Position 5: 160.000 Blatt
Höchstmenge:
Position 1: 48.300.000 Blatt,
Position 2: 10.500.000 Blatt
Position 3: 900.000 Blatt
Position 4: 150.000 Blatt
Position 5: 240.000 Blatt
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung“
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung“
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 058-171549 (2024-03-19)