Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Es handelt sich um ca. 939 Leerungen von Papierkörben / Woche. Die Papierkörbe haben in der Regel ein Volumen von 60 Liter. In der Sommersaison sind zusätzlich 17 Müllcontainer / Woche mit einem Volumen von 1 m³ zu leeren. Die Leerung hat in der Regel 1 bis 3 mal wöchentlich stattzufinden. Papierkörbe in stark frequentierten Bereichen sind bis zu 5 mal pro Woche zu leeren. Die wöchentliche Gesamtfahrleistung ohne Berücksichtigung der Containerstandorte beträgt etwa 250 km. Der AG behält sich je nach Jahreszeit und Witterungslage die Änderung der Leerungsfrequenzen vor.
- Die Sommersaison ist befristet auf den Zeitraum von Mitte April bis Mitte Oktober und die Wintersaison von Mitte Oktober bis Mitte April. Der AG. behält sich vor, die oben genannten Termine, in Abhängigkeit von der Witterung, und der damit verbundenen Frequenzierung der Grünflächen, um vier Wochen vorzuverlegen oder aber um vier Wochen nach hinten zuverlegen.
- Es wird Wert auf Zuverlässigkeit bei der Durchführung der Arbeiten und auf absolute Einhaltung von terminlichen Absprachen gelegt.
- Die Leer- und Abfuhrtätigkeiten müssen täglich bis spätestens 12:00 Uhr beendet sein. Eine Verschiebung der Arbeitszeiten wird nicht gestattet. Der AN ist zur Führung eines Arbeitstagebuchs verpflichtet.
- Die Leistung wird zeitnah kontrolliert. Bei Beanstandungen der vereinbarten Leistungen geht dem AN kurzfristig eine detailierte Mängelinformation zu. Der AN übernimmt die Verpflichtung die aufgezeigten Mängel noch am gleichen Tag zu beseitigen.
- Die Menge des anfallenden, zu entsorgenden "Hausmülls" hängt stark von den im"
Auftragszeitraum herrschenden Witterungsverhältnissen ab. In den Vorjahren wurden,
je nach Saison aus allen Papierkörben gemischte Siedlungsabfälle mit einer Gesamtmenge von etwa 70 bis 90 Tonnen gesammelt und entsorgt.
- Unter Nennung der Standorte der Abfallbehälter sind die Leerungen zu vorgegebenen
Tagestouren zusammengestellt. Dem AN ist die Änderung der Reihenfolge der Leerung
innerhalb der Tagestouren freigestellt.
- Die Standorte der Papierkörbe sind über öffentliches Straßenland in der Regel auch über bezirkseigene Wanderwege, die mit wassergebundener Decke befestigt sind, erreichbar. Bei Niederschlag und Frosteinwirkung können wassergebundene Decken nicht befahren werden. Die Leistung ist dann fußläufig zu erledigen. Abfallbehälter an Wanderwegen im Landschaftsschutzgebiet "Fließ" sind generell nicht zu befahren. Sollten an den Wegen oder Strassen denn noch Schäden entstehen, so sind diese zu Lasten des AN zeitnah zu beseitigen. Als Sofortmaßnahme sind vom AN Schäden so zu regulieren, daß keine Unfallgefahr besteht. Die Beauftragung zur Beseitigung von Schäden erfolgt durch den AG. Vorhandene Grünbereiche ( Pflanz- und Rasenflächen ) dürfen nicht befahren werden. Das zulässige Gesamtgewicht der einsetzbaren Entsorgungsfahrzeuge ist auf max. 4,2 Tonnen begrenzt. Die Fahrzeuge sind mit Niederdruckquerschnittsreifen oder gleichwertig auszustatten.
- Für die Dauer der Maßnahme trägt der AN die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass der AN für alle Schäden haftet, die Dritten im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten, durch sein Tun oder Unterlassen entstehen. Der AN stellt insoweit das Land Berlin von jeglicher Haftung frei. Gleiches gilt für die gerichtliche und außergerichtliche Regulierung von Ansprüchen.
- Neben der Entsorgung des Mülls aus den Papierkörben ist auch der Müll zu entfernen, der sich in deren unmittelbarem Umfeld der Abfallgefäße ( 4 m² ) befindet.
- Werden Unfallstellen im Rahmen der Entsorgungstouren ersichtlich, so sind diese umgehend dem AG fernmüdlich zu melden.
- Die Flächenreinigung von Grünanlagen an gesetzlichen Feiertagen oder Wochenendtagen muss, incl. der Entsorgung bis 12.00 Uhr des gleichen Tages beendet sein. Die Reinigung beinhaltet Wege und Plätze (befestigt und unbefestigt), Rasen- und Strauchflächen sowie Spielplatzbereiche.
- Für die Dauer des Auftrages ist vom AN ein qualifizierter, deutschsprachiger Vorarbeiter zu benennen, der die Arbeiten über den ganzen Zeitraum begleitet und Mobil erreichbar ist. Für die Ausnahmen durch Krankheit oder Urlaub ist ein Vertreter zu benennen.
- Der Abfallbehälter ist mit einem Schlüssel aus der Verriegelung zu nehmen und nach der Entleerung durch den Schlüssel wieder in die Verriegelung einzusetzen. Sollte die Verriegelung durch mehrfache Verstöße defekt sein und der Behälter sich neigen, so kann Ersatz oder Korrektor des Behälters zu Lasten des AN. führen.
- Vor Beginn der Arbeiten ist vom AG, gemeinsam mit dem AN ein Zustandsprotokoll der Wege und Papierkörbe zu fertigen.
- Zu Beginn des Quartals ist für das vergangene Quartal die Menge des gesammelten Mülls in Form von Beseitigungsnachweisen bzw. Lieferscheinen gegenüber dem AG zu belegen. Dabei ist die Recyclingquote ( in t und % ) auf Grundlage der vorliegenden Abfallberichte des beauftragten Entsorgers zu dokumentieren. Der jeweilige Entsorger ist mit der entsprechenden Entsorger-Nummer zu bennen. Die Vergütung der erbrachten Leistung erfolgt nach Rechnungslegung zum Anfang des Quartals für das jeweils zurückliegende Quartal als Grundlage der Entsorgung.
- Von nachfolgend genannten Papierkorb- und Containerstückzahlen ist auszugehen:
Montag 244 (Anzahl Papierkörbe), 6 (Anzahl Container Sommer); Dienstag 194 (Anzahl Papierkörbe), 0 (Anzahl Container Sommer); Mittwoch 144 (Anzahl Papierkörbe) 5 (Anzahl Container Sommer); Donnerstag 126 (Anzahl Papierkörbe) 0 (Anzahl Container Sommer); Freitag 231 (Anzahl Papierkörbe), 6 (Anzahl Container Sommer).