Rahmenvertrag Schadholzernte 2024

Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Baerenfels

Rahmenvertrag für 2024 - Hochmechanisierte HE im Schadholz, min. 500 fm pro Los garantiert

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Schadholzernte 2024
Referenznummer: 2024Fb09-300-008
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für 2024 - Hochmechanisierte HE im Schadholz, min. 500 fm pro Los garantiert
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Schellerhau + Hirschsprung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: HE Schadholz mind. 500 fm
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-02 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Rehefeld + Holzhau
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Bärenfels + Oberfrauendorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: Lehnmühle + Karsdorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005
Titel: Grillenburg + Naundorf
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

6️⃣
Interne Kennung: LOT-0006
Titel: Hetzdorf + Tharandt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Beschreibung
Postanschrift: verschiedene Reviere
Postleitzahl: 01773
Stadt: Forstbezirk Bärenfels

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-12 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-12 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-12 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen wie Urkunden, Zertifikate, Geräteverzeichnisse u.Ä. können innerhalb der Frist der im Falle des Versäumnisses erhaltenen Aufforderung nachgereicht werden. Vom Verfahren auszuschließen sind Angebote ohne unterzeichnetem Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und anderen Unterlagen, in denen explizit auf den Ausschluss bei Nichatabgabe hingewiesen wird.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Baerenfels
Nationale Registrierungsnummer: 14-0923110SBS09-88
Postanschrift: Alte Böhmische Straße 2
Postleitzahl: 01773
Postort: Altenberg
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: baerenfels.poststelle@smul.sachsen.de 📧
Telefon: +49 35052613100 📞
URL: https://www.sbs.sachsen.de/baerenfels-7292.html 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18cfdac7846-6ad94d4682df72f0 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 010-026652 (2024-01-12)