Der Freistaat Bayern vergibt, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Betreuung von Beschäftigten in einem Teilbereich des Geschäftsbereiches des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Grundlagen sind das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der „Richtlinien zur Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der Verwaltung des Freistaats Bayern“ (Anlage 4), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und weitere, notwendige, z.B., aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen und Begutachtungen. Die Leistung ist aufgeteilt in 4 Regionallose: Bayern Nord, Bayern Ost, Bayern Süd und StMUV + LfU Augsburg. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028. Jeder Vertragspartner kann ohne Angabe eines Kündigungsgrundes vorzeitig nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen Nähere Informationen finden sich insbesondere im Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über arbeitsmedizinische Leistungen für Teilbereiche des Geschäftsbereiches des StMUV
Referenznummer: 2024000265
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern vergibt, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Rahmenvereinbarung für die...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern vergibt, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Betreuung von Beschäftigten in einem Teilbereich des Geschäftsbereiches des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Grundlagen sind das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der „Richtlinien zur Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der Verwaltung des Freistaats Bayern“ (Anlage 4), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und weitere, notwendige, z.B., aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen und Begutachtungen.
Die Leistung ist aufgeteilt in 4 Regionallose: Bayern Nord, Bayern Ost, Bayern Süd und StMUV + LfU Augsburg.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028. Jeder Vertragspartner kann ohne Angabe eines Kündigungsgrundes vorzeitig nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen
Nähere Informationen finden sich insbesondere im Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“29 Bedarfsträger in den Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken” Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“22 Bedarfsträger in den Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“20 Bedarfsträger in dem Regierungsbezirk Oberbayern” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“3 Bedarfsträger in München und Augsburg” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung und Nachweis über die Eintragung in einem Berufsregister (Ärztekammer) oder einem Register gemäß dem Anhang XI Richtlinie 2014/24 EU:...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung und Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 2.000.000 EURO für Personen-,...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. mind. 2 Referenzen über früher ausgeführte Leistungen in Form einer Liste
2. Studien- bzw. Ausbildungsnachweise für die Erlaubnis zur Berufsausübung mit...”
“Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale...”
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 160-497540 (2024-08-16)