Der Freistaat Bayern vergibt, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Betreuung von Beschäftigten in einem Teilbereich des Geschäftsbereiches des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Grundlagen sind das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der „Richtlinien zur Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der Verwaltung des Freistaats Bayern“ (Anlage 4), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und weitere, notwendige, z.B., aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen und Begutachtungen. Die Leistung ist aufgeteilt in 4 Regionallose: Bayern Nord, Bayern Ost, Bayern Süd und StMUV + LfU Augsburg. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028. Jeder Vertragspartner kann ohne Angabe eines Kündigungsgrundes vorzeitig nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen Nähere Informationen finden sich insbesondere im Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über arbeitsmedizinische Leistungen für Teilbereiche des Geschäftsbereiches des StMUV
Referenznummer: 2024000265
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern vergibt, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Betreuung von Beschäftigten in einem Teilbereich des Geschäftsbereiches des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Grundlagen sind das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der „Richtlinien zur Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der Verwaltung des Freistaats Bayern“ (Anlage 4), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und weitere, notwendige, z.B., aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen und Begutachtungen.
Die Leistung ist aufgeteilt in 4 Regionallose: Bayern Nord, Bayern Ost, Bayern Süd und StMUV + LfU Augsburg.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028. Jeder Vertragspartner kann ohne Angabe eines Kündigungsgrundes vorzeitig nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen
Nähere Informationen finden sich insbesondere im Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Der Freistaat Bayern vergibt, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine Rahmenvereinbarung für die arbeitsmedizinische Betreuung von Beschäftigten in einem Teilbereich des Geschäftsbereiches des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Grundlagen sind das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) bzw. der „Richtlinien zur Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der Verwaltung des Freistaats Bayern“ (Anlage 4), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und weitere, notwendige, z.B., aus dem Tarifrecht resultierende Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen und Begutachtungen.
Die Leistung ist aufgeteilt in 4 Regionallose: Bayern Nord, Bayern Ost, Bayern Süd und StMUV + LfU Augsburg.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028. Jeder Vertragspartner kann ohne Angabe eines Kündigungsgrundes vorzeitig nach Ablauf von 12 Monaten Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen
Nähere Informationen finden sich insbesondere im Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 14651a99-6f31-4663-a7c8-353da262d040
Titel: Bayern Nord
Menge: 1032 Stunde
Beschreibung der Beschaffung:
29 Bedarfsträger in den Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 331b8997-7226-4532-b9ba-91363fe540b1
Titel: Bayern Ost
Menge: 792 Stunde
Beschreibung der Beschaffung: 22 Bedarfsträger in den Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 80b4e2f0-6486-44ea-99bb-ded8d73cb759
Titel: Bayern Süd
Menge: 765 Stunde
Beschreibung der Beschaffung: 20 Bedarfsträger in dem Regierungsbezirk Oberbayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: f6d733d2-9e93-4af1-8f2d-8e1f9b416141
Titel: Bayern StMUV und LfU Augsburg
Menge: 1415 Stunde
Beschreibung der Beschaffung: 3 Bedarfsträger in München und Augsburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen📦 Beschreibung
Postleitzahl: Bayern
Stadt: Bayern
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-13 23:59:00 📅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Beschreibung:
Das StMUV unterliegt verschärften Sicherheitsbedingungen. Für die Ausführung der Dienstleistung aus dem Los 4 „StMUV und LfU“ kann nur Personal eingesetzt werden, das vom Auftraggeber vor der Arbeitsaufnahme durch eine polizeiliche Überprüfung für den Einsatz im Dienstgebäude freigegeben wird. Die polizeiliche Überprüfung ist nur mit Zustimmung der betroffenen Person möglich. Vor der Auftragsvergabe ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Einverständniserklärung „Einwilligungserklärung Fremdpersonal“ nach Aufforderung genauestens und gut leserlich auszufüllen, von der betroffenen Person zu unterzeichnen und zusammen mit einer Ausweiskopie der Geheimschutzbeauftragten des StMUV vorzulegen. Die Richtigkeit der Daten ist durch Firmenstempel und Unterschrift zu bestätigen. Die Überprüfung ist für den Auftragnehmer kostenlos. Der Auftragnehmer hat anzuerkennen, dass der Auftraggeber eine überprüfte Arbeitskraft ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Sollten Gründe dem Einsatz im Dienstgebäude entgegenstehen, wird der Arbeitskraft der Zutritt zum Dienstgebäude mit sofortiger Wirkung verwehrt.
Das StMUV unterliegt verschärften Sicherheitsbedingungen. Für die Ausführung der Dienstleistung aus dem Los 4 „StMUV und LfU“ kann nur Personal eingesetzt werden, das vom Auftraggeber vor der Arbeitsaufnahme durch eine polizeiliche Überprüfung für den Einsatz im Dienstgebäude freigegeben wird. Die polizeiliche Überprüfung ist nur mit Zustimmung der betroffenen Person möglich. Vor der Auftragsvergabe ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Einverständniserklärung „Einwilligungserklärung Fremdpersonal“ nach Aufforderung genauestens und gut leserlich auszufüllen, von der betroffenen Person zu unterzeichnen und zusammen mit einer Ausweiskopie der Geheimschutzbeauftragten des StMUV vorzulegen. Die Richtigkeit der Daten ist durch Firmenstempel und Unterschrift zu bestätigen. Die Überprüfung ist für den Auftragnehmer kostenlos. Der Auftragnehmer hat anzuerkennen, dass der Auftraggeber eine überprüfte Arbeitskraft ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Sollten Gründe dem Einsatz im Dienstgebäude entgegenstehen, wird der Arbeitskraft der Zutritt zum Dienstgebäude mit sofortiger Wirkung verwehrt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 160-497540 (2024-08-16)