Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienepapier in 2 Losen: Los 1: Toilettenpapier Los 2: Papierhandtücher für den Zeitraum 01.03.2025 bis 28.02.2026
Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienepapier in 2 Losen: Los 1: Toilettenpapier Los 2: Papierhandtücher für den Zeitraum 01.03.2025 bis 28.02.2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienepapier in 2 Losen: Los 1: Toilettenpapier Los 2: Papierhandtücher für den Zeitraum 01.03.2025 bis 28.02.2026
Referenznummer: 100.31-7411
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienepapier in 2 Losen: Los 1: Toilettenpapier Los 2: Papierhandtücher für den Zeitraum 01.03.2025 bis 28.02.2026”
Produkte/Dienstleistungen: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygienepapier in 2 Losen: Los 1: Toilettenpapier Los 2: Papierhandtücher für den Zeitraum 01.03.2025 bis 28.02.2026”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hygienepapier📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Papiersanitärartikel📦
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-29 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle - Submissionsstelle -, Werner-Bock-Str. 38, 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, dass keine strafrechtliche Verurteilungen oder sonstige Ausschlussgründe nach den in in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, dass keine strafrechtliche Verurteilungen oder sonstige Ausschlussgründe nach den in in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung-) formulierten Tatbestände vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Betriebsbeschreibung: Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Betriebsbeschreibung: Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Anlieferung erfolgt innerhalb von vier Werktagen nach Auftragserteilung, sofern in Einzelfällen nichts anderes vereinbart wurde. Jede einzelne...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Anlieferung erfolgt innerhalb von vier Werktagen nach Auftragserteilung, sofern in Einzelfällen nichts anderes vereinbart wurde. Jede einzelne Auslieferung hat frei Verwendungsstelle ohne Mindestbestellwert, das heißt in jedes städtische Gebäude, jede Etage und das jeweilige Zimmer zu erfolgen. Evtl. wirtschaftliche oder pandemiebedingte Lieferengpässe sind der Auftraggeberin umgehend per E-Mail (susanne.bahr@bielefeld.de / jakob.sawatzky@bielefeld.de / simone.rott@bielefeld.de) mitzuteilen. In diesem Fall sollen die Lieferungen schnellst möglich - spätestens nach 4 Wochen - erfolgen. Andernfalls soll der Auftragnehmer eine gleichwertige Alternative anbieten. Der Auftraggeber ist ebenso sofort zu informieren, wenn ein Artikel nicht mehr lieferbar ist und durch einen anderen Artikel ersetzt werden soll. Dieser muss, sofern in Ausnahmefällen keine andere Absprache getroffen wird, der Leistungsbeschreibung aber dennoch entsprechen.
“Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLEV2
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V. m VgV, s. auch...”
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLEV2
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V. m VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.___ Gemäß §7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw.___ Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail Adresse: eingang@erechnung.nrw. Als Leitweg-ID für die Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-31001-60.___ Einzureichende Unterlagen und Muster: 1) Mit dem Angebot sollen eingereicht werden: - Die Angabe des Herstellers und die Bezeichnung des Fabrikats in der Leistungsbeschreibung zu den jeweiligen Positionen je Los - Produktdatenblätter zu den jeweiligen Positionen je Los. Sind hieraus nicht alle Daten, bezogen auf die zu dem jeweiligen Produkt genannten Anforderungen ersichtlich, können ergänzend Selbsterklärungen oder alternativ durch den Bieter abgezeichnete Ergänzungen auf den Datenblättern eingereicht werden. Insgesamt müssen mindestens Aussagen zu den Kriterien der Produktkategorie, Ausführung und Mindestanforderungen enthalten sein.___ 2) Separat zum Angebot zu übersendende Muster: Verbindliche Produktmuster zu allen Positionen in einem Los (je Position ein Muster) Die Muster sollen der Stadt Bielefeld spätestens bis zum Submissionstermin vorliegen und sind auf der Paketaußenseite wie folgt zu kennzeichnen: MUSTER zur Ausschreibung "RV Hygienepapiere 2025-2026" - nicht öffnen. ___ Die Versandadresse lautet: Stadt Bielefeld 100.31 - Team 2 1. Etage Werner-Bock-Str. 38 33602 Bielefeld___ Die Angebotsunterlagen dürfen sich keinesfalls in dem Paket mit den Mustern befinden, sondern müssen unbedingt separat über die Vergabeplattform übermittelt werden.___ Die eingereichten Muster, zusammen mit den Produktdatenblättern und gesamten Angebotsunterlagen werden Vertragsbestandteil.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 246-775128 (2024-12-16)