Auftragsbekanntmachung (2024-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über Medienbeobachtung und (Social-)Media-Monitoring
Reference number: Z011-2024-0151
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über Medienbeobachtung und (Social-)Media-Monitoring für den LVR-Fachbereich Kommunikation”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“gem. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis”
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Medienspiegels
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Media-Monitoring
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-22 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- als Mindestanforderung für die Zulassung zur Angebotsabgabe gilt in den Bereichen Medienauswertung in Bezug auf die Zusammenstellung des Medienspiegels...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- als Mindestanforderung für die Zulassung zur Angebotsabgabe gilt in den Bereichen Medienauswertung in Bezug auf die Zusammenstellung des Medienspiegels und der Medienresonanzanalyse für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Mindestanzahl von sechs Beschäftigten
- als Mindestanforderung für die Zulassung zur Angebotsabgabe gilt in dem Bereich (Social-)Media-Monitoring für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Mindestanzahl von zwei Beschäftigten
- als Mindestanforderung für die Zulassung zur Angebotsabgabe muss der*die Bieter*in vorweisen können, dass das mit der Medienauswertung betraute Team in Bezug auf die Zusammenstellung des Medienspiegels und der Medienresonanzanalyse, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat
- als Mindestanforderung für die Zulassung zur Angebotsabgabe muss der*die Bieter*in vorweisen können, dass das mit dem (Social) Media-Monitoring betraute Team mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat
- Je drei Referenzen der Auftraggeber über erbrachte Dienstleistungen im Bereich des Medienspiegels und im Bereich der Medienresonanzanalyse aus den letzten drei Jahren
- Je drei Referenzen der Auftraggeber über erbrachte Social Media-Monitorings aus den letzten drei Jahren, sofern vorhanden auch gerne im öffentlichen Bereich
- Eine künftige Zusammenarbeit muss auf der Basis eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung erfolgen.
- Die für das Monitoring genutzten Server des*der Auftragnehmers*in müssen in Deutschland, im EU-Ausland oder in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) stehen. Die Datenverarbeitung findet ausschließlich auf diesen Servern statt.
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
- Nachweis über den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mit folgenden Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden: mind. 3.000.000,00 EUR
Vermögensschäden: mind. 500.000,00 EUR
Sofern noch keine Haftpflichtversicherung oder nicht in ausreichender Höhe abgeschlossen wurde, kann dem Angebot ein Schreiben beigefügt werden, in welchem bestätigt wird, dass im Falle einer Zuschlagserteilung vor Auftragsbeginn kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen bzw. die Deckungssummen erhöhen werden.
- Der*Die Hauptansprechpartner*in und das Kernteam müssen gewährleisten, alle Arbeitsaufträge in deutscher Sprache ausführen zu können (verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 143-444012 (2024-07-23)