Rahmenvertrag über Medienbeobachtung und (Social-)Media-Monitoring

LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen

Rahmenvertrag über Medienbeobachtung und (Social-)Media-Monitoring für den LVR-Fachbereich Kommunikation

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über Medienbeobachtung und (Social-)Media-Monitoring
Referenznummer: Z011-2024-0151
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über Medienbeobachtung und (Social-)Media-Monitoring für den LVR-Fachbereich Kommunikation
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: gem. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Medienspiegels
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Media-Monitoring
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Preis
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-22 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-08-22 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der LVR behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht vorgelegt wurden, können innerhalb von fünf Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachgereicht werden. Teilnahmeanträge der Bewerber*innen, die nicht innerhalb der o.g. Frist die benötigten Erklärungen und Nachweise erbringen, werden vom Teilnahmewettbewerb ausge-schlossen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- als Mindestanforderung für die Zulassung zur Angebotsabgabe gilt in den Bereichen Medienauswertung in Bezug auf die Zusammenstellung des Medienspiegels und der Medienresonanzanalyse für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Mindestanzahl von sechs Beschäftigten - als Mindestanforderung für die Zulassung zur Angebotsabgabe gilt in dem Bereich (Social-)Media-Monitoring für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Mindestanzahl von zwei Beschäftigten - als Mindestanforderung für die Zulassung zur Angebotsabgabe muss der*die Bieter*in vorweisen können, dass das mit der Medienauswertung betraute Team in Bezug auf die Zusammenstellung des Medienspiegels und der Medienresonanzanalyse, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat - als Mindestanforderung für die Zulassung zur Angebotsabgabe muss der*die Bieter*in vorweisen können, dass das mit dem (Social) Media-Monitoring betraute Team mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat - Je drei Referenzen der Auftraggeber über erbrachte Dienstleistungen im Bereich des Medienspiegels und im Bereich der Medienresonanzanalyse aus den letzten drei Jahren - Je drei Referenzen der Auftraggeber über erbrachte Social Media-Monitorings aus den letzten drei Jahren, sofern vorhanden auch gerne im öffentlichen Bereich - Eine künftige Zusammenarbeit muss auf der Basis eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung erfolgen. - Die für das Monitoring genutzten Server des*der Auftragnehmers*in müssen in Deutschland, im EU-Ausland oder in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) stehen. Die Datenverarbeitung findet ausschließlich auf diesen Servern statt. - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 - Nachweis über den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: mind. 3.000.000,00 EUR Vermögensschäden: mind. 500.000,00 EUR Sofern noch keine Haftpflichtversicherung oder nicht in ausreichender Höhe abgeschlossen wurde, kann dem Angebot ein Schreiben beigefügt werden, in welchem bestätigt wird, dass im Falle einer Zuschlagserteilung vor Auftragsbeginn kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen bzw. die Deckungssummen erhöhen werden. - Der*Die Hauptansprechpartner*in und das Kernteam müssen gewährleisten, alle Arbeitsaufträge in deutscher Sprache ausführen zu können (verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift).
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 122 GWB i. V. m. §§ 44-46 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID 05315-31002-83
Postanschrift: Hermann-Pünder-Straße 1
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: christiane.treu@lvr.de 📧
Telefon: +49 221 809-2536 📞
URL: http://www.lvr.de 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.lvr.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-190bfb26725-1f7c4650d143a875 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221147-3055 📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 143-444012 (2024-07-23)