Auftragsbekanntmachung (2024-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über Patchkabel
Reference number: 23-T20022302
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über Patchkabel”
Produkte/Dienstleistungen: Anschlusskabel📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 720 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über Patchkabel”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Dienststellen in NRW (siehe Leistungsbeschreibung)”
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-08 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRD3D8” Körper überprüfen
Name: Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW
Nationale Registrierungsnummer: 05111-14002-45
Postanschrift: Mauerstraße 51
Postleitzahl: 40476
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@it.nrw.de📧
Telefon: +49 2119449-6763📞
Fax: +49 2119449-8075 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 043-125610 (2024-02-28)