Rahmenvertrag Voruntersuchung auf Bundesstraßen
Bei den Arbeiten handelt es sich um die Entnahme von Bohrkernen sowie der Untersuchung des Straßenoberbaus auf den Bundesstraßen B419, 406, 407, 51, 269, 405. Die Beauftragung erfolgt mittels Bestellschein. Die Bohrkernentnahme erfolgt in einem Abstand von 200 m, wobei die Bohrkerne auf der Gegenfahrbahn 100 m versetzt anzuordnen sind. Die Bohrkerne auf der Standspur sind in Höhe der Stationierung der Fahrbahn, im Bereich 50-100 cm neben der Fahrbahnbegrenzung zu entnehmen. Bei Bundesstraßen die durch Ortsdurchfahrten führen, erfolgt die Bohrkernentnahme in einem Abstand von 100 m, wobei die Bohrkerne auf der Gegenfahrbahn 50m versetzt anzuordnen sind. Sämtliche Bohrlöcher sind anschließend mit bitumenhaltigem Material fachgerecht zu verschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-08.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung