Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzstiefeln, leicht mit Durchtrittschutz O7S für die Polizei Sachsen

Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum

Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzstiefeln, leicht mit Durchstrittschutz O7S für die Polizei Sachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzstiefeln, leicht mit Durchtrittschutz O7S für die Polizei Sachsen
Referenznummer: B8544
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzstiefeln, leicht mit Durchstrittschutz O7S für die Polizei Sachsen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kampfausrüstung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Einsatzstiefeln, leicht, mit Durchtrittschutz O7S in zwei Weiten für den Zeitraum 2025/2026 mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Leipzig 🏙️
Dauer: 24 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: optional Verlängerung um weitere 2 Jahre
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verarbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nutzerakzeptanz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-23 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-23 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-23 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: gemäß VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1) 2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); 3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3;
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4) 5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig)
Technische und berufliche Fähigkeiten
6. Referenzen (Erklärung E6);
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß VgV und GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Nationale Registrierungsnummer: 14 - 0320077PVAL02-1
Postanschrift: Nordstraße 3-5
Postleitzahl: 04416
Postort: Markkleeberg
Region: Leipzig 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-190a0549b59-4a772c48724deb0e 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Erklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 14 - 0320077PVAL02-1
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 136-423962 (2024-07-11)