Auftragsbekanntmachung (2024-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenverträge für Hewlett Packard Enterprise (HPE)-Produkte
Referenznummer: 2024-12-02-BV-REN
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für Hewlett Packard Enterprise (HPE) - Produkte”
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AOK-Bundesverband betreibt bereits eine Reihe von Server-Systemen des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch speziell geschultes Personal...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AOK-Bundesverband betreibt bereits eine Reihe von Server-Systemen des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch speziell geschultes Personal mit dem dazu passendem Managementsystem und Mechanismen zur automatischen Installation inkl. Treiberintegration und Firmware-Updates. Bei den zukünftigen Vorhaben handelt es sich um eine geplante Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen aktiven Server-Systeme und ggf. Anschaffung weiterer Server-Systeme des Herstellers Hewlett Packard Enterprise für den Be-trieb der IT-Infrastruktur des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Vertragsgegenstand ist der Abschluss folgender EVB-IT Verträge als Rabattrahmenverträge für die nachfolgend beschriebenen HPE-Produkte: 1. EVB-IT Systemlieferungsvertrag (Anlage 01a der Vergabeunterlagen) über den Verkauf neuer HPE Hardware (Server) und Überlassung von Systemsoftware (Firmware) des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) inklusive Systemserviceleistungen sowie die Beauftragung weiterer Dienstleistungen des Herstellers Hewlett Packard Enterprise. Für den sicheren Betrieb der gesamten Infrastruktur sind die Überwachung der Hardware sowie die Verwaltung von Firmwarewareständen inkl. Treiber grundlegend wichtig. Eine nahtlose Einbindung in angrenzende Infrastruktur (z.B. SAN Systeme) ist für den reibungslosen Betrieb unabdingbar. 2. Überlassung von Software auf Dauer inkl. Pflege des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch Abschluss eines (EVB-IT Überlassung Typ A (Anlage 01c der Vergabeunterlagen). 3. Zeitlich befristete Überlassung von Software des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch Abschluss eines (EVB-IT Überlassung Typ B (Anlage 01d der Vergabeunterlagen). 4. Für die sich bereits im Bestand der Auftraggeberin befindlichen HPE Server-Systeme und HPE-Systemsoftware ist zusätzlich der Abschluss eines EVB-IT Instandhaltungsvertrages (Anlage 01b der Vergabeunterlagen) notwendig. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrags beträgt bezogen auf die Lieferungsleistungen (Bezug von rabattierter Hardware) 4 Jahre (48 Monate) ab Zuschlagserteilung, frühestens zum 01.02.2025. Bezogen auf die Leistungen nach der jeweiligen Lieferung (Instandhaltung) wird die Vertragslaufzeit im jeweiligen Einzelvertrag geregelt und kann bis zu 5 Jahre (60 Monate) betragen.
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Zusätzliche Informationen:
“Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden...”
Zusätzliche Informationen
Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über das Vergabeportal DTVP zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der zuvor genannte Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt: Es ist eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, mit der bestätigt wird, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 7 der Vergabeunterlagen). (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis im Fall der Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: (aa) Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer (Anlag 09 der Vergabeunterlagen), (bb) Verpflichtungserklärung desbenannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Anlag 10 der Vergabeunterlagen). (c) Hinweis im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 07 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: (aa) Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 09 der Vergabeunterlagen), (bb) Verpflichtungserklärung des benanntenDritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 10 der Vergabeunterlagen). Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die "Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter" können bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung des Auftraggebers vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen: Der Bieter erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen: Der Bieter erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis für Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Betriebshaftpflichtversicherung: Bieter haben entsprechend Ziffer 18.4 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages (Anlage 01a der Vergabeunterlagen) zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Betriebshaftpflichtversicherung: Bieter haben entsprechend Ziffer 18.4 des EVB-IT Systemlieferungsvertrages (Anlage 01a der Vergabeunterlagen) zu erklären, dass sie der Auftraggeberin innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung nachweisen, dass sie über eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 5.000.000,00 EUR sowie Vermögensschäden inkl. Datenschutzverletzungen in Höhe von 1.000.000,00 EUR je Kalenderjahr verfügen. Sie müssen diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Auftraggeberin nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Nach Systemlieferung tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung des Systemservice. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter hat mit Einreichung seines Angebotes die unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Erklärungen zum...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter hat mit Einreichung seines Angebotes die unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Erklärungen zum Versicherungsschutz abzugeben. Die Datenschutzbestimmung (Anlage 02 der Vergabeunterlagen) inkl. Anhang A sind anzuerkennen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5658” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 237-743311 (2024-12-03)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-07) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-16 10:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Anstatt: "Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/2025 10:00:00 (UTC+1)", muss es heißen: "Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2025 10:00:00 (UTC+1)"” Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wurde verlängert.”
Quelle: OJS 2025/S 005-008968 (2025-01-07)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-14) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-21 10:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Anstatt: "Frist für den Eingang der Angebote: 16/01/2025 10:00:00 (UTC+1)", muss es heißen: "Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)"” Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist”
Quelle: OJS 2025/S 010-028465 (2025-01-14)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-20) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-24 10:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Anstatt: "Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 10:00:00 (UTC+1)", muss es heißen: "Frist für den Eingang der Angebote: 24/01/2025 10:00:00 (UTC+1)"” Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist”
Quelle: OJS 2025/S 014-040175 (2025-01-20)