Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen), Monitoren sowie von Laptops. Die Vergabe erfolgt losweise: Los 1 - PC-Arbeitsplätze, Los 2 - Monitore, Los 3 - Laptops.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenverträge PC-Arbeitsplätze, Monitore, Laptops
Referenznummer: VGS # 09/2024
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen), Monitoren sowie von Laptops. Die Vergabe...”
Kurze Beschreibung
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen), Monitoren sowie von Laptops. Die Vergabe erfolgt losweise: Los 1 - PC-Arbeitsplätze, Los 2 - Monitore, Los 3 - Laptops.
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Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen), Monitoren sowie von Laptops. Die Vergabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen), Monitoren sowie von Laptops. Die Vergabe erfolgt losweise: Los 1 - PC-Arbeitsplätze, Los 2 - Monitore, Los 3 - Laptops. Mit Erteilung des Zuschlags wird je Los ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus, Monitore einschließlich Zubehör sowie Laptops einschließlich Zubehör sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen. Folgende PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sind zu verkaufen und zu liefern: PC-Arbeitsplatz SFF (Small Form Factor) gemäß Anlage 2a - Leistungsverzeichnis Los 1, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz SFF" und PC-Arbeitsplatz MFF (Micro Form Factor) ) gemäß Anlage 2a - Leistungsverzeichnis Los 1, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz MFF".
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Zusätzliche Informationen:
“1. Anmerkung zu Punkt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Die Regelungen zur Vertragslaufzeit sind den...”
Zusätzliche Informationen
1. Anmerkung zu Punkt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Die Regelungen zur Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 3. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). Es können Angebote für ein Los, für zwei Lose oder für alle Lose eingereicht werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem (1) Hauptangebot pro Los zugelassen. 4. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.4 und 2.5 der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zu beachten. 5. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 6. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 17.12.2024
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“vgl. Vergabeunterlagen”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeber sind berechtigt, den Vertrag einseitig jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeber sind berechtigt, den Vertrag einseitig jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende zugeht. Der Vertrag endet jedoch jeweils spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Zuschlagserteilung. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nach dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerungen keinen Anspruch. (Vertragsverlängerungsoptionen) Optional sind vom Auftragnehmer die in Punkt 3.8.2 "Instandhaltung" der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung und im EVB-IT Kaufvertrag_VGS # 09/2024 festgelegten Instandhaltungsleistungen für weitere 2 Jahre (nach Ablauf der Mindestdauer von 3 Jahren) zu übernehmen. (Option: Verlängerung der Instandhaltung)
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert / Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen), Monitoren sowie von Laptops. Die Vergabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen), Monitoren sowie von Laptops. Die Vergabe erfolgt losweise: Los 1 - PC-Arbeitsplätze, Los 2 - Monitore, Los 3 - Laptops. Mit Erteilung des Zuschlags wird je Los ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus, Monitore einschließlich Zubehör sowie Laptops einschließlich Zubehör sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen. Folgende Monitore einschließlich Zubehör sind zu verkaufen und zu liefern: 24"-TFT Monitor gemäß Anlage 2b - Leistungsverzeichnis Los 2, Tabellenblatt "Monitor 24"" und 27"- TFT Monitor gemäß Anlage 2b - Leistungsverzeichnis Los 2, Tabellenblatt "Monitor 27"" und 32"-TFT Monitor gemäß Anlage 2b - Leistungsverzeichnis Los 2, Tabellenblatt "Monitor 32"".
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen), Monitoren sowie von Laptops. Die Vergabe...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen), Monitoren sowie von Laptops. Die Vergabe erfolgt losweise: Los 1 - PC-Arbeitsplätze, Los 2 - Monitore, Los 3 - Laptops. Mit Erteilung des Zuschlags wird je Los ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus, Monitore einschließlich Zubehör sowie Laptops einschließlich Zubehör sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen. Folgende Laptops einschließlich Zubehör sind zu verkaufen und zu liefern: ein Modell eines Herstellers in folgenden Größen / Formaten: 13"-Laptop und 14"-Laptop und 15" oder 16"-Laptop gemäß Anlage 2c - Leistungsverzeichnis Los 3.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 32 Tage, gerechnet ab...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 32 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-18 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Formblatt F1-A: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Formblatt F1-A: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Formblatt F5: Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung im marktüblichen Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Formblatt F5: Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung im marktüblichen Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A): Referenzen sind für jedes Los gesondert nachzuweisen! Dementsprechend ist jeweils ein Exemplar des Formblattes F4-A für jedes angebotene Los einzureichen. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2021 - 2023 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, ca. brutto (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Die Auftraggeber legen insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist bzw. die die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes zum Gegenstand hatten. Es sind zu jedem angebotenen Los mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge gemäß den beiliegenden Formblättern F4-A anzugeben bzw. zu benennen. Zur Angabe weiterer Referenzen kann das jeweilige Formblatt F4-A vervielfältigt werden. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge - bezogen auf das jeweils angebotene Los - die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. In Bezug auf Los 1 wird diese Anforderung weiter wie folgt konkretisiert: Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt im Los 1 vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind: Lieferung einer vergleichbaren Menge, d.h. mindestens 900 Stück, an vergleichbaren PCs (vgl. Anlage 2a - Leistungsverzeichnis Los 1, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz SFF") innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten. In Bezug auf Los 2 wird diese Anforderung weiter wie folgt konkretisiert: Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt im Los 2 vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind: Lieferung einer vergleichbaren Menge, d.h. mindestens 1100 Stück, an vergleichbaren Monitoren (vgl. Anlage 2b - Leistungsverzeichnis Los 2, Tabellenblatt "Monitor 24"") innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten. In Bezug auf Los 3 wird diese Anforderung weiter wie folgt konkretisiert: Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt im Los 3 vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind: Lieferung einer vergleichbaren Menge, d.h. mindestens 500 Stück, an vergleichbaren 14"-Laptops (vgl. Anlage 2c - Leistungsverzeichnis Los 3) innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten. Es ist ferner grundsätzlich zu beachten, dass als Referenzprojekt / als Referenzauftrag nur Aufträge / Beschaffungen angegeben werden können, in denen die auftragsgegenständlichen Leistungen bereits erbracht worden sind; d.h. die oben zum jeweiligen Los angegebenen Mindestmengen in Stück bereits geliefert worden sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig): Es ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditieren Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Die Auftraggeber erkennen hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“gültiger Nachweis über eine aktuell gültige direkte Servicepartnerschaft / einen aktuell gültigen direkten Servicepartnerstatus: Für jedes Los gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
gültiger Nachweis über eine aktuell gültige direkte Servicepartnerschaft / einen aktuell gültigen direkten Servicepartnerstatus: Für jedes Los gesondert nachzuweisen! Gültiger Nachweis über eine aktuell gültige direkte Servicepartnerschaft / einen aktuell gültigen direkten Servicepartnerstatus des Bieters zum Hersteller der jeweils angebotenen Produkte / Geräte Diese Anforderung gilt nicht für Bieter, die der Hersteller der jeweils angebotenen Produkte / Geräte sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte: Für des Los gesondert nachzuweisen! Dem Angebot ist eine Aufstellung über die Personen / technischen Fachkräfte, welche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der technischen Fachkräfte: Für des Los gesondert nachzuweisen! Dem Angebot ist eine Aufstellung über die Personen / technischen Fachkräfte, welche im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, beizulegen. Es ist hierbei unerheblich, ob diese vorgesehenen Personen / technischen Fachkräfte dem Unternehmen angehören oder nicht. (Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hierbei eine namentliche Nennung der Mitarbeiter*innen nicht zwingend erforderlich ist!) Hierbei gelten die folgenden Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei Personen / zwei technische Fachkräfte anzugeben, welche als vom Hersteller der jeweils angebotenen Produkte / Geräte zertifizierte Techniker Instandhaltungs- / Reparaturmaßnahmen in Bezug auf die jeweils angebotenen Produkte / Geräte - auch direkt vor Ort beim Auftraggeber - durchführen werden. Für jede angegebene Person / technische Fachkraft ist dem Angebot zudem ein Nachweis über deren Herstellerzertifizierung bezogen auf die Durchführung von Instandhaltungs- / Reparaturmaßnahmen hinsichtlich der jeweils angebotenen Produkte / Geräte beizulegen. Diese Anforderung gilt nicht für Bieter, die der Hersteller der jeweils angebotenen Produkte / Geräte sind.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWH7EE
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWH7EE
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.4 und 2.5 der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 17.12.2024.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Postfach 101364, 04013 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Postanschrift: Postfach 101364, 04013 Leipzig
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 160-497646 (2024-08-16)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-16) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1. Anmerkung zu Punkt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Die Regelungen zur Vertragslaufzeit sind den...”
Zusätzliche Informationen
1. Anmerkung zu Punkt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Die Regelungen zur Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 3. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). Es können Angebote für ein Los, für zwei Lose oder für alle Lose eingereicht werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem (1) Hauptangebot pro Los zugelassen. 4. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.4 und 2.5 der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zu beachten. 5. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 6. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.01.2025
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-10 10:01:00 📅
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWH7EE
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWH7EE
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.4 und 2.5 der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.01.2025.
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“Die Auftraggeber verlängern die bisher am 18.09.2024, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 10.10.2024, 10.00 Uhr. In diesem...”
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Die Auftraggeber verlängern die bisher am 18.09.2024, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 10.10.2024, 10.00 Uhr. In diesem Zusammenhang verlängern die Auftraggeber zudem die bisher am 17.12.2024 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 06.01.2025. Punkt 2.1. "Verfahren" der Auftragsbekanntmachung: Anstatt: "... Das Verfahren wird beschleunigt: ja. Begründung des beschleunigten Verfahrens: Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 32 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird." muss es heißen: "... Das Verfahren wird beschleunigt: nein ...". Punkt 2.1.4 "Allgemeine Informationen" der Auftragsbekanntmachung: Anstatt: "... 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 17.12.2024." muss es heißen: "... 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.01.2025.". zu Punkt 5.1 "Los: LOT-0001, Titel: PC-Arbeitsplätze" der Auftragsbekanntmachung: Punkt 5.1.6 "Allgemeine Informationen": Anstatt: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 17.12.2024." muss es heißen: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.01.2025." Punkt 5.1.11 "Auftragsunterlagen": Anstatt: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/09/2024 00:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/10/2024 00:00:00 ...". Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe": Anstatt: "... Frist für den Eingang der Angebote: 18/09/2024 10:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2024 10:00:00 ...". Anstatt: "... Eröffnungsdatum: 18/09/2024 10:01:00 ..." muss es heißen: "... Eröffnungsdatum: 10/10/2024 10:01:00 ...". zu Punkt 5.1 "Los: LOT-0002, Titel: Monitore" der Auftragsbekanntmachung: Punkt 5.1.6 "Allgemeine Informationen": Anstatt: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 17.12.2024." muss es heißen: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.01.2025.". Punkt 5.1.11 "Auftragsunterlagen": Anstatt: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/09/2024 00:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/10/2024 00:00:00 ...". Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe": Anstatt: "... Frist für den Eingang der Angebote: 18/09/2024 10:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2024 10:00:00 ...". Anstatt: "... Eröffnungsdatum: 18/09/2024 10:01:00 ..." muss es heißen: "... Eröffnungsdatum: 10/10/2024 10:01:00 ...". zu Punkt 5.1 "Los: LOT-0003, Titel: Laptops" der Auftragsbekanntmachung: Punkt 5.1.6 "Allgemeine Informationen": Anstatt: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 17.12.2024." muss es heißen: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.01.2025.". Punkt 5.1.11 "Auftragsunterlagen": Anstatt: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/09/2024 00:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/10/2024 00:00:00 ...". Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe": Anstatt: "... Frist für den Eingang der Angebote: 18/09/2024 10:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2024 10:00:00 ...". Anstatt: "... Eröffnungsdatum: 18/09/2024 10:01:00 ..." muss es heißen: "... Eröffnungsdatum: 10/10/2024 10:01:00 ...".
“Die Auftraggeber verlängern die bisher am 18.09.2024, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 10.10.2024, 10.00 Uhr. In diesem...”
Die Auftraggeber verlängern die bisher am 18.09.2024, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 10.10.2024, 10.00 Uhr. In diesem Zusammenhang verlängern die Auftraggeber zudem die bisher am 17.12.2024 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 06.01.2025.
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Quelle: OJS 2024/S 181-556780 (2024-09-16)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-02) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1. Anmerkung zu Punkt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Die Regelungen zur Vertragslaufzeit sind den...”
Zusätzliche Informationen
1. Anmerkung zu Punkt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Die Regelungen zur Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 3. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). Es können Angebote für ein Los, für zwei Lose oder für alle Lose eingereicht werden. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem (1) Hauptangebot pro Los zugelassen. 4. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.4 und 2.5 der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zu beachten. 5. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 6. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 14.01.2025
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Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeber sind berechtigt, den Vertrag einseitig jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeber sind berechtigt, den Vertrag einseitig jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende zugeht. Der Vertrag endet jedoch jeweils spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Zuschlagserteilung. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nach dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerungen keinen Anspruch. (Vertragsverlängerungsoptionen) Optional sind vom Auftragnehmer die in Punkt 3.8.2 "Instandhaltung" der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung und im EVB-IT Kaufvertrag_VGS # 09/2024 festgelegten Instandhaltungsleistungen für weitere 2 Jahre (nach Ablauf der Mindestdauer von 3 Jahren) zu übernehmen. (Option: Verlängerung der Instandhaltung) Während der Vertragslaufzeit sind die Auftraggeber berechtigt, statt den vom Auftragnehmer ursprünglich angebotenen Produkten / Geräten die ggf. nach dem Zuschlag verfügbar gewordenen Produkte / Geräte der nachfolgenden Gerätegeneration / Upgrades, welche die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Anforderungen erfüllen, zu den vertraglich vereinbarten Regelungen und Bedingungen zu dem dann gültigen Listenpreis abzüglich der in Punkt 4. "Preiszusammenstellung" aufgeführten Rabattsätze vom Auftragnehmer abzufordern. (Innovationsklausel)
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-30 10:01:00 📅
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWH7EE
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWH7EE
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.4 und 2.5 der Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 14.01.2025.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Auftraggeber verlängern die bisher am 10.10.2024, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 30.10.2024, 10.00 Uhr. In diesem ...”
Text
Die Auftraggeber verlängern die bisher am 10.10.2024, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 30.10.2024, 10.00 Uhr. In diesem Zusammenhang verlängern die Auftraggeber zudem die bisher am 06.01.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 14.01.2025. Die Information über die in den Vergabeunterlagen festgelegte Option "Innovationsklausel" (vgl. Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung) wird aufgenommen. Punkt 2.1.4 "Allgemeine Informationen" der Auftragsbekanntmachung: Anstatt: "... 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.01.2025." muss es heißen: "... 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 14.01.2025.". zu Punkt 5.1 "Los: LOT-0001, Titel: PC-Arbeitsplätze" der Auftragsbekanntmachung: Punkt 5.1.1. "Zweck", "Optionen:" wird um folgenden Passus ergänzt: "Während der Vertragslaufzeit sind die Auftraggeber berechtigt, statt den vom Auftragnehmer ursprünglich angebotenen Produkten / Geräten die ggf. nach dem Zuschlag verfügbar gewordenen Produkte / Geräte der nachfolgenden Gerätegeneration / Upgrades, welche die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Anforderungen erfüllen, zu den vertraglich vereinbarten Regelungen und Bedingungen zu dem dann gültigen Listenpreis abzüglich der in Punkt 4. "Preiszusammenstellung" aufgeführten Rabattsätze vom Auftragnehmer abzufordern. (Innovationsklausel)" Punkt 5.1.6 "Allgemeine Informationen": Anstatt: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.01.2025." muss es heißen: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 14.01.2025." Punkt 5.1.11 "Auftragsunterlagen": Anstatt: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/10/2024 00:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 00:00:00 ...". Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe": Anstatt: "... Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2024 10:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2024 10:00:00 ...". Anstatt: "... Eröffnungsdatum: 10/10/2024 10:01:00 ..." muss es heißen: "... Eröffnungsdatum: 30/10/2024 10:01:00 ...". zu Punkt 5.1 "Los: LOT-0002, Titel: Monitore" der Auftragsbekanntmachung: Punkt 5.1.1. "Zweck", "Optionen:" wird um folgenden Passus ergänzt: "Während der Vertragslaufzeit sind die Auftraggeber berechtigt, statt den vom Auftragnehmer ursprünglich angebotenen Produkten / Geräten die ggf. nach dem Zuschlag verfügbar gewordenen Produkte / Geräte der nachfolgenden Gerätegeneration / Upgrades, welche die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Anforderungen erfüllen, zu den vertraglich vereinbarten Regelungen und Bedingungen zu dem dann gültigen Listenpreis abzüglich der in Punkt 4. "Preiszusammenstellung" aufgeführten Rabattsätze vom Auftragnehmer abzufordern. (Innovationsklausel)" Punkt 5.1.6 "Allgemeine Informationen": Anstatt: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.01.2025." muss es heißen: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 14.01.2025.". Punkt 5.1.11 "Auftragsunterlagen": Anstatt: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/10/2024 00:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 00:00:00 ...". Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe": Anstatt: "... Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2024 10:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2024 10:00:00 ...". Anstatt: "... Eröffnungsdatum: 10/10/2024 10:01:00 ..." muss es heißen: "... Eröffnungsdatum: 30/10/2024 10:01:00 ...". zu Punkt 5.1 "Los: LOT-0003, Titel: Laptops" der Auftragsbekanntmachung: Punkt 5.1.1. "Zweck", "Optionen:" wird um folgenden Passus ergänzt: "Während der Vertragslaufzeit sind die Auftraggeber berechtigt, statt den vom Auftragnehmer ursprünglich angebotenen Produkten / Geräten die ggf. nach dem Zuschlag verfügbar gewordenen Produkte / Geräte der nachfolgenden Gerätegeneration / Upgrades, welche die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Anforderungen erfüllen, zu den vertraglich vereinbarten Regelungen und Bedingungen zu dem dann gültigen Listenpreis abzüglich der in Punkt 4. "Preiszusammenstellung" aufgeführten Rabattsätze vom Auftragnehmer abzufordern. (Innovationsklausel)" Punkt 5.1.6 "Allgemeine Informationen": Anstatt: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.01.2025." muss es heißen: "... 7. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 14.01.2025.". Punkt 5.1.11 "Auftragsunterlagen": Anstatt: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/10/2024 00:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 00:00:00 ...". Punkt 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe": Anstatt: "... Frist für den Eingang der Angebote: 10/10/2024 10:00:00 ..." muss es heißen: "... Frist für den Eingang der Angebote: 30/10/2024 10:00:00 ...". Anstatt: "... Eröffnungsdatum: 10/10/2024 10:01:00 ..." muss es heißen: "... Eröffnungsdatum: 30/10/2024 10:01:00 ...".
“Die Auftraggeber verlängern die bisher am 10.10.2024, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 30.10.2024, 10.00 Uhr. In diesem...”
Die Auftraggeber verlängern die bisher am 10.10.2024, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 30.10.2024, 10.00 Uhr. In diesem Zusammenhang verlängern die Auftraggeber zudem die bisher am 06.01.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 14.01.2025. Die Information über die in den Vergabeunterlagen festgelegte Option "Innovationsklausel" (vgl. Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung) wird aufgenommen.
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Quelle: OJS 2024/S 194-599826 (2024-10-02)