Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld beabsichtigt, eine Schulmensa mit ca. 550 m2 BGF für zwei nah beieinander liegende Grundschulstandorte neu zu bauen, um die räumlichen Anforderungen für den ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter umsetzen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Realisierungswettbewerb Neubau Grundschulmensa Clausthal-Zellerfeld
Kurze Beschreibung:
“Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld beabsichtigt, eine Schulmensa mit ca. 550 m2 BGF für zwei nah beieinander liegende Grundschulstandorte...”
Kurze Beschreibung
Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld beabsichtigt, eine Schulmensa mit ca. 550 m2 BGF für zwei nah beieinander liegende Grundschulstandorte neu zu bauen, um die räumlichen Anforderungen für den ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter umsetzen zu können.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 10 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 10 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. . Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen und Ingenieur:innen der Tragwerksplanung sowie der Elektro- und Versorgungstechnik im Rahmen einer Generalplanung. . Vergeben werden im Rahmen der Generalplanung die Leistungsphasen 1 - 8 gemäß §§ 34, 39, 55 HOAI und 1 - 6 gemäß § 51 HOAI . Im Regelfall beabsichtigt die Auftraggeberin, nur mit den Verfasser:innen des ersten Preises über die Auftragsvergabe zu verhandeln. Ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 VgV im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern soll nur durchgeführt werden, wenn die Auftraggeberin aus wichtigen Gründen vom Votum des Preisgerichts abweicht (RPW 2013, §8(2)). Der Zuschlag soll dann an das wirtschaftlich günstigste Angebot entsprechend der in der Einladung zur Verhandlung genannten Kriterien erfolgen. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts würde dann bei den Bewertungskriterien mit 50 % berücksichtigt werden. Die Kriterien würden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen des VgV-Verfahrens detailliert mitgeteilt.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Berufszulassung: Zur Teilnahme zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Ingenieur:innen der Tragwerksplanung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Berufszulassung: Zur Teilnahme zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Ingenieur:innen der Tragwerksplanung und Ingenieur:innen der Technischen Ausrüstung, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestumsatz: Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mindestumsatz: Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 150.000,- EUR p.a. im Mittel. Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8, im Sinne § 55 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 150.000,- EUR p.a. im Mittel.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Beruffshaftpflichtversicherung: Folgende Mindestanforderungen wird an die Bewerbenden gestellt: Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beruffshaftpflichtversicherung: Folgende Mindestanforderungen wird an die Bewerbenden gestellt: Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für die jeweils zu erbringenden Leistungen OBJEKTPLANUNG, FREIANLAGEN, TRAGWERKSPLANUNG, TECHNISCHE AUSRÜSTUNG Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme gem. RBBau für Personenschäden je Schadensfall von mindestens Objektplanung: 1.500.000,- Euro; Freianlagen: 1.500.000,- Euro; Tragwerksplanung 1.500.000,- Euro; Technische Ausrüstung: 1.500.000,- Euro und für sonstige Schäden je Schadensfall von mindestens Objektplanung: 1.000.000,- Euro; Freianlagen: 500.000,- Euro; Tragwerksplanung 1.000.000,- Euro; Technische Ausrüstung: 1.000.000,- Euro oder eine Erklärung, dass die bietende Person/jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard).
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHHMEA
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHHMEA
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "dtvp.de" (https:// www.dtvp.de) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF- Dateien, die im Internet - Link siehe diese Bekanntmachung - heruntergeladen werden können. . Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden, vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einer*m Büroinhaber*in, Geschäftsführer*in und/ oder bevollmächtigten Vertreter:in zu signieren und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung bis zu der genannten Frist einzureichen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter:in der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und signiert das Bewerbungsformular. Als Signatur reicht bei elektronischen Bewerbungen wir hier die Textform gem. § 126b BGB. . Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig! . Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerbenden und Bewerbendengemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Rückfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. . Sollten mehr als 10 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungskriterien erfüllen, entscheidet das Los. Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 10 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten. .
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2024/S 016-045985 (2024-01-22)