Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg lobt einen einphasigen, nicht offenen architektonischen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb n. RPW 2013 aus, der einem Verhandlungsverfahren nach nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung (VgV) vorgeschaltet ist. Ziel des Wettbewerbs ist die Auswahl eines realisierbaren Entwurfs für den Umbau der Hugenottenhalle und der Stadtbibliothek, die sich auf überzeugende Weise mit den städtebaulichen, freiraumplanerischen, architektonischen und funktionalen Ansprüchen des Ortes und des Raumprogramms auseinandersetzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Realisierungswettbewerb Umbau Hugenottenhalle / Stadtbibliothek zu einem Dritten Ort
Kurze Beschreibung:
“Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg lobt einen einphasigen, nicht offenen architektonischen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb n. RPW 2013...”
Kurze Beschreibung
Der Magistrat der Stadt Neu-Isenburg lobt einen einphasigen, nicht offenen architektonischen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb n. RPW 2013 aus, der einem Verhandlungsverfahren nach nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 Vergabeverordnung (VgV) vorgeschaltet ist. Ziel des Wettbewerbs ist die Auswahl eines realisierbaren Entwurfs für den Umbau der Hugenottenhalle und der Stadtbibliothek, die sich auf überzeugende Weise mit den städtebaulichen, freiraumplanerischen, architektonischen und funktionalen Ansprüchen des Ortes und des Raumprogramms auseinandersetzt.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hugenottenhalle und Bibliothek der Stadt Neu-Isenburg, die im Jahr 1976 errichtet wurden, sind trotz der Verwendung hochwertiger Baumaterialien, trotz...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hugenottenhalle und Bibliothek der Stadt Neu-Isenburg, die im Jahr 1976 errichtet wurden, sind trotz der Verwendung hochwertiger Baumaterialien, trotz laufender Pflege und Instandsetzung, in baulicher, technischer und funktionaler Hinsicht in die Jahre gekommen. Auch im Bereich der umgebenden und angrenzenden öffentlichen Freiflächen, wie dem Rosenauplatz im Übergang zum Isenburg-Zentrum und dem Vorplatz der Hugenottenhalle zur Frankfurter Straße besteht Erneuerungsbedarf. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neu-Isenburg hat daher im Jahr 2020 den Beschluss gefasst, den gesamten Gebäudekomplex zu sanieren und funktional wie gestalterisch zu optimieren. Ziel ist, die Hugenottenhalle gemeinsam mit der Stadtbibliothek und der zu integrierenden Volkhochschule im Rahmen einer baulichen Sanierung und Erweiterung, begleitet von diversen organisatorischen und funktionalen Maßnahmen, zu einem Kultur- und Bildungszentrum im Sinne eines 'Dritten Ortes' zu entwickeln. Im Ergebnis soll das Gebäudeensemble in zentraler Innenstadtlage sowohl für die Bürger*innen der Stadt Neu-Isenburg als kulturelles "Foyer und Wohnzimmer" der Stadt als auch als Kultur- und Begegnungsort in der Metropolregion Rhein-Main Anziehungskraft entfalten und zu einem Imagegeber für die Stadt werden. Hierzu ist das zu modernisieren Bestandsgebäude im Zusammenwirken mit seiner Erweiterung funktional und architektonisch anspruchsvoll sowie nachhaltig weiterzuentwickeln und ansprechend in das ebenfalls aufzuwertende städtebauliche Umfeld zu integrieren. Dabei ist die heutige Fläche von 10.440 m² BGF um ca. 4.110 m² BGF auf 14.550 m² BGF zu erweitern. Basierend auf einer vorliegenden Machbarkeitsstudie werden hierfür Gesamtkosten in Höhe von 42.000,000 Euro (brutto) angenommen. Zulassungskriterien (Mindestanforderungen): - Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gem. § 46 (2) VgV - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123+124 GWB vorliegen. bzw. Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB - Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation/en durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen - Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen od. Kreditversicherer mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen müssen jeweils 2-mal jährlich zur Verfügung stehen. - Alternativ ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, ohne Vorbehalte und nicht älter als 6 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorzulegen. Sofern der Versicherungsschutz nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen wird, muss er für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nach-gewiesen werden. - Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit der Angabe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform im Bewerberbogen gem. § 126b BGB. - Referenzprojekte (Angabe im Bewerberbogen): Nachweis von zwei realisierten Referenzprojekten im Bereich Architektur und einem Referenzprojekt im Bereich Landschaftsarchitektur. Die Referenzen sind anhand von exemplarischen Fotos / Perspektivzeichnungen Planunterlagen sowie ausgefüllten Projektdatenbögen darzustellen. Hierzu sind 4 Dateien mit Bildern und Plänen der genannten Referenzen gemäß der zur Verfügung stehenden Vorlagen an das Büro Freischlad + Holz zu übersenden. Pro Bilddatei soll max. 1 Projekt dargestellt werden. Die Bilddateien sind im jpeg-Format zu übergeben. Bilder, die mehr als 500 KB Speicherplatz benötigen, werden nicht akzeptiert. Referenzen Architektur: - Zwei Referenzprojekte, Einstufung min. Honorarzone III (n. § 35 HOAI), welche durch zwei realisierte Projekte, im Bereich Kulturbauten nach Musterbauordnung (Stand 2019), davon mindestens eines als Sanierung nachgewiesen werden können. - Die Projekte dürfen am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs nicht älter als 10 Jahre sein (Stichtag der abgeschlossenen Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI 31.12.2013). Ein realisiertes Objekt im Bereich Kulturbauten muss mindestens ein Bauvolumen von 8 Mio. EUR (Brutto n. DIN 276 KG 300 - 400) aufweisen. - Die Darstellung der Referenzprojekte soll enthalten: Auftraggeber, Art und Titel des Projektes, Ort, Angabe der Projektgröße in qm NF / BGF, Gesamtbaukosten EUR (Brutto n. DIN 276 KG 300 - 400), beauftragter Leistungsumfang (LPH 2 - 8), Realisierungszeitraum (Tag / Monat / Jahr), Kurzbeschreibung des Projektes. Referenz Landschaftsarchitektur: - Ein Referenzprojekt: Das landschaftsarchitektonische Konzept darf am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs nicht älter als 10 Jahre sein (Stichtag der abgeschlossenen Leistungsphase 3 31.12.2013). Das Referenzprojekt muss eine Größenordnung von ca. 0,50 ha aufweisen. Der Schwerpunkt sollte im Bereich der Gestaltung eines öffentlichen Freiraums liegen. - Die Darstellung des Referenzprojektes soll enthalten: Auftraggeber, Art und Titel des Projektes, Ort, Angabe der Projektgröße in ha, Bearbeitungszeitraum (Tag / Monat / Jahr), Kurzbeschreibung des Projektes. Entsprechend §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-23 17:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten*innen. Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten*innen. Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnungen Architekt*in sowie Landschaftsarchitekt*in zu tragen und nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Verantwortlichen mit entsprechender Qualifikation benennen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Bewerberin / des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gemäß Artikel 46 - 49 gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der/die bevollmächtige Vertreter*in der juristischen Person und der Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigte(n) Vertreter*in zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Zeitpunkt der Auslobung gegeben sein. Die Teilnehmer*innen dürfen während des gesamten Verfahrens keine anderen als die in der Verfassererklärung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen, weder als Mitverfasser*innen noch als freie Mitarbeiter*innen. Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und gibt mit der Wettbewerbsarbeit eine Verfassererklärung gemäß § 5 Abs. 3 RPW 2013 ab. Sachverständige, Fachplaner*innen und andere Berater*innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsleistung entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Pro Teilnehmer*in bzw. Arbeitsgemeinschaft darf nur eine Wettbewerbsarbeit eingereicht werden.