Regeneration Hörsaalausstattung CUSA

Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Für die Computerunterstützte Sprachausbildung (CUSA), soll die Hörsaalausstattung regeneriert werden. Hiefür sollen die gem. LB geforderten Mengen an Kopfhöreranlagen mit Zubehör beschafft werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Regeneration Hörsaalausstattung CUSA
Referenznummer: Y/U2DH/QA031/48930
Kurze Beschreibung:
Für die Computerunterstützte Sprachausbildung (CUSA), soll die Hörsaalausstattung regeneriert werden. Hiefür sollen die gem. LB geforderten Mengen an Kopfhöreranlagen mit Zubehör beschafft werden.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mikrofone und Sprechgeräte 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Es handelt sich um eine Regeneration von Teilen die bereits in Nutzung sind. Die gleiche Aussattung soll wieder beschafft werden um den Erfahrungs- und Wissensaustausch innerhalb der Bundeswehr sicherzustellen.
Stadt: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-27 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen, diese gem. § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Konkurs
Korruption
Vergleichsverfahren

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Registrierungsnummer: 991-19517-91
Postanschrift: Ferdinand-Sauberbruch-Straße 1
Postleitzahl: Koblenz
Postort: 56073
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BAAINBw U2.4
E-Mail: baainbwu2.4@bundeswehr.org 📧
Telefon: 0261 40018295 📞
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=654075 🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 0228 94990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 083-250635 (2024-04-25)