Auftragsbekanntmachung (2024-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Containerstandorten / Leerung von Straßenpapierkörben / Nachfüllung Tütenstation
Kurze Beschreibung:
“Reinigung von Containerstandorten, Leerung und Unterhaltung von Straßenpapierkörben und Tütenstationen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Wöchentliche Reinigung von 59 Containerstandorten”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entleerung von Abfallbehältern📦
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Leerung von 445 Straßenpapierkörben sowie Nachfüllung von 29 Tüten-Stationen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung 124 LD” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Zur Abgabe eines Angebotes muss ein Präqualifikationsnachweis oder die Eigenerklärung zur
Eignung vorliegen. Zusätzlich dürfen nur Firmen, die ein EFB-...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Zur Abgabe eines Angebotes muss ein Präqualifikationsnachweis oder die Eigenerklärung zur
Eignung vorliegen. Zusätzlich dürfen nur Firmen, die ein EFB- Zertifikat besitzen und nachweisen
können, ein Angebot abgeben. Außerdem müssen 3 Referenzen von Kommunen ab einer Ein-
wohnerzahl von 30.000 Einwohner in dem Zeitraum von 2021 bis 2023
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YBWY1FKHCYXK
Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags,...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBWY1FKHCYXK
Etwaige Vorverträge, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragsnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.
Vertragsgrundlage sind ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (z. B. VOL/B oder VOB/B etc.).
Das Angebotsschreiben und das Leistungsverzeichnis sind zwingend vorzulegen.
Losweise Vergabe:
Die Vergabe erfolgt losweise.
Sollte ein Rabatt mit der Voraussetzung gewährt werden, dass alle Lose an einen Anbieter vergeben werden, muss der rabattierte Betrag je Los der preisgünstigste sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, OHNE in Verhandlungen einzutreten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
10-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung der Rüge durch den Auftraggeber,
die Fristen des § 135 Abs. 2 GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 010-027094 (2024-01-12)