Reinigungsdienstleistungen beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen

Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen

Reinigungsdienstleistungen beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen: kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München Los 1: Durchführung der Unterhaltsreinigung Los 2: Durchführung der Glasreinigung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-03-13 Auftragsbekanntmachung
2024-03-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienstleistungen beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Referenznummer: 0270.ZV-33-22-2
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen: kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München Los 1: Durchführung der Unterhaltsreinigung Los 2: Durchführung der Glasreinigung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 0021747b-6ae1-4d8c-8cfe-9c7475a13dd3
Titel: Unterhaltsreinigung
Beschreibung der Beschaffung:
Es ist die Unterhaltsreinigung der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen zu bepreisen.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate – längstens bis zum 30.06.2029 –, wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Vertragsjahres (30.06.).
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: adf4d8c9-3f25-4d70-86f1-178f2bb337d7
Titel: Glasreinigung
Beschreibung der Beschaffung:
Es ist die Fenster- und Glasreinigung der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen zu bepreisen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Ort der Leistung: Freising 🏙️
Postleitzahl: 85356
Stadt: München-Flughafen
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", "Dokumentenverzeichnis" und "Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Rechtsgrundlage:
Vergleiche hierzu §§ 14 Abs. 2 Satz 1, 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) (Offenes Verfahren).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-04-15 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-08 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedsstaates zu erklären. * Das Dokument "Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
I.) Mindestjahresumsatz; II.) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: I.) Eigenerklärung Mindestjahresumsatz (Ausschlusskriterium): Es wird ein Mindestjahresumsatz gesamt i. H. v. 750.000 € (netto) und ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages i. H. v. 250.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022 und 2023) verlangt. * Zum Beleg dessen ist i. R. d. Dokuments "Eigenerklärung Mindestjahresumsätze (Lose)" der Jahresumsatz gesamt sowie im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Reinigungsdienstleistungen) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) anzugeben. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. * Als Beleg der Eignung ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters ODER entsprechend testierte Jahresabschlüsse ODER entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, einen entsprechenden Beleg auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. * II.) Eigenerklärung Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium): Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen der Versicherungssumme je Schadensfall abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten: • Personenschäden i. H. v. 5.000.000 €, • Sachschäden i. H. v. 1.000.000 €, • Vermögensschäden i. H. v. 1.000.000 €, • Schlüsselschäden i. H. v. 1.000.000 €, • Obhuts-/Tätigkeitsschäden i. H. v. 1.000.000 €, • Umwelthaftpflichtschäden i. H. v. 2.500.000 €. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr betragen. Bei Umwelthaftpflichtschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme. * Hierzu ist gemäß dem Dokument "Eigenerklärung Berufs-Betriebshaftpflichtversicherung (Lose)" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. * Als Beleg der Eignung ist eine schriftliche Zusicherung einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe [Mindestanforderung: s. o.] abgeschlossen werden kann, ODER ein entsprechender Versicherungsnachweis einer Versicherungsgesellschaft, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe [Mindestanforderung: s. u.] bereits besteht, als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Kriteriums leisten, einen entsprechenden Beleg auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
I.) Referenzen; II.) Qualitätssicherung; III.) Umweltmanagementmaßnahmen: I.) Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens drei Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte Reinigungsdienstleistungen mit dem Angebot vorzulegen. (Ausschlusskriterium). * Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen): • die Referenzen müssen aus einem vergleichbaren Bereich (Gemeinschaftunterkünfte) stammen. • die Leistung muss mindestens jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein. • die Jahres-Reinigungsflächen der Referenzen müssen jeweils mindestens 50% der ausgeschriebenen gesamten Jahres-Reinigungsfläche (also 247.362,5 m²) entsprechen. * Als Beleg der Eignung sind mindestens drei geeignete Referenzen in dem Dokument "Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben • zum Auftragnehmer des Referenzauftrags, • zur Bezeichnung der Leistung, • zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende), • zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro, • zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten, •zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen. * Das ausgefüllte Dokument "Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Da die Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung dienen, wird darauf hingewiesen, dass hier nur Referenzen von Unternehmen berücksichtigt werden, welche an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder zum Teil mitwirken. * Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. * Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als drei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von drei geeigneten Referenzen. * II.) Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (Ausschlusskriterium). Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder eine gleichwertige Zertifizierung verlangt. Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein. * Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags mitwirken, einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen. * III.) Angaben zu den Umweltmanagementmaßnahmen des Unternehmens (Ausschlusskriterium). Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001(Umweltmanagement) oder eine gleichwertige Zertifizierung verlangt. Die Zertifizierung über das bestehende Umweltmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein. * Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags mitwirken, einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die Zentrale Vergabestelle überprüft daher gem. § 42 Abs. 1 VgV das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. * Das Dokument ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten (reinen Unterauftragnehmern, eignungsverleihenden Unterauftragnehmern und rein eignungsverleihenden Dritten). Auch hier haben sämtliche Dritte das Dokument vorzulegen. Ein solches bedarf es in diesem Fall aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentrale Vergabestelle.
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Information: Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt, § 122 Abs. 2 S. 1 GWB. Angebote von Unternehmen, welche die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden daher gem. § 57 Abs. 1 Var. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Zentrale Vergabestelle überprüft in der Folge gem. § 42 Abs. 1 VgV die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien. Die Eignungskriterien sowie die hierzu abzugebenden Erklärungen und Belege sind unter Nr. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgelistet. * Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggfs. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen einzureichen. * Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird im Übrigen auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie zudem bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV.
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§ 53 VgV regelt die Form, die Übermittlung und den Inhalt von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten. Angebote, die diesen Erfordernissen nicht genügen, werden gem. § 57 Abs. 1 Var. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. * Um u.a. den Anforderungen in § 53 Abs. 9 VgV nachzukommen, reichen Bietergemeinschaften bitte mit Angebotsabgabe das auf Seite 1 bis 4 vollständig ausgefüllte Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft ein. Seite 5 des Dokuments ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erst auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle vorzulegen. * Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe das vollständig ausgefüllte Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle ist im Laufe des weiteren Verfahren zudem das Formular "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen, vgl. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV. Ist beabsichtigt, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe mittels des Formular "Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" die betreffenden Teile des Auftrags aufzuzeigen. Sofern zumutbar sind mit Angebotsabgabe zudem die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ist ein solches zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zumutbar, fordert die Zentrale Vergabestelle zumindest vor Zuschlagserteilung den Bieter bzw. den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft hierzu auf. Daneben ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle das vollständig ausgefüllte Dokument "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe" vom Bieter bzw. dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Eigenerklärung Sanktionen Russland: Mit der Verordnung EU 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Die Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014", in welchem Sie auch den vollständigen Wortlaut von Art. 5 k der Verordnung (EU) 833/2014 finden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. (Ausschlusskriterium) * Das Dokument "Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllte mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist es mit Angebotsabgabe vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die Gemeinschaft vorzulegen.
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In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g. Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister". * Das Dokument "Abfrage Wettbewerbsregister" ist vollständig ausgefüllt vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen.
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Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz: Die Erklärung zum Dokument „Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz“ ist Ihrem Angebot beizulegen. Hiermit erklären Sie, dass Sie das Dokument „Verpflichtung Verpflichtungsgesetz“ inkl. der zugehörigen Anlagen zur Kenntnis genommen haben und im Falle der Auftragserteilung eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern zur Verfügung stellen werden, die mit einer Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 Abs. 1 Verpflichtungsgesetz (VerpflG) einverstanden sind.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Nationale Registrierungsnummer: b7f482d7-311c-4aa3-b140-36edd1f69c31
Postanschrift: Am Hochfeldweg 20
Postleitzahl: 85051
Postort: Ingolstadt
Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lfar.bayern.de 📧
Telefon: +49 845090000 📞
Fax: +49 84509000500 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/524fcdda-40c9-4378-8492-e79fca582ffa 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/524fcdda-40c9-4378-8492-e79fca582ffa 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Eine Besichtigung der Liegenschaft ist zwingend vorgegeben. Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Nach der Ortsbesichtigung wird seitens des (öffentlichen) Auftraggebers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Falls kein Besichtigungstermin wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich bis spätestens (einschließlich) 04.04.2024. Nähere Informationen zur Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen. * Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 054-158037 (2024-03-13)
Auftragsbekanntmachung (2024-03-21)
Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ad0358a5-007f-4749-83fa-64552e15bcac 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/ad0358a5-007f-4749-83fa-64552e15bcac 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-21+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Preisblatt zu Los 1 wurde aufgrund eines Formelfehlers im Tabellenblatt "SVS OL" bei Zelle D58 korrigiert.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e7055c6d-fc23-4cea-9a0c-9d433a2a2934-01
Quelle: OJS 2024/S 059-174441 (2024-03-21)