Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I.) Referenzen; II.) Qualitätssicherung; III.) Umweltmanagementmaßnahmen: I.) Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens drei Jahren (gerechnet ab dem Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte Reinigungsdienstleistungen mit dem Angebot vorzulegen. (Ausschlusskriterium). *
Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen):
• die Referenzen müssen aus einem vergleichbaren Bereich (Gemeinschaftunterkünfte) stammen.
• die Leistung muss mindestens jeweils für einen Zeitraum von einem Jahr erbracht worden sein.
• die Jahres-Reinigungsflächen der Referenzen müssen jeweils mindestens 50% der ausgeschriebenen gesamten Jahres-Reinigungsfläche (also 247.362,5 m²) entsprechen. *
Als Beleg der Eignung sind mindestens drei geeignete Referenzen in dem Dokument "Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Dokument insbesondere Angaben
• zum Auftragnehmer des Referenzauftrags,
• zur Bezeichnung der Leistung,
• zum Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende),
• zum jährlichen Nettoauftragswert in Euro,
• zur Angabe des Namens und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten,
•zur Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen. *
Das ausgefüllte Dokument "Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Da die Referenzen zum Nachweis von Erfahrungen auf dem Gebiet der nachgefragten Leistung dienen, wird darauf hingewiesen, dass hier nur Referenzen von Unternehmen berücksichtigt werden, welche an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung ganz oder zum Teil mitwirken. *
Die Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss alle geforderten Angaben enthalten und der Zentralen Vergabestelle die Prüfung ermöglichen, ob die Referenzen die Eignungsanforderungen erfüllen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor, die angegebenen Referenzen beim Auftraggeber der Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. *
Da das Austauschen einer nicht bedingungsgemäßen Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als drei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von drei geeigneten Referenzen. *
II.) Angaben zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens (Ausschlusskriterium).
Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder eine gleichwertige Zertifizierung verlangt. Die Zertifizierung über das bestehende Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein. * Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags mitwirken, einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen. *
III.) Angaben zu den Umweltmanagementmaßnahmen des Unternehmens (Ausschlusskriterium).
Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001(Umweltmanagement) oder eine gleichwertige Zertifizierung verlangt. Die Zertifizierung über das bestehende Umweltmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden sein. * Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die an der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags mitwirken, einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen.