Beschreibung der Beschaffung
Ziel ist die ordentliche Unterhaltsreinigung der Räumlichkeiten des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg in der Wolframstraße 89-92 in 12105 Berlin.
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Weitere Anforderungen an das Reinigungspersonal:
• Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal ausreichend und regelmäßig zu schulen, weiterzubilden und durch die zuständigen Aufsichtskräfte (Objektleitung) zu überwachen.;
• Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Objektreinigung sicherzustellen, hat der AN eine qualifizierte Gesamtobjektleitung sowie eine Vertretung dem AG zu benennen. Die Objektleitung ist für die ordnungsgemäße Organisation und Koordination der Reinigungsleistungen beim AG verantwortlich. Die Gesamtobjektleitung koordiniert und kontrolliert die jeweilige Leistungserbringung sowie das eingesetzte Personal und steht dem AG als verantwortliche Ansprechperson zur Verfügung.;
• Die Objektleitung (oder bei Abwesenheit deren Vertretung) muss zu den üblichen Geschäftszeiten der Dienststelle erreichbar sein. Eine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr wird vereinbart. Die Objektleitung (oder bei Abwesenheit deren Vertretung) muss im Kontakt zu dem eingesetzten Personal vor Ort stehen.;
• Die Anwesenheit des Reinigungspersonals ist täglich in einem Anwesenheitsbuch (oder vergleichbaren / sinngemäßen Systemen) zu dokumentieren. Auf Wunsch des AG gewährt der AN dem AG Einsicht in das Anwesenheitsbuch. Der AG steht für die Korrektheit der Angaben ein.;
• Die Anwesenheit der Objektleitung ist analog wie bei den Reinigungskräften in einem Anwesenheitsbuch (oder vergleichbaren / sinngemäßen Systemen) zu dokumentieren. Auf Wunsch des AG gewährt der AN dem AG Einsicht in das Anwesenheitsbuch. Der AG steht für die Korrektheit der Angaben ein.
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Anforderungen an die Ausführung der Reinigung:
- Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen an die Ausführung der Unterhaltsreinigung haben das Ziel des Werterhalts des Objektes sowie die Sauberkeit und Hygiene sicherzustellen. Die Reinigungsstandards sind für die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Leistungsgegenstände anzuwenden.;
- Die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht, pünktlich, gründlich, schonend und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.;
- Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Utensilien müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sind auf Kosten des AN stets funktionsfähig, sauber und hygienisch einwandfrei zu halten.;
- Die benötigte Ausstattung (z.B. Reinigungswagen mit Zubehör, Staubsauger, Reinigungsautomaten, Poliermaschinen, ...) sind für die Unterhaltsreinigung in ausreichender Zahl durch den AN zur Verfügung zu stellen. Sie müssen den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetztes und den VDE-Vorschriften entsprechen.;
- Die elektrischen Betriebs- bzw. Arbeitsmittel sind regelmäßig gemäß DGUV Vorschrift 3 auf Kosten des AN durch eine befähigte Person zu prüfen. Die Prüfergebenisse sind zu dokumentieren und dem AG auf Verlangen vorzulegen.;
- Um die Hygiene in der Reinigung zu gewährleisten, ist das Vier-Farben-System anzuwenden.
- Der AN sorgt dafür, dass durch das eingesetzte Personal die Trennung der Bereiche eingehalten wird – zum Beispiel durch die Nutzung verschieden farbiger Eimer und dazu passendem Material.
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Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“.
Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 30. Juli 2024 an die GMSH AöR, Geschäftsbereich Beschaffung, Frau Nadine Seehaase. Die Termine können zwischen der 33. und 34. KW stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist am Haupteingang (Drehtür) des Objektes. Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bieter ist verpflichtet seine Kenntnis aus der Besichtigung in seine Kalkulation einzubeziehen. Er versichert ausdrücklich, dass die ihm zur Kalkulation vorgelegten Berechnungen, Beschreibungen und sonstige Unterlagen ausreichend zur Kalkulation der von ihm angebotenen Preise waren. Mit den vereinbarten Preisen ist alles abgegolten und vergütet, was zur vollständigen, ordnungs- und funktionsgemäßen Ausführung der Vertragsleistung notwendig ist. Fragen zur Vergabe werden während der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Es besteht die Möglichkeit Fragen schriftlich als Bieterfrage einzureichen. -----------------------------
Die Besichtigungstermine sind unter folgender E-Mailadresse anzumelden:
Nadine.Seehaase@gmsh.de ---------------------------------
Der AG benennt dem AN zu Auftragsbeginn die konkreten Ansprechpartner/innen für die Zusammenarbeit zwischen AN und AG.
Die Objektbesichtigung erfolgt nach einem einheitlich festgelegten Ablaufschema. Die Bieter erhalten mit dieser Begehung den gleichen Wissensstand.
Dem Bieter wird vom Auftraggeber die ordnungsgemäße Teilnahme am Besichtigungstermin bescheinigt. Die unterzeichnete Bestätigung ist - als Nachweis - mit der elektronischen Angebotsabgabe einzureichen bzw. hochzuladen.