Reinigungsleistung Parkeinrichtungen

IFG Ingolstadt AöR

Die IFG Ingolstadt AöR schreibt die Reinigungsleistung der Parkeinrichtungen Tiefgaragen und Parkhäuser aus

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-12-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsleistung Parkeinrichtungen
Referenznummer: 12/2024/06
Kurze Beschreibung:
Die IFG Ingolstadt AöR schreibt die Reinigungsleistung der Parkeinrichtungen Tiefgaragen und Parkhäuser aus
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: Los1 TG Theater West
Titel: Tiefgarage Theater West
Beschreibung der Beschaffung: Reinigungsleistung der Tiefgarage
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-02-12 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Siehe Auftragsunterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: IFG Ingolstadt AöR
Nationale Registrierungsnummer: Ust-IdNr: DE128585661
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Wagnerwirtsgasse 2
Postleitzahl: 85049
Postort: Ingolstadt
Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe-ifg@ingolstadt.de 📧
Telefon: +49 8413053094 📞
Fax: +49 8413053099 📠
URL: https://www.ifg-ingolstadt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=304885 🌏
Teilnahme-URL: https://staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabkammer Südbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-ob-bayern.de 📧
Telefon: 089 21762411 📞
Fax: 089 21762847 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 241-757371 (2024-12-10)