Reinigungsleistung -Technisches Rathaus, Bibliothek, WC-Lindenstraße

Barlachstadt Güstrow

Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Vergabe der Reinigungsdienstleistungen in folgenden Objekten: - Technisches Rathaus, Baustraße 33 - Bibliothek, Am Wall 2 - öffentliche Toilette, Lindenstraße 12

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsleistung -Technisches Rathaus, Bibliothek, WC-Lindenstraße
Referenznummer: 1190005-02-10/24-001-05
Kurze Beschreibung:
Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Vergabe der Reinigungsdienstleistungen in folgenden Objekten: - Technisches Rathaus, Baustraße 33 - Bibliothek, Am Wall 2 - öffentliche Toilette, Lindenstraße 12
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 1190005-02-10/24-001-05
Beschreibung der Beschaffung: Näheres entnehmen Sie Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 18273
Stadt: Güstrow
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landkreis Rostock 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschwerdemanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-23 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-23 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-23 11:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-16 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweise zur Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV. (Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder die schriftliche Bestätigung eines Versicherers hinsichtlich des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall oder des Abschlusses einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung eines Mitgliedes ausreichend.) Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV). Bieter, die keine EEE besitzen, reichen den Nachweis des Versicherers ein. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Nachweis der beruflichen Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Nachweis von min. 3 vergleichbaren Referenzen in den letzten 3 Jahren. Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV). Bieter, die keine EEE besitzen, reichen zum Nachweis die Referenzen ein. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Verpflichtungserklärungen zur Umsetzung der §§ 9, 10 Vergabegesetz M-V. Die Verpflichtungserklärung ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. 2. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen. Die Eigenerklärung ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB. Die Eigenerklärung ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. 4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576. Die Eigenerklärung ist unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Barlachstadt Güstrow
Nationale Registrierungsnummer: 13072043-K000-37
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Region: Landkreis Rostock 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@guestrow.de 📧
Telefon: +493843 769 - 108 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYXYY2E/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYXYY2E 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYXYY2E 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYXYY2E
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg- Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: 13072043-K000-37
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 385-5885164 📞
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 079-238331 (2024-04-18)