Restabfallentsorgung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine, ab 01.06.2025
Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 22.000 Mg gemischter Siedlungsabfälle, ab dem 01.06.2025. Zum überwiegenden Teil (ca. 3/5) handelt es sich um gemischte Siedlungsabfälle aus der Abfallsammlung der privaten Haushaltungen. Die übrige Menge besteht zu etwa gleichen Teilen aus Sperrmüllabfällen und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-10.
Wer? Wie?- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-07-10 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Restabfallentsorgung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine, ab 01.06.2025
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Menge: 22000.0 Tonne
Zusätzliche Informationen:
Postleitzahl: 31249
Stadt: Hohenhameln-Stedum
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Peine 🏙️
Dauer: 67 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieter erhalten Punkte (bis zu 5) für die Transportentfernung zwischen Abfallentsorgungszentrum Stedum (AEZ) und der/den Entsorgungsanlage(n), an die die Abfälle angeliefert werden. Je kürzer die Entfernung, desto mehr Punkte erhalten die Bieter
Bieter erhalten Punkte (bis zu 15) für die Hochwertigkeit ihrer Verwertung. Maßgeblich ist, welcher Anteil der Abfälle, ggf. nach Vorbehandlung, energetisch nach der R1-Klassifikation der Anlage 2 zum KrWG oder stofflich mit einem Verwertungsverfahren gemäß einer Klassifikation der Anlage 2 zum KrWG verwertet wird.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt: Hohenhameln/Stedum
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-26 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-26 10:30:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-26 10:30:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Region: Peine 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rechnung@ab-peine.de 📧
Telefon: +49 51 7177 910 📞
URL: https://www.ab-peine.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15847515 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E15847515 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131 15 3308 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 135-420415 (2024-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Restabfallentsorgung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine, ab 01.06.2025
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 22.000 Mg gemischter Siedlungsabfälle, ab dem
01.06.2025. Zum überwiegenden Teil (ca. 3/5) handelt es sich um gemischte Siedlungsabfälle aus der Abfallsammlung der privaten Haushaltungen. Die übrige Menge besteht zu etwa gleichen Teilen aus Sperrmüllabfällen und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
E15847515
Menge: 22000.0 Tonne
Zusätzliche Informationen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Abfallentsorgungszentrum Stedum (AEZ), Hildesheimer Str. 15, 31249 Hohenhameln/Stedum ist Ort der Übernahme der Abfälle, im Übrigen wird der Ort für die Leistungserbringung weder gestellt noch vorgegeben.
Postanschrift: Hildesheimer Straße 15
Postleitzahl: 31249
Stadt: Hohenhameln-Stedum
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Peine 🏙️
Dauer: 67 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Einseitiges Recht des Auftraggebers, den Leistungszeitraum einmal um zwei Jahre bis zum 31.12.2032 zu verlängern.
Die Abfälle sind kontinuierlich zu übernehmen, transportieren und entsorgen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieter erhalten Punkte (bis zu 5) für die Transportentfernung zwischen Abfallentsorgungszentrum Stedum (AEZ) und der/den Entsorgungsanlage(n), an die die Abfälle angeliefert werden. Je kürzer die Entfernung, desto mehr Punkte erhalten die Bieter
Bieter erhalten Punkte (bis zu 15) für die Hochwertigkeit ihrer Verwertung. Maßgeblich ist, welcher Anteil der Abfälle, ggf. nach Vorbehandlung, energetisch nach der R1-Klassifikation der Anlage 2 zum KrWG oder stofflich mit einem Verwertungsverfahren gemäß einer Klassifikation der Anlage 2 zum KrWG verwertet wird.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Abfallentsorgungszentrum Stedum (AEZ), Hildesheimer Str. 15, 31249 Hohenhameln/Stedum ist die Übernahmestelle für die Abfälle. Im Übrigen wird der Ort für die Leistungserbringung weder gestellt noch vorgegeben.
Postanschrift: Hildesheimer Straße Nr. 15
Stadt: Hohenhameln/Stedum
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-26 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-26 10:30:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-26 10:30:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungs-bezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Übersicht und Angaben zum Bieter: Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses
Umsätze: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind (d. h. Übernahme, Transport und Entsorgung von Gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll aus privaten Haushaltungen), jeweils in
den letzten drei Geschäftsjahren. Formular vorhanden.
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Referenzen: Referenzangaben zu Leistungen, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind (d. h. Übernahme, Transport und Entsorgung von Gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll aus privaten Haushaltungen). Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahren vor der Bekanntmachung der Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse) • Beschreibung des Leistungsumfanges • Auftragssumme (netto) • Ausführungszeitraum Formular vorhanden. Auf gesonderte Aufforderung sind Auftraggeber-bestätigungen zu den angegebenen Referenzen vorzulegen.
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Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb: Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Alternativ kann dem Angebot bei entsprechender Begründung ein gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -stellen beigefügt werden. Formular vorhanden.
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Versicherungsschutz: Eigenerklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht (Formular vorhanden), alternativ der Nachweis einer solchen Versicherung. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Auftrag über mind. 5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 2 Mio. € für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungs-beginn unaufgefordert nachzuweisen.
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Gesamtkonzept der Leistungserbringung: Das Gesamtkonzept der Leistungserbringung ist anhand folgender Angaben und Nachweise dazulegen: a) Allgemeine Unternehmensangaben • zur technischen Ausrüstung des Unternehmens, • zur technischen Leitung des Unternehmens, • Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung. b) Angaben und Nachweise zur Logistik Der Bieter hat diejenige(n) Entsorgungsanlage(n), an die die Abfälle angeliefert wird bzw. werden („Anlieferungsort(e)“), als solche zu benennen (Formular vorhanden). Der Bieter hat die Transportentfernung von der Übernahmestelle zu dem/den Anlieferungsort(en) mit einem Ausdruck des Routenplaners IMPARGO nachzuweisen. Dieser Ausdruck hat eine detaillierte Beschreibung der Wegstrecke, der Entfernung und der erforderlichen Zeit zu enthalten. c) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung • Angaben zu der/den Entsorgungsanlage(n) (Formular vorhanden) • Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung der für die übernommenen Abfälle vorgesehenen Entsorgungswege. Sind für einzelne Abfallarten oder für Teilmengen von Abfällen unterschiedliche Entsorgungswege vorgesehen, so sind die vorgenannten Unterlagen und Angaben unter Nennung der für den Entsorgungsweg vorgesehenen Abfallmenge für jeden einzelnen Entsorgungsweg einzureichen. • Bei der Beschreibung sind auch die Flexibilität gegenüber Schwankungen in der Abfallmenge oder in der Abfallzusammensetzung sowie der Umgang mit Störstoffen bzw. gefährlichen Abfällen aufzuzeigen. • Angaben zum Bestehen eines Ausfallverbundes einschl. Benennung mindestens einer verfügbaren Ersatzentsorgungsanlage. • Entsorgungswege für Rest- und Störstoffe. • ggf. Zulässigkeit der Verbringung der Abfälle in das Ausland.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gewerberechtliche Voraussetzungen: Eigenerklärung zur Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Ausreichende Kapazitäten: Eigenerklärung, während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung Leistungen zu verfügen.
Unteraufträge: Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche (Formular vorhanden); freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formular vorhanden), auf gesonderte Aufforderung sind die Unterauftragnehmer aber zu benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften, wobei diese Haftung auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen bleibt (Formular vorhanden).
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Berufsgenossenschaft: Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Versicherungsschutz: Auf gesonderte Aufforderung ist eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung nachzuweisen. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.
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Handels- und Gewerberegisterauszüge: Auf gesonderte Aufforderung ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und ein aktueller Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO vorzulegen.
Bilanzen: Auf gesonderte Aufforderung sind Bilanzen oder Bilanzauszüge vorzulegen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
[ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) ] ---
[ § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabe-verfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) ] ---
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[ § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) ] ---
§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche) ] ---
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[ § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden ] ---
[ § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden ] ---
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§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 299a und 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) StGB ] ---
[ § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) ] ---
[ § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 333
(Vorteilsgewährung) und 334 (Bestechung) StGB, jeweils auch iVm § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) ] ---
[ § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) ] ---
Mehr anzeigen
[ § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). ] ---
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[§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. ] ---
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[ § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Ausschluss, wenn ein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser Verpflichtung nachweisen kann. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern oder Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. ] ---
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[ § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ]…
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§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. ] -
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§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] ---
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[ § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] ---
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[ § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. ] ---
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[ § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
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[ § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (vgl. auch § 6 VgV). ] ---
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§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. ] ---
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[§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. ] ---
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[ § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. ] ---
[§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ] ---
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[§ 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach 1. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, 2. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 SGB III, 3. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 AÜG oder 4. § 266a Abs. 1 bis 4 StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens weitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. ] ---
[ § 21 Abs. 1 Satz 1 AEntG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11 oder Abs. 2 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. ] ---
[ § 19 Abs. 1 Satz 1 MiLoG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11 oder Abs. 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. ] ---
[ § 4 Abs. 1 NTVergG: Öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland 1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 MiLoG mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des MiLoG und 2. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des AEntGbundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Kindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. § 4 Abs. 2 NTVergG: Fehlt bei Angebotsabgabe die Erklärung nach Absatz 1 und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. ] ---
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Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Nationale Registrierungsnummer:
Berichtseinheit-ID 00005471
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Region: Peine 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rechnung@ab-peine.de 📧
Telefon: +49 51 7177 910 📞
URL: https://www.ab-peine.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15847515 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E15847515 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131 15 3308 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 135-420415 (2024-07-10)
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