Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
ALLGEMEINES:
Die Eignung ist durch Vorlage der Präqualifizierungsnummer oder vorläufig durch die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) MIT DEM ANGEBOT nachzuweisen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es
sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der
EEE auch für diese anderen Unternehmen AUF GESONDERTES VERLANGEN vorzulegen.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Präqualifizierungsverzeichniseintrag (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (Vorlage MIT DEM ANGEBOT). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist deren Präqualifikation o. die Erfüllung der Voraussetzungen für eine solche AUF GESONDERTES VERLANGEN nachzuweisen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den vorläufigen Nachweis der Eignung durch Vorlage entweder der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung“ (FB 124) oder EEE, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (Vorlage MIT DEM ANGEBOT). Bei Einsatz von anderen Unternehmen hat AUF GESONDERTES VERLANGEN ebenfalls die Vorlage der Eigenerklärungen zu erfolgen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) AUF GESONDERTES VERLANGEN durch Vorlage der im Formblatt 124 bzw. EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb
einer bestimmten Frist nach Aufforderung zu bestätigen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
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MIT dem Angebot abzugeben:
- Nachweis zur Sachkunde nach TRG 519 und TRGS 521 („Asbestschein“)
- Nachweis Fachkunde KMF
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
(Abgabe MIT dem Angebot)
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Für evtl. Nachunternehmer (Formblatt 233) gilt:
Nachweise der Eignung durch Vorlage der Eigenerklärung (FB 124) unter Vorlage aller
Einzelnachweise (siehe „IM EINZELNEN“) bzw. Nachweis der Präqualifikation haben erst
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu erfolgen.
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Die auf gesondertes Verlangen nach Aufforderung durch den Auftraggeber
vorzulegenden Unterlagen/Nachweise/Bescheinigungen sind entweder per e-mail an
vergabestelle@neustadtanderorla.de oder per elektronischer Kommunikation über die
Vergabeplattform innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist zu übermitteln.
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WEITERE HINWEISE:
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Eignungskriterien im Einzelnen: siehe Pkt. 5.1.9
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Die Beantwortung von Bewerber-/Teilnehmer-/Bieterfragen als Änderung, Ergänzung bzw. Konkretisierung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen wird Bestandteil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen; insbesondere auch Bestandteil der Vertragsunterlagen.
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Es werden nur 3 Referenzen gefordert. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Es steht Ihnen frei, weitere als geeignet angesehene Referenzen zu benennen, da eine Nachforderung bzw. ein Nachreichen anderer (geeigneterer) Nachweise nach Ablauf der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen.
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Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
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Bezüglich Pkt. 2.1.6 (Ausschlussgründe) wird außerdem auf die Möglichkeit der Selbstreinigung (§ 125 GWB) verwiesen. Insoweit wären Angaben zum Datum der Verurteilung, Art der Straftat u. selbstreinigende Maßnahmen als Anlage beizufügen.
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weitere Anl./Unterlagen, die im Verfahren zu beachten sind
- Teilnahmebedingungen
- Verzeichnis vorzulegende Unterlagen
- Information Datenschutz
- Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
- Fotodokumentation Abrissgebäude
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Die Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme "REVITALISIERUNG BUTEILE" werden in mehreren Losen (Abbruch, usw.) zeitlich versetzt ausgeschrieben. Jedes Los wird jeweils als gesondertes Verfahren auf der Vergabeplattform geführt.
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose.
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Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
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Nebenangebote sind zugelassen unter folgender Bedingung: Pauschalpreisangebote sind ausgeschlossen.
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Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Änderungen an/in den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Bieteranfragen werden über die Vergabeplattform gestellt und dort auch beantwortet. Fernmündlich werden keine Auskünfte erteilt.
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Bieteranfragen sind bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
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Formblatt Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S. 1
(ACHTUNG! ÄNDERUNG DES THÜRINGER VERGABEGESETZES ZUM 01.01.2024! BITTE UNBEDINGT BEACHTEN!: Dieses FB ist unbedingt VOLLSTÄNDIG ausgefüllt bereits MIT dem Angebot abzugeben/vorzulegen! Es gelten insofern die Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thür. Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, um deren Beachtung gebeten wird!)
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Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
(MIT dem Angebot vorlegen!)
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen.