Das Los 2 - Abbrucharbeiten beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Komplettabbruch sowie fachgerechte Entsorgung gemäß Ersatzbaustoffverordnung und Schadstoffdeklaration (liegt Ausschreibungsunterlagen bei) von folgenden freistehenden Einzelgebäuden:
1. Carport, 400 m³ (BRI)
2. Garage, 250 m³ (BRI)
3. Gebäude/Ruine, 650 m³ (BRI)
4. Lagerhalle A, 2800 m³ (BRI)
5. Lagerhalle B, 2350 m³ (BRI)
6. Lagerhalle C, 5650 m³ (BRI)
7. Trafohaus, 430 m³ (BRI)
- sonstige weitere Leistungen:
- Baustelleneinrichtung und -sicherung
- Baumschutzmaßnahmen
- 350 m³ Verfüllmaterial liefern und einbauen
- 3300 m² Grobregulierung Gelände
- 200 m² Baustraße
- Herstellung provisorische Grundstückszufahrt
Art des Vertrags: Bauleistung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saale-Orla-Kreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-31 📅
Datum des Endes: 2025-06-24 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Postanschrift: Triptiser Straße 14
Postleitzahl: 07806
Stadt: Neustadt an der Orla
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-21 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 14 EU VOB/A.
/
Die Anwesenheit der Bieter oder deren Bevollmächtigter zum Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
/
Der Auftraggeber stellt den Bietern die in § 14 EU Abs. 3 S. 2 lit. a) bis d) VOB/A genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 14 EU VOB/A.
/
Die Anwesenheit der Bieter oder deren Bevollmächtigter zum Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
/
Der Auftraggeber stellt den Bietern die in § 14 EU Abs. 3 S. 2 lit. a) bis d) VOB/A genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-21 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 14 EU VOB/A.
/
Die Anwesenheit der Bieter oder deren Bevollmächtigter zum Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
/
Der Auftraggeber stellt den Bietern die in § 14 EU Abs. 3 S. 2 lit. a) bis d) VOB/A genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 14 EU VOB/A.
/
Die Anwesenheit der Bieter oder deren Bevollmächtigter zum Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
/
Der Auftraggeber stellt den Bietern die in § 14 EU Abs. 3 S. 2 lit. a) bis d) VOB/A genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden gem. § 16 a EU I, II S. 1-5, IV und V VOB/A nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Fachkunde und Berechtigung - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Erklärung zu Handelsregistereintragung, Eintrag in die Handwerksrolle für die
auszuführenden Leistungen, Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer bzw.
Nichtverpflichtung einer Eintragung in die genannten Register.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage der entsprechenden Bestätigung
der Erklärung: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
(erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle).
Nachweis zur Sachkunde nach TRG 519 und TRGS 521 („Asbestschein“)
Nachweis Fachkunde KMF
(Abgabe MIT dem Angebot)
Fachkunde und Berechtigung - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Erklärung zu Handelsregistereintragung, Eintrag in die Handwerksrolle für die
auszuführenden Leistungen, Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer bzw.
Nichtverpflichtung einer Eintragung in die genannten Register.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage der entsprechenden Bestätigung
der Erklärung: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
(erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle).
Nachweis zur Sachkunde nach TRG 519 und TRGS 521 („Asbestschein“)
Nachweis Fachkunde KMF
(Abgabe MIT dem Angebot)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:…
… Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Gegebenenfalls Erklärung zur rechtskräftigen Bestätigung eines Insolvenzplanes und
Vorlage desselben auf Verlangen.
(erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle).
… Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Bereits mit dem Angebot Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse, soweit das Unternehmen/der Betrieb beitragspflichtig ist, Vorlage einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
(Abgabe MIT dem Angebot)
… Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Bereits mit dem Angebot Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen
(Abgabe MIT dem Angebot)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
(Abgabe MIT dem Angebot)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Nachweis von Referenzen: Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt
wurden.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden drei Referenznachweise mit
mindestens folgenden Angaben vorgelegt:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,
Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal
koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung
(erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
Nachweis von Referenzen: Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt
wurden.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden drei Referenznachweise mit
mindestens folgenden Angaben vorgelegt:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen
Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,
Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal
koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung
(erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Angaben zur Zahl der der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit
extra ausgewiesenem Leitungspersonal
(erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Angaben zur Zahl der der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit
extra ausgewiesenem Leitungspersonal
(erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle)
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgründe: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt:
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, eine Belegung
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro erfolgt ist.
Erklärung, ob/dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt.
Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegt,
jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit
wieder hergestellt wurde.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt:
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, eine Belegung
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro erfolgt ist.
Erklärung, ob/dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt.
Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegt,
jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit
wieder hergestellt wurde.
(Angabe MIT dem Angebot - auf FB 124)
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
ALLGEMEINGÜLTIGER HINWEIS zu den Eignungskriterien: Sind die angegebenen Mindestanforderungen bei einem Kriterium nicht erfüllt, ist das Angebot auszuschließen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 16 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete)
auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§ 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete)
auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europ. Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug) soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europ. Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europ. Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug) soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europ. Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder Teilnahme an einer solchen Tat oder Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Ausschluss, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Kein Ausschluss, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Ausschluss, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Kein Ausschluss, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e Abs. 6 EU…
… VOB/A, § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
… VOB/A, § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
… VOB/A, § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
… VOB/A § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist
… VOB/A § 124 GWB, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e Abs. 6 EU VOB/A, § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e Abs. 6 EU VOB/A, § 124 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Fakultativer Ausschlussgrund § 6e Abs. 6 EU VOB/A, § 1 GWB: das Unternehmen hat mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Fakultativer Ausschlussgrund § 6e Abs. 6 EU VOB/A, § 1 GWB: das Unternehmen hat mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e Abs. 6 EU VOB/A, § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
/
Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e Abs. 6 EU VOB/A, § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
/
Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e EU…
… VOB/A § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
… VOB/A, § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
… VOB/A, § 124 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
ALLGEMEINES:
Die Eignung ist durch Vorlage der Präqualifizierungsnummer oder vorläufig durch die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) MIT DEM ANGEBOT nachzuweisen.
/
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es
sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der
EEE auch für diese anderen Unternehmen AUF GESONDERTES VERLANGEN vorzulegen.
-/-
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Präqualifizierungsverzeichniseintrag (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (Vorlage MIT DEM ANGEBOT). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist deren Präqualifikation o. die Erfüllung der Voraussetzungen für eine solche AUF GESONDERTES VERLANGEN nachzuweisen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
/
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den vorläufigen Nachweis der Eignung durch Vorlage entweder der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung“ (FB 124) oder EEE, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (Vorlage MIT DEM ANGEBOT). Bei Einsatz von anderen Unternehmen hat AUF GESONDERTES VERLANGEN ebenfalls die Vorlage der Eigenerklärungen zu erfolgen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
-/-
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) AUF GESONDERTES VERLANGEN durch Vorlage der im Formblatt 124 bzw. EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb
einer bestimmten Frist nach Aufforderung zu bestätigen.
/
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
/
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
/-/-/
MIT dem Angebot abzugeben:
- Nachweis zur Sachkunde nach TRG 519 und TRGS 521 („Asbestschein“)
- Nachweis Fachkunde KMF
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
(Abgabe MIT dem Angebot)
/
Für evtl. Nachunternehmer (Formblatt 233) gilt:
Nachweise der Eignung durch Vorlage der Eigenerklärung (FB 124) unter Vorlage aller
Einzelnachweise (siehe „IM EINZELNEN“) bzw. Nachweis der Präqualifikation haben erst
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu erfolgen.
/
Die auf gesondertes Verlangen nach Aufforderung durch den Auftraggeber
vorzulegenden Unterlagen/Nachweise/Bescheinigungen sind entweder per e-mail an
vergabestelle@neustadtanderorla.de oder per elektronischer Kommunikation über die
Vergabeplattform innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist zu übermitteln.
/-/-/-/
WEITERE HINWEISE:
/
Eignungskriterien im Einzelnen: siehe Pkt. 5.1.9
/
Die Beantwortung von Bewerber-/Teilnehmer-/Bieterfragen als Änderung, Ergänzung bzw. Konkretisierung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen wird Bestandteil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen; insbesondere auch Bestandteil der Vertragsunterlagen.
/
Es werden nur 3 Referenzen gefordert. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Es steht Ihnen frei, weitere als geeignet angesehene Referenzen zu benennen, da eine Nachforderung bzw. ein Nachreichen anderer (geeigneterer) Nachweise nach Ablauf der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen.
/
Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
/
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
/
Bezüglich Pkt. 2.1.6 (Ausschlussgründe) wird außerdem auf die Möglichkeit der Selbstreinigung (§ 125 GWB) verwiesen. Insoweit wären Angaben zum Datum der Verurteilung, Art der Straftat u. selbstreinigende Maßnahmen als Anlage beizufügen.
/
weitere Anl./Unterlagen, die im Verfahren zu beachten sind
- Teilnahmebedingungen
- Verzeichnis vorzulegende Unterlagen
- Information Datenschutz
- Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
- Fotodokumentation Abrissgebäude
/
Die Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme "REVITALISIERUNG BUTEILE" werden in mehreren Losen (Abbruch, usw.) zeitlich versetzt ausgeschrieben. Jedes Los wird jeweils als gesondertes Verfahren auf der Vergabeplattform geführt.
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose.
/
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
/
Nebenangebote sind zugelassen unter folgender Bedingung: Pauschalpreisangebote sind ausgeschlossen.
/
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.
/
Änderungen an/in den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
/
Bieteranfragen werden über die Vergabeplattform gestellt und dort auch beantwortet. Fernmündlich werden keine Auskünfte erteilt.
/
Bieteranfragen sind bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
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Formblatt Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S. 1
(ACHTUNG! ÄNDERUNG DES THÜRINGER VERGABEGESETZES ZUM 01.01.2024! BITTE UNBEDINGT BEACHTEN!: Dieses FB ist unbedingt VOLLSTÄNDIG ausgefüllt bereits MIT dem Angebot abzugeben/vorzulegen! Es gelten insofern die Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thür. Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, um deren Beachtung gebeten wird!)
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Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
(MIT dem Angebot vorlegen!)
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
ALLGEMEINES:
Die Eignung ist durch Vorlage der Präqualifizierungsnummer oder vorläufig durch die ausgefüllte
„Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) MIT DEM ANGEBOT nachzuweisen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es
sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der
EEE auch für diese anderen Unternehmen AUF GESONDERTES VERLANGEN vorzulegen.
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Präqualifizierungsverzeichniseintrag (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (Vorlage MIT DEM ANGEBOT). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist deren Präqualifikation o. die Erfüllung der Voraussetzungen für eine solche AUF GESONDERTES VERLANGEN nachzuweisen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den vorläufigen Nachweis der Eignung durch Vorlage entweder der ausgefüllten „Eigenerklärung zur Eignung“ (FB 124) oder EEE, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (Vorlage MIT DEM ANGEBOT). Bei Einsatz von anderen Unternehmen hat AUF GESONDERTES VERLANGEN ebenfalls die Vorlage der Eigenerklärungen zu erfolgen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) AUF GESONDERTES VERLANGEN durch Vorlage der im Formblatt 124 bzw. EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb
einer bestimmten Frist nach Aufforderung zu bestätigen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
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MIT dem Angebot abzugeben:
- Nachweis zur Sachkunde nach TRG 519 und TRGS 521 („Asbestschein“)
- Nachweis Fachkunde KMF
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
(Abgabe MIT dem Angebot)
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Für evtl. Nachunternehmer (Formblatt 233) gilt:
Nachweise der Eignung durch Vorlage der Eigenerklärung (FB 124) unter Vorlage aller
Einzelnachweise (siehe „IM EINZELNEN“) bzw. Nachweis der Präqualifikation haben erst
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu erfolgen.
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Die auf gesondertes Verlangen nach Aufforderung durch den Auftraggeber
vorzulegenden Unterlagen/Nachweise/Bescheinigungen sind entweder per e-mail an
vergabestelle@neustadtanderorla.de oder per elektronischer Kommunikation über die
Vergabeplattform innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist zu übermitteln.
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WEITERE HINWEISE:
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Eignungskriterien im Einzelnen: siehe Pkt. 5.1.9
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Die Beantwortung von Bewerber-/Teilnehmer-/Bieterfragen als Änderung, Ergänzung bzw. Konkretisierung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen wird Bestandteil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen; insbesondere auch Bestandteil der Vertragsunterlagen.
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Es werden nur 3 Referenzen gefordert. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Es steht Ihnen frei, weitere als geeignet angesehene Referenzen zu benennen, da eine Nachforderung bzw. ein Nachreichen anderer (geeigneterer) Nachweise nach Ablauf der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen.
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Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV):
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
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Bezüglich Pkt. 2.1.6 (Ausschlussgründe) wird außerdem auf die Möglichkeit der Selbstreinigung (§ 125 GWB) verwiesen. Insoweit wären Angaben zum Datum der Verurteilung, Art der Straftat u. selbstreinigende Maßnahmen als Anlage beizufügen.
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weitere Anl./Unterlagen, die im Verfahren zu beachten sind
- Teilnahmebedingungen
- Verzeichnis vorzulegende Unterlagen
- Information Datenschutz
- Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft
- Fotodokumentation Abrissgebäude
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Die Bauleistungen für die Gesamtmaßnahme "REVITALISIERUNG BUTEILE" werden in mehreren Losen (Abbruch, usw.) zeitlich versetzt ausgeschrieben. Jedes Los wird jeweils als gesondertes Verfahren auf der Vergabeplattform geführt.
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose.
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Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
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Nebenangebote sind zugelassen unter folgender Bedingung: Pauschalpreisangebote sind ausgeschlossen.
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Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Änderungen an/in den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Bieteranfragen werden über die Vergabeplattform gestellt und dort auch beantwortet. Fernmündlich werden keine Auskünfte erteilt.
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Bieteranfragen sind bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
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Formblatt Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S. 1
(ACHTUNG! ÄNDERUNG DES THÜRINGER VERGABEGESETZES ZUM 01.01.2024! BITTE UNBEDINGT BEACHTEN!: Dieses FB ist unbedingt VOLLSTÄNDIG ausgefüllt bereits MIT dem Angebot abzugeben/vorzulegen! Es gelten insofern die Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thür. Vergabegesetz gem. § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, um deren Beachtung gebeten wird!)
/
Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
(MIT dem Angebot vorlegen!)
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu rügen.
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 250 (Vergabekammer)
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 573321254📞
Fax: +49 361 573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu
rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
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Die Information des Auftraggebers an die Bieter, dass deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der
beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der
Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der
Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
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Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Der Bieter hat die Möglichkeit im Fall des Verstoßes gegen eine
Vergabevorschrift, diesen binnen 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung
über die Zuschlagserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen
und Abhilfe zu verlangen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
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Wird auf Rüge des Bieters seitens des öffentlichen Auftraggebers nicht abgeholfen, so hat der Bieter die Möglichkeit, binnen weiterer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe gem. § 160 GWB (Abs. 3 Nr. 4) einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind bis spätestens zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der dem Auftraggeber zu
rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
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Die Information des Auftraggebers an die Bieter, dass deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der
beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der
Absendung der Mitteilung durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der
Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
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Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
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Der Bieter hat die Möglichkeit im Fall des Verstoßes gegen eine
Vergabevorschrift, diesen binnen 10 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung
über die Zuschlagserteilung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen
und Abhilfe zu verlangen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
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Wird auf Rüge des Bieters seitens des öffentlichen Auftraggebers nicht abgeholfen, so hat der Bieter die Möglichkeit, binnen weiterer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe gem. § 160 GWB (Abs. 3 Nr. 4) einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 249-790288 (2024-12-19)