Die Metropolregion Rhine Ruhr begrüßt im Jahre 2025 rund 10.000 Athlet:innen aus etwa 170 Ländern. Die FISU World University Games sind eine der weltweit größten Multisportveranstaltungen und stellen die Olympischen Spiele für Student:innen während der akademischen Laufbahn dar. Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen zur Lieferung und Errichtung von Gerüsten und Tribünen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe. Los 1 enthält die Gerüstbauten und Tribünen am Standort Messe Essen inklusive Grugahalle. Los 2 enthält die Gerüstbauten und Tribünen an allen weiteren Standorten, unter anderem in Bochum, Mühlheim an der Ruhr, Hagen, Duisburg und Berlin. Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-28.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rhine-Ruhr 2025 FISU GAMES - Rahmenvereinbarungen Gerüstbau und Tribünen
Referenznummer: P0105
Kurze Beschreibung:
Die Metropolregion Rhine Ruhr begrüßt im Jahre 2025 rund 10.000 Athlet:innen aus etwa 170 Ländern. Die FISU World University Games sind eine der weltweit größten Multisportveranstaltungen und stellen die Olympischen Spiele für Student:innen während der akademischen Laufbahn dar.
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen zur Lieferung und Errichtung von Gerüsten und Tribünen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe. Los 1 enthält die Gerüstbauten und Tribünen am Standort Messe Essen inklusive Grugahalle. Los 2 enthält die Gerüstbauten und Tribünen an allen weiteren Standorten, unter anderem in Bochum, Mühlheim an der Ruhr, Hagen, Duisburg und Berlin. Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Die Metropolregion Rhine Ruhr begrüßt im Jahre 2025 rund 10.000 Athlet:innen aus etwa 170 Ländern. Die FISU World University Games sind eine der weltweit größten Multisportveranstaltungen und stellen die Olympischen Spiele für Student:innen während der akademischen Laufbahn dar.
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen zur Lieferung und Errichtung von Gerüsten und Tribünen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe. Los 1 enthält die Gerüstbauten und Tribünen am Standort Messe Essen inklusive Grugahalle. Los 2 enthält die Gerüstbauten und Tribünen an allen weiteren Standorten, unter anderem in Bochum, Mühlheim an der Ruhr, Hagen, Duisburg und Berlin. Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: P105 - Los 1
Titel: Rhine-Ruhr 2025 FISU GAMES - Rahmenvereinbarung Gerüste und Tribünen - Los 1
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Errichtung von Gerüsten und Tribünen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe am Standort Messe Essen inklusive Grugahalle.
Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Errichtung von Gerüsten und Tribünen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe am Standort Messe Essen inklusive Grugahalle.
Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hier wurde stellvertretend für alle Erfüllungsorte die Anschrift des Auftraggebers benannt. Die jeweiligen konkreten Erfüllungsorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anlage 1 - RR 2025 Venue Matrix). Die Erfüllungsorte in "Anlage 1 - RR 2025 Venue Matrix" sind verbindlich.
Hier wurde stellvertretend für alle Erfüllungsorte die Anschrift des Auftraggebers benannt. Die jeweiligen konkreten Erfüllungsorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anlage 1 - RR 2025 Venue Matrix). Die Erfüllungsorte in "Anlage 1 - RR 2025 Venue Matrix" sind verbindlich.
Postanschrift: Nördlicher Zubringer 9 - 11
Postleitzahl: 40470
Stadt: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: P105 - Los 2
Titel: Rhine-Ruhr 2025 FISU GAMES - Rahmenvereinbarung Gerüste und Tribünen - Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Errichtung von Gerüsten und Tribünen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe an allen weiteren Standorten, unter anderem in Bochum, Mühlheim an der Ruhr, Hagen, Duisburg und Berlin. Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Errichtung von Gerüsten und Tribünen unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe an allen weiteren Standorten, unter anderem in Bochum, Mühlheim an der Ruhr, Hagen, Duisburg und Berlin. Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hier wurde stellvertretend für alle Erfüllungsorte die Anschrift des Auftraggebers benannt. Die jeweiligen konkreten Erfüllungsorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anlage 1 - RR 2025 Venue Matrix). Die Erfüllungsorte in Anlage 1 - RR 2025 Venue Matrix sind verbindlich.
Hier wurde stellvertretend für alle Erfüllungsorte die Anschrift des Auftraggebers benannt. Die jeweiligen konkreten Erfüllungsorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anlage 1 - RR 2025 Venue Matrix). Die Erfüllungsorte in Anlage 1 - RR 2025 Venue Matrix sind verbindlich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-09 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-09 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-09 14:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe von § 16a EU VOB/A.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Angabe des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers, ob er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, anhand des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung".
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Angabe des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers, ob er einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann, anhand des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung".
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Angabe des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers, ob er einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann, anhand des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung".
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angabe zu Betriebshaftpflichtversicherung: Angaben des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers zu der Mindestanforderung hinsichtlich des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall, anhand des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung".
Hinsichtlich des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall gilt die folgende Mindestanforderung:
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
Ein-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebotes keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
Angabe zu Betriebshaftpflichtversicherung: Angaben des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers zu der Mindestanforderung hinsichtlich des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall, anhand des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung".
Hinsichtlich des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall gilt die folgende Mindestanforderung:
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
Ein-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebotes keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angaben zu Referenzen: Angaben des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers zu der Mindestanforderung an die Eignung hinsichtlich der Referenzen, anhand des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung".
Hinsichtlich der Referenzen gilt die folgende Mindestanforderung an die Eignung:
Benennung von mindestens eine Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen setzt mindestens voraus, dass die Referenz eine Großveranstaltung (Sport, Kultur, Politik, Industrie, etc.) zum Gegenstand hat. Weiter muss für die Vergleichbarkeit der Leistungen die Referenz den Aufbau von Tribünen mit einer Gesamtkapazität (= Gesamtsumme der Sitzplätze aller Tribünen der betreffenden Referenz) von mindestens 3.000 Sitzplätzen umfassen. Schließlich muss die Referenz eine Netto-Auftragssumme aufweisen, die mindestens 40 % der Höchstabnahmemenge für das jeweilige Los entspricht, also bei Los 1 mindestens 230.00 € und bei Los 2 mindestens 270.000 €.
Angaben zu Referenzen: Angaben des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers zu der Mindestanforderung an die Eignung hinsichtlich der Referenzen, anhand des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung".
Hinsichtlich der Referenzen gilt die folgende Mindestanforderung an die Eignung:
Benennung von mindestens eine Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen setzt mindestens voraus, dass die Referenz eine Großveranstaltung (Sport, Kultur, Politik, Industrie, etc.) zum Gegenstand hat. Weiter muss für die Vergleichbarkeit der Leistungen die Referenz den Aufbau von Tribünen mit einer Gesamtkapazität (= Gesamtsumme der Sitzplätze aller Tribünen der betreffenden Referenz) von mindestens 3.000 Sitzplätzen umfassen. Schließlich muss die Referenz eine Netto-Auftragssumme aufweisen, die mindestens 40 % der Höchstabnahmemenge für das jeweilige Los entspricht, also bei Los 1 mindestens 230.00 € und bei Los 2 mindestens 270.000 €.
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die Bieter haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des zur Verfügung gestellten Formblatts (521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende) über etwa bestehende Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach § 21 Arbeitsnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes abzugeben. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für etwaige Unterauftragnehmer.
Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zudem entsprechend des zur Verfügung gestellten Formblatts eine Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt seinem Angebot beizufügen (523 EU 08-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket EU).
Zudem ist in dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu erklären, ob das Unternehmen einer Vereinbarung/einem Kartell gem. §§ 2, 3 GWB angehört. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für etwaige Unterauftragnehmer.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung nach Maßgabe des zur Verfügung gestellten Formblatts (521 EU 01-2023 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende) über etwa bestehende Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie nach § 21 Arbeitsnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes abzugeben. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für etwaige Unterauftragnehmer.
Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zudem entsprechend des zur Verfügung gestellten Formblatts eine Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen ausgefüllt seinem Angebot beizufügen (523 EU 08-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket EU).
Zudem ist in dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu erklären, ob das Unternehmen einer Vereinbarung/einem Kartell gem. §§ 2, 3 GWB angehört. Diese Pflicht trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für etwaige Unterauftragnehmer.
Kommt die Zuschlagslimitierung (siehe unten) zum Tragen, so wird im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ermittelt, in welcher Loskombination die Beauftragung am wirtschaftlichsten ist. Hierzu werden die Wertungssummen der Loskombinationen, auf die nach Maßgabe der Zuschlagslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, in den beiden Losen aufsummiert. Die zwei Angebote der Loskombination mit der niedrigsten Gesamtsumme erhalten den Zuschlag.
Kommt die Zuschlagslimitierung (siehe unten) zum Tragen, so wird im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ermittelt, in welcher Loskombination die Beauftragung am wirtschaftlichsten ist. Hierzu werden die Wertungssummen der Loskombinationen, auf die nach Maßgabe der Zuschlagslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, in den beiden Losen aufsummiert. Die zwei Angebote der Loskombination mit der niedrigsten Gesamtsumme erhalten den Zuschlag.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 49 221 147 3055📞
Fax: +49 221 147 2891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 233-728830 (2024-11-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-08) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-17 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-17 14:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-01-17 14:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-08+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Es ist festzustellen, dass die vorliegende Leistung bzw. Ausschreibung besonders komplex sind und die Zeit für die Ausarbeitung in der ursprünglichen Angebotsfrist (bis zum 09.01.2025) nicht ausreichend gemäß § 20 Abs. 1 VgV berücksichtigt wurde. Dies ist über eine Verlängerung der Angebotsfrist zu korrigieren (siehe Ziekow, in Ziekow/Völlink, § 25 VgV Rn. 11b). Die Frist zur Abgabe eines Angebotes wird deshalb (von ursprünglich 09.01.2025, 14.00 Uhr) bis Freitag, 17.01.2025, 14:00 Uhr verlängert. Entsprechend wird der Termin für die Öffnung der Angebote verschoben.
Es ist festzustellen, dass die vorliegende Leistung bzw. Ausschreibung besonders komplex sind und die Zeit für die Ausarbeitung in der ursprünglichen Angebotsfrist (bis zum 09.01.2025) nicht ausreichend gemäß § 20 Abs. 1 VgV berücksichtigt wurde. Dies ist über eine Verlängerung der Angebotsfrist zu korrigieren (siehe Ziekow, in Ziekow/Völlink, § 25 VgV Rn. 11b). Die Frist zur Abgabe eines Angebotes wird deshalb (von ursprünglich 09.01.2025, 14.00 Uhr) bis Freitag, 17.01.2025, 14:00 Uhr verlängert. Entsprechend wird der Termin für die Öffnung der Angebote verschoben.
Andere zusätzliche Informationen
Korrektur der Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 39b8d676-d460-45ea-82e2-8d519df24aa9-01
Quelle: OJS 2025/S 006-013180 (2025-01-08)