ROS_Los 127 Tischlerarbeiten-Innentüren

Stadt Rothenburg/O.L.

ROS_Los 127 Tischlerarbeiten-Innentüren

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-01-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ROS_Los 127 Tischlerarbeiten-Innentüren
Referenznummer: 046-2024_28.ROS.300.127
Kurze Beschreibung: ROS_Los 127 Tischlerarbeiten-Innentüren
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Los 127 Tischlerarbeiten-Innentüren
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Los 127 Tischlerarbeiten-Innentüren: 99 Stück Innentüren ohne Anforderungen; 40 Stück Feuer-/Brandschutztüren; 5 Stück Feucht-/Nassraumtüren; 1 Stück Hebefaltladen Ausgabeküche
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postanschrift: Uhsmannsdorfer Straße 1
Postleitzahl: 02929
Stadt: Rothenburg/O.L:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Görlitz 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-12 📅
Datum des Endes: 2025-03-28 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Stadt: Rothenburg/O.L.

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): entfällt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-02-20 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Zusätzliche Informationen: nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Einreichung Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder gültige Präqualifikationsnachweise

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: 100 % Preis
Geforderte Kautionen und Garantien:
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß § 6e (EU) VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Rothenburg/O.L.
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 02929
Postort: Rothenburg/O.L.
Region: Görlitz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadt@rothenburg-ol.de 📧
Telefon: +493589177250 📞
URL: https://www.rothenburg-ol.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.rothenburg-ol.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018ced63-7673-44fb-aee7-1266f849973a/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018ced63-7673-44fb-aee7-1266f849973a/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE 233121477
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 007-016025 (2024-01-09)