Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Der Bieter hat in den letzten 10 Jahren fertiggestellte und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzprojekte einzureichen.
2. Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und der angestellten Ingenieure
3. Benennung des Projektleiters und seines Stellvertreters, Nachweis ihrer Qualifikation und persönlicher Referenzen
4. Angaben zum Einsatz von Nachunternehmern
(a) Hinweis Bietergemeinschaft:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft sowie zur gesamtschuldnerischen Haftung unterschrieben einzureichen
(b) Hinweis Eignungsleihe/Nachunternehmer:
Im Fall der Eignungsleihe/Nachbeauftragung ist das Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer einzureichen. Die zuvor genannten Erklärungen sind für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe/nachbeauftragten Leistungen betroffen ist. Zusätzlich ist für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, die Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (im Fall der Eignungsleihe, im Fall des Nachunternehmereinsatzes spätestens vor Zuschlagserteilung) einzureichen.
Das einzelne Referenzprojekt muss bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe nicht zwingend den gesamten Leistungsumfang abdecken; bei Bietergemeinschaften oder im Falle der Eignungsleihe werden auch Referenzen gewertet, die die jeweils vom Bieter / Dritten erbrachten Leistungen darstellen. Im Ergebnis muss aber - wenn auch auf mehrere Referenzen verteilt - der geforderte Leistungsumfang vollständig nachgewiesen werden.
Einzureichende Unterlagen:
Es ist eine kurze Beschreibung der Referenzprojekte nebst bildlicher Darstellung, die zur Veranschaulichung des Referenzvorhabens geeignet sind (z.B. Fotos, Pläne, Skizzen, Grundrisse), einzureichen. Werden die Unterlagen nicht eingereicht, werden die Referenzen nicht berücksichtigt.
Für die Kriterien werden für den Bieter/die Bietergemeinschaft folgende Mindeststandards vorgegeben:
Zu 1.:
- drei vergleichbare Referenzprojekte
- ein Referenzprojekt gilt als fertiggestellt, wenn die Lph 8 ab 2014 abgeschlossen ist
- als vergleichbar gelten Referenzprojekte im Neubau;
1. mit Wohnnutzung (z.B. Mietwohnungsbau, Geschosswohnungsbau, Quartiersbauten, Wohnheime) oder
2. Bauten der sozialen Infrastruktur
3. Mischnutzungen mit vorgenannten Nutzungsschwerpunkten
- als nicht vergleichbar gelten bspw. Forschungseinrichtungen/Labore, Industrielle Bauten, reine Sport- oder Mehrzweckhallen.
- Mindestnutzfläche von 1500m2
- davon müssen die Lph 3 und 5-8 nachgewiesen werden - Die Referenzen müssen jeweils die Anlagengruppen 1-3 abdecken
- Zu den Referenzprojekten müssen jeweils folgende Angaben vollständig vorliegen Kurzbezeichnung der Referenz:
- Ort des Bauvorhabens,
- Umfang des Bauvorhabens,
- erbrachte Leistungen des AN (Leistungsphasen und Anlagengruppen),
- Baukosten KG 400,
- Planungs-/Realisierungszeitraum,
- Auftraggeber
Zu 2.:
- es sind mind. 4 angestellte Ingenieure für die AG 1-3 nachzuweisen
Zu 3.:
- Nachweis der Qualifikation, mind. Fachingenieur für Haus- und Gebäudetechnik oder vergleichbar
- Jeweils mind. 3 Referenzen, die die AG 1-3 abdecken