RSH_Los 075 Lüftung

Stadt Rothenburg/O.L.

RSH_Los 075 Lüftung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: RSH_Los 075 Lüftung
Referenznummer: 046-2024_10.RSH.400.075
Kurze Beschreibung: RSH_Los 075 Lüftung
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Los 075 Lüftung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Los 075 Lüftung: 1x Zentral-RLT-Gerät 10.745 m/h³; 1x Sanitär-RLT-Gerät 2760 m³/h; 1x Rohrventilator SiBe; 57x Rohrschalldämpfer DN 80 - 250; 10x Kulissenschalldämpfer; 30x runde Brandschutzklappen DN 100 - 315; 8x Brandschutzklappen rechteckig; 39x Volumenstromregler konstant DN 80 - 250; 12x Drosselklappe rund; 1x Volumenstromregler eckig als Drosselklappe; runde Luftleitungen 397 m DN 80 - 450; rechteckige Luftleitungen 195 m²
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Jahnstraße 15
Postleitzahl: 02929
Stadt: Rothenburg/O.L.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Görlitz 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-11 📅
Datum des Endes: 2025-10-16 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-14 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): entfällt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-11-14 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Zusätzliche Informationen: nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
gültige Präqualifikationsnachweise bzw. Einreichung Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: 100 % Preis
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß § 6e (EU) VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Rothenburg/O.L.
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 02929
Postort: Rothenburg/O.L.
Region: Görlitz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadt@rothenburg-ol.de 📧
Telefon: +49 3589177250 📞
URL: https://www.rothenburg-ol.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.rothenburg-ol.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01928a25-33dd-4504-a255-f788ee2e69da/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01928a25-33dd-4504-a255-f788ee2e69da/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE 233121477
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 201-623173 (2024-10-14)