1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter.
Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei)
vorzulegen.
2) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im
Wettbewerbsregister abfragen.
4) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und
zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011
vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den FinanzSanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de)
veranlassen.
5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs und ergänzenden Unterlagen: Die Teilnahme am Vergabeverfahren und
der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich.
ie Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer
Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als
pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit
qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen.
Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der
Internetseite
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierungfirma/ notwendig, soweit der Bieter nicht
bereits registriert ist. Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig!
Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung
oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht
verfolgen müssen.
Einzusehen unter:
http://www.berlin.de/ vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
6) Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU Absatz 3 VOB/A werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor
Ablauf der Angebotsfrist schriftlich per EMail oder, vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin eingehen. Mündliche/telefonische
Anfragen werden nicht beantwortet.
7)Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.