Kauf und Lieferung von Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien für den Zeitraum 2025-2028 für das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - und 8 weitere Behörden/AöR als Öffentliche Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien 2025-2028
Reference number: 15;RV Chemikalien u LabVerbrMat 2025-2028;EU
Kurze Beschreibung:
“Kauf und Lieferung von Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien für den Zeitraum 2025-2028 für das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - und 8 weitere...”
Kurze Beschreibung
Kauf und Lieferung von Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien für den Zeitraum 2025-2028 für das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - und 8 weitere Behörden/AöR als Öffentliche Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Anorganische und organische Grundchemikalien📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 25
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 25
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von Chemikalien sowie Laborverbrauchsmaterialien über vier Jahre (2025-2028) als Rahmenvereinbarung zu vergeben.
Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für 8 weitere Behörden/Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) als öffentliche Auftraggeber durch. Diese Behörden/AöR gehen mit den einzelnen Abrufen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Auftraggebern ein.
Die Vertragslaufzeit je Los beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet zum 31.12.2028.
Es wurden insgesamt 25 Lose gebildet (11 Chemikalien-Lose / 14 Laborverbrauchsmaterialien-Lose).
Bei den Losen C1a bis C8 (Chemikalien) gilt, dass jeweils das gesamte Herstellerprogramm mit einem gemeinsamen Rabattsatz anzubieten ist. Dies gilt für die Lose V2a bis V12 (Verbrauchsmaterialien) entsprechend, wobei diese Lose auf die benannten Produktgruppen beschränkt sind.
Das Los V1 (detaillierter Inhalt gem. Leistungsverzeichnis - hier Artikelliste in 4 Gruppen) ist überwiegend produktneutral gehalten und abschließend.
Das geschätzte Finanzvolumen für die einzelnen Lose bzgl. der herstellerbezogenen Umsätze wurde von den Auftraggebern nach bestem Wissen erhoben. Die prognostizierte Umsatzübersicht (s. Anlage "Schätzbeträge brutto p.a.-alle Lose u AG.xlsx") enthält je Los die Einzelumsätze der Behörden/AöR brutto pro Jahr. Der tatsächliche Bedarf kann die geschätzte Menge sowohl über- als auch unterschreiten. Soweit bekannt, sind zukünftige Änderungen bereits berücksichtigt.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für diese prognostizierten Summen - je Los und Auftraggeber - kann vertraglich nicht eingegangen werden.
Im Übrigen gilt, dass die tatsächlichen Bestellungen nur in dem Umfange getätigt werden können, wie den Bestellenden Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen bzw. zur Verfügung stehen werden.
Die Zuweisung erfolgt für die Behörden des Landes auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen Verfahren beschließt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz besteht nicht.
Für diese Rahmenvereinbarung wird für die einzelnen Lose je Auftraggeber eine Höchstmenge (EURO / brutto) vereinbart (s hierzu Anlage "Höchstmenge brutto-alle Lose u AG.xlsx"). Wird die jeweilige Höchstmenge erreicht, endet die Rahmenvereinbarung für das entsprechende Los des jeweiligen Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber - ohne Aufforderung - sofort schriftlich zu informieren, wenn 80 % der Gesamtmenge in einem Los erreicht sind.
Die Auftraggeber sind verpflichtet, den ausgeschriebenen Bedarf an Chemikalien und Laborverbrauchsmaterialien über die durch diese Ausschreibung geschlossenen Verträge zu beschaffen, es sei denn, es handelt sich um eine dringende Bestellung und der Auftragnehmer ist nicht lieferfähig.
Online-Shop:
Die Bezugsberechtigten nutzen grundsätzlich den barrierefreien Online-Shop des Auftragnehmers. Bestellungen dürfen abweichend aber auch per E-Mail/Fax oder telefonisch getätigt werden.
Der Zugang zum Online-Shop des Auftragnehmers ist dem jeweiligen Auftraggeber innerhalb von fünf Monaten - gerechnet ab Zuschlagserteilung - zu ermöglichen. Dabei kann es sich um einen Online-Shop des Auftragnehmers oder eines Drittanbieters handeln.
Sofern der Auftragnehmer diesen Zugang nicht vollumfänglich innerhalb dieses Zeitraums ein-gerichtet hat, steht den Auftraggebern das Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu, es sei denn, den Auftragnehmer trifft kein Verschulden.
Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmäßig in der Zeit zwischen 09.00 und 14.00 Uhr innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Bestellung frei Verwendungsstelle ohne Mindermengenzuschlag. Diese Fristen sind auch bei Anlieferung durch externe Zulieferer (z. B. UPS, DHL, ...) einzuhalten.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anorganische Grundchemikalien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse anorganische Chemikalien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Organische Grundchemikalien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laborreagenzien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laborpipetten und Zubehör📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich:
1) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens sind folgende Lieferanschriften möglich:
3) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper -AöR:
a) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 2 - Warenannahme, 47805 Krefeld;
b) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Materiallager, 47805 Krefeld;
c) Alte Gladbacher Str. 2-4 - Tor 1 - Lösemittellager, 47805 Krefeld /
4) Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen -AöR:
a) Zur Taubeneiche 10-12, 59821 Arnsberg
b) Westhoffstraße 17, 44791 Bochum
c) Pappelstraße 1, 58099 Hagen
d) Sachsenweg 6, 59073 Hamm /
5) Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen:
Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf /
7) Materialprüfungsamt NRW:
a) Standort Dortmund: Materialprüfungsamt NRW, Marsbruchstraße 186, 44287 Dortmund;
b) Standort Erwitte: Brandprüfzentrum Erwitte, Auf den Thränen 2, 59597 Erwitte /
8) Polizeipräsidium Bonn:
Königswinterer Straße 500, 53227 Bonn /
9) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW:
a) Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen;
b) Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg;
c) Wallneyer Straße 6, 45133 Essen;
d) Lohfelder Straße 100, 53604 Bad Honnef;
e) Heerstraße 56, 47533 Kleve-Bimmen;
f) Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum;
g) Samberg 65, 48629 Metelen;
h) Godesberger Allee 136, 53175 Bonn;
i) Gartenstraße 27, 45699 Herten;
j) Lipperoder Straße 8, 59555 Lippstadt;
k) Büntestraße 1, 32427 Minden;
l) Weckhovener Straße 60, 41466 Neuss;
m) Schwerter Straße 171 a, 58099 Hagen;
n) Robert-Bosch-Straße 19, 48153 Münster;
o) Ruhrorter Straße 44, 47198 Duisburg-Homberg (Laborschiff Max Prüss);
p) Auf dem Pesch 13, 52249 Eschweiler;
q) Pützchens Chaussee 228, 53229 Bonn
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“2. Quartal 2028” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
1️⃣7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017
1️⃣8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0018
1️⃣9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0019
2️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0020
2️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0021
2️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0022
2️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0023
2️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0024
2️⃣5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0025
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a) Beantwortung eines Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlan
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sonstiges: a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft /
b) Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: a) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft /
b) Eigenerklärung "Nachweis an das Vorhandensein eines Umweltmanagements " zwecks Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes bzw. Nachhaltigkeit
Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt reduziert, indem er Abfall, Ressourcenverbrauch und Umweltverschmutzung minimiert und dieses durch Regelungen zur Planung, Ausführung und Kontrolle sowie durch die Festlegung von Verantwortlichkeiten transparent umsetzt.
Dieser Nachweis ist durch die vollständige Beantwortung des beigefügten Formblatts "Eigenerklärung Umweltmanagement" zu erbringen.
Sofern der Bieter eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) nachweisen kann (Kopie ist ausreichend), entfällt die Einreichung des Formblatts "Eigenerklärung Umwelt"! /
c) nur soweit zutreffend: Information Unteraufträge (Formular 533a_EU)
(Die als Unterauftragnehmer-Leistungen differenzierten Leistungsteile sind in das Formular 533a_EU einzutragen und mit dem Angebot einzureichen) /
d) nur soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU)
Diese Verpflichtungserklärung ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o.g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
Achten Sie darauf, dass der/die Unterauftragnehmer das Formular 521_EU ausfüllt und Ihnen einreicht. Dieses Formular müssen Sie für die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufbewahren. Hierzu wird auf das Formular 533b_EU verwiesen, welches u. a. die Angabe enthält: "Die Unterauftragnehmer haben mir/uns gegenüber erklärt, dass keine Ausschlussgründe vorliegen." Diese "Erklärung" erfolgt durch das Formular 521_EU.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf:
Teil A -...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: a) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf:
Teil A - Fragen bzgl. Eintragung im Berufs-/Handelsregister (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.) /
b) Beantwortung des Firmen-Fragenkatalogs (ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft) in Bezug auf:
Teil A - Fragen zur Mitgliedschaft in
einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Grundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Grundsätzlich dürfen nur vollständig erbrachte Abrufe abgerechnet werden. Die Rechnungen müssen - nach vollständiger Leistungserbringung je Bestellung - den Auftraggebern innerhalb 1 Woche vorliegen.
Die Zahlungsfrist beginnt nach Rechnungseingang beim jeweiligen Auftraggeber, jedoch frühestens mit Erklärung der Abnahme (s. Nr. 2 zu § 17 Formular 512_EU).
Die Abnahme wird erklärt, wenn die vorliegenden Lieferscheine mit der Bestätigungs-E-Mail nach der Bestellung mit der Rechnung übereinstimmen. Die Zahlung wird nach Wahl des Auftraggebers nach 30 Tagen netto oder, soweit vom Auftragnehmer einräumt, innerhalb der Skontofrist unter Beachtung des Skontoabzugs geleistet. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen.
Für das LANUV NRW können Rechnungen nach Wahl des Auftragnehmers entw. per E-Mail an das Funktionspostfach poststelle@lanuv.nrw.de oder als E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Keine”
“Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y11HX4DDF
Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG...”
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y11HX4DDF
Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug (ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR netto) bei dem Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag erhalten soll.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 471ac632-6115-4c70-8f19-25f73a784b66
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251-411-1691📞
Fax: +49 251-411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 222-693794 (2024-11-12)