Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Qualitätssicherung:
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Druck in seinem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. PSO-Zertifikat "ProzessStandard Offsetdruck", DIN ISO 12647 oder gleichwertig).
- FSC-Produktketten-Zertifizierung:
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "FSC-Produktketten-Zertifizierung" zu erklären, mit welchen innerbetrieblichen Maßnahmen er sicherstellt, dass FSC-zertifizierte Materialien in seinem Betrieb jederzeit identifizierbar bleiben. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. FSC-Produktketten-Zertifizierung oder gleichwertig).
- Klimaneutraler Druck:
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Klimaneutraler Druck" zu erklären, mit welchen innerbetrieblichen Maßnahmen er sicherstellt, dass ein klimaneutraler Druck durchgeführt wird. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage ei-ner entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. Zertifizierung durch TÜV nach dem PAS-2060-Klimaneutralität-Standard oder gleichwertig).
- Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl:
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2021 - 2023) einreichen.
Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
• Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte)
• Führungskräfte
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen.
- Unternehmensreferenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leis-tungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bieters nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzuge-ben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfangende inklusive Kontaktdaten;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat,
• Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird):
• mind. zwei Referenzen über bisher angefertigte vergleichbare Druckerzeugnisse (mit elektronischen Belegexemplaren).
Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.