Beschreibung der Beschaffung
Der LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen schreibt für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen (LVR-Verbund HPH) eine Rahmenvereinbarung über den Einsatz von vier Sicherheitsdiensten im Gebiet des LVR in einem europaweiten Offenen Verfahren aus.
Der Sicherheitsdienst soll Übergriffe durch eine/n Kundin/Kunden mit geistiger Behinderung, herausforderndem, übergriffigen Verhalten grundsätzlich präventiv, aber auch reaktiv, verhindern. Die konkreten Anforderungen an die Leistungserbringung sind in der Leistungsbeschreibung zu den Vergabeunterlagen unter Punkt 3 "Anforderungen des LVR" genauer definiert.
Aufgrund der besonderen Herausforderungen sowie der großen räumlichen Ausdehnung, soll eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern geschlossen werden. Die konkrete Auftragsvergabe richtet sich im Einzelfall nach der räumlichen und zeitlichen Verfügbarkeit von Mitarbeitenden der Auftragnehmenden in der Rahmenvereinbarung.
Es wird mit Einsätzen eines Sicherheitsdienstes an verschiedenen Standorten im gesamten Rheinland gerechnet. Dies ergibt sich aus dem besonderen Klientel mit herausforderndem Verhalten und der Bereitschaft zu Gewaltübergriffen, derzeit an ca. fünf Standorten (Burscheid, Niederkassel-Ranzel, Monheim, Neukirchen-Seelscheid, Wegberg).
Aus dieser Vereinbarung soll u.a. zum 01.12.2024 der Einsatz des Sicherheitsdienstes an folgenden Standorten abgedeckt werden:
• Bürgermeister-Schmidt-Str. 7d, 51399 Burscheid
• Arndstraße 6, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Der/die Auftragnehmer*in erbringt hierfür die erforderlichen Sicherheitsdienstleistungen entsprechend dieser Leistungsbeschreibung. Dazu gehören insbesondere:
• Durch seine Präsenz stellt der Sicherheitsdienst einen gewaltpräventiven Rahmen sicher und ermöglicht den Mitarbeitenden des Auftraggebers eine angst-freie Arbeitsumgebung
• Unterstützung bei der Ausübung des Hausrechts
• Schutz der weiteren Bewohner*innen des Hauses sowie der Mitarbeitenden vor und bei Übergriffen und Abwehr von Gefahren (Gewaltprävention)
• Erste Hilfe-Maßnahmen im Bedarfsfall.
• Dauerhafter Aufenthalt in der Nähe der/des potentiell gewaltbereiten Kunden*innen für die/den der Einsatz initiiert wurde. Dies gilt auch für Außenaktivitäten (z.B. auf dem Weg zur Arbeit (Besuch der Werkstatt für behinderte Menschen (WfBM), bei Spaziergängen, Einkäufen...usw.), Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte etc.
• Die Zimmer der Kund*innen sollen nur in Begleitung durch Mitarbeitende des LVR-Verbund HPH betreten werden. Dies gilt nicht, wenn das sofortige Betreten eines Zimmers erforderlich ist, um den Einsatzauftrag nachzukommen.
• Ggf. Abstimmung weiterer Maßnahmen in Abstimmung mit der Team- und/oder Einrichtungsleitung des Einsatzortes
• Im Bedarfsfall: Einleitung geeigneter Erstmaßnahmen (Präsenz, verbale Deeskalation bis hin zur Anwendung geeigneter Selbstverteidigungstechniken) zum Schutz der/des Kundin/Kunden, der weiteren Kund*innen, der Mitarbeitenden sowie Dritten.
• Regelmäßiger Austausch mit den Mitarbeitenden des LVR-Verbund HPH, z.B. durch die Teilnahme an Teamgesprächen.
Die konkreten Anforderungen an den Auftragnehmer*in sowie das einzusetzende Personal, die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt.