Leistungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für das Einsammeln und die fachgerechte Entsorgung von Sperrmüll und Haushaltsgegenständen aus Kellergängen und Treppenhäusern, Dachböden und Freiflächen im STADT UND LAND Konzern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Entsorgung von Sperr- und Sondermüll in Gebäuden und Wohnanlagen
Referenznummer: 2024-01-OV RV Entsorgung von Sperr- und Sondermüll
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für das Einsammeln und die fachgerechte Entsorgung von Sperrmüll und Haushaltsgegenständen aus Kellergängen und...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für das Einsammeln und die fachgerechte Entsorgung von Sperrmüll und Haushaltsgegenständen aus Kellergängen und Treppenhäusern, Dachböden und Freiflächen im STADT UND LAND Konzern.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von Sperr- und Sondermüll in den Gebäuden und Wohnanlagen der Bezirke Treptow und Hellersdorf”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2028-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung...”
Beschreibung der Optionen
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung von Sperr- und Sondermüll in den Gebäuden und Wohnanlagen der Bezirke Neukölln und Tempelhof” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-22 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-22 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung, dass eine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Sofern keine gültige ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin bzw. Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt, sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
- Eintragung in das Berufsregister (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder ein Auszug aus der Handwerksrolle)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative
Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
4. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären.
Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zum Jahresumsatz des Bieters (in Euro) jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
Mindestanforderung: Ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/ der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen in Höhe von mindestens 150.000 EUR netto.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Bürogröße: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Bürogröße: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (gerechnet von dem Schlusstermin der Angebotsabgabe). Als Mindestanforderung müssen aktuell zehn Beschäftigte inkl. der Führungskräfte nachgewiesen werden.
2. Fachkräfte: Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte (auch freie Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Anzugeben sind die Namen, die Qualifikation sowie die Berufungserfahrung in Jahren der betroffenen Fachkräfte. Als Mindestanforderung müssen mindestens fünf der zum Einsatz kommenden Fachkräfte jeweils mehr als fünf Jahre Berufserfahrung (für Leistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind) nachweisen.
3. Nachweis des zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs gem. § 56 KrWG (Nachweis über Zertifikat (als Mitglied einer Entsorgergemeinschaft oder mittels Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation). Der Nachweis ist eine Mindestanforderung.
4. Nachweis zu geeigneten unternehmensbezogenen Referenzen
Durch den Bieter sind mindestens drei Referenzverträge für vergleichbare Leistungen und Umfang mit jeweils einem Auftragswert von 100.000 € netto p.a., aus den letzten drei Jahren unter Angabe des Leistungszeitraumes und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer einzureichen. Ein Referenzauftrag ist geeignet, wenn er einen vergleichbaren Leistungsumfang beschreibt, mindestens den erforderlichen Auftragswert erfüllt und aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe, stammt.
5. Erklärung, dass ein Projektleiter vor Ort ist, der während der üblichen Arbeitszeiten stets telefonisch erreichbar ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
6. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +3090138316📞
Fax: +3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 060-177933 (2024-03-22)